Ich beziehe derzeit neben der Frührente Grundsicherung. Demnächst erhalte ich eine Erbschaft. Selbstverständlich fällt dann die Grundsicherung weg und ich lebe ca. 1 Jahr bis zur Schonvermögensgrenze (5000€) vom Erbe. Die Bafög-Rückzahlung sind ca. 6000 €. Ich könnte also das Bafög in einer Summe zurückzahlen, um evtl. einen Rabatt zu erhalten. Zahle ich nur einen Teil ein, muss ich vermutlich um Stundung ersuchen, denn das Erbe soll ja meinem Lebensunterhalt dienen.
Frage: Fallen bei Stundung des Bafögs Zinsen für den Restbetrag an und wie lange kann man stunden?
Zahle ich aber die volle Summe ein, muss ich auf das Restvermögen, dass meinem Unterhalt dienen soll, zurückgreifen. Da sehe ich jedoch Probleme mit dem Grundsicherungsamt, dass ich evtl. bei einem vorzeitigen Neuantrag die Lage selbst verschuldet habe. Wie ist die Sache am Besten zu lösen?
Danke und Gruß