Opa hat Grundsicherung-muß er wirklich umziehen um Mieteinsparung zu erwirken, sehbehindert...

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Normalerweise müssen die Kosten der Unterkunft angemessen sein, für maximal 6 Monate werden die höheren Mietkosten übernommen, dann werden nur noch die angemessenen Kosten bezahlt. Wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, kann dies durch ein entsprechendes ärztliches Attest gegenüber dem Sozialamt nachgewiesen werden, dann werden auch die höheren Kosten bezahlt. Es kann sein, daß das Amt das Attest durch das Gesundheitsamt überprüfen läßt.