Erbeschaft bei Bezug von Grundsicherung und Bafög Rückzahlung?
Ich beziehe derzeit neben der Frührente Grundsicherung. Demnächst erhalte ich eine Erbschaft. Selbstverständlich fällt dann die Grundsicherung weg und ich lebe ca. 1 Jahr bis zur Schonvermögensgrenze (5000€) vom Erbe. Die Bafög-Rückzahlung sind ca. 6000 €. Ich könnte also das Bafög in einer Summe zurückzahlen, um evtl. einen Rabatt zu erhalten. Zahle ich nur einen Teil ein, muss ich vermutlich um Stundung ersuchen, denn das Erbe soll ja meinem Lebensunterhalt dienen.
Frage: Fallen bei Stundung des Bafögs Zinsen für den Restbetrag an und wie lange kann man stunden?
Zahle ich aber die volle Summe ein, muss ich auf das Restvermögen, dass meinem Unterhalt dienen soll, zurückgreifen. Da sehe ich jedoch Probleme mit dem Grundsicherungsamt, dass ich evtl. bei einem vorzeitigen Neuantrag die Lage selbst verschuldet habe. Wie ist die Sache am Besten zu lösen?
Danke und Gruß
1 Antwort
Sehe erst jetzt deine Frage.
Alles im Grünen Bereich!
Jetzt Hartz IV -> Erbschaft -> damit raus aus Hartz IV -> nach 6 Monaten immer noch Vermögen -> Schulden bezahlen -> leben bis zu den 5.000 Vermögensfreibetrag (Achtung! rechtzeitig vorher Hartz IV wieder beantragen). - Hier kannst Du das lesen:
Urteil: Vor Hartz IV-Antrag Schulden mit Vermögen begleichen
.
Weil Du damit rechnest, dann wieder Hartz IV beantragen zu müssen, darfst Du die Erbschaft nicht verprassen, aber doch gut davon leben. Dazu gibt es auch ein interessantes Urteil:
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-bezieher-verprassen-erhaltenes-erbe-644556
Der Typ hatte 200.000 Euro in 27 Monaten versoffen und wollte dann wieder Grundsicherung.
Der Richter rechnete ihm vor, dass er mit dem Geld wie ein durchschnittlicher Ruheständler 7 Jahre und 7 Monate hätte auskommen müssen.
7 Jahre = 84 Monate + 7 = 91 Monate.
200.000 : 91 = 2.187 Euro.
Wenn Du also die Schulden bezahlst und dann durchschnittlich monatlich von höchstens diesem Betrag lebst, kannst Du gemäß diesem Urteil wieder Hartz IV beantragen.
Wenn man beim Jobcenter dann meckert, berufe Dich auf dieses Urteil.
Vielleicht küsst Dich ja inzwischen das Glück (in welcher Form auch immer) und Du musst nie wieder Hartz IV beantragen ‹(•‿•)›