Erbeschaft bei Bezug von Grundsicherung und Bafög Rückzahlung?

1 Antwort

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Alles im Grünen Bereich!

Jetzt Hartz IV -> Erbschaft -> damit raus aus Hartz IV -> nach 6 Monaten immer noch Vermögen -> Schulden bezahlen -> leben bis zu den 5.000 Vermögensfreibetrag (Achtung! rechtzeitig vorher Hartz IV wieder beantragen). - Hier kannst Du das lesen:

Urteil: Vor Hartz IV-Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

https://www.hartziv.org/news/20200227-urteil-vor-hartz-iv-antrag-schulden-mit-vermoegen-begleichen.html

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Weil Du damit rechnest, dann wieder Hartz IV beantragen zu müssen, darfst Du die Erbschaft nicht verprassen, aber doch gut davon leben. Dazu gibt es auch ein interessantes Urteil:

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/hartz-iv-bezieher-verprassen-erhaltenes-erbe-644556

Der Typ hatte 200.000 Euro in 27 Monaten versoffen und wollte dann wieder Grundsicherung.

Der Richter rechnete ihm vor, dass er mit dem Geld wie ein durchschnittlicher Ruheständler 7 Jahre und 7 Monate hätte auskommen müssen.

7 Jahre = 84 Monate + 7 = 91 Monate.

200.000 : 91 = 2.187 Euro.

Wenn Du also die Schulden bezahlst und dann durchschnittlich monatlich von höchstens diesem Betrag lebst, kannst Du gemäß diesem Urteil wieder Hartz IV beantragen.

Wenn man beim Jobcenter dann meckert, berufe Dich auf dieses Urteil.

Vielleicht küsst Dich ja inzwischen das Glück (in welcher Form auch immer) und Du musst nie wieder Hartz IV beantragen ‹(••)›