Ich,w,40 erwerbsunfähig möchte mit meinem Partner ,arbeitet z.Zt. auf 400 Euro-Basis zusammen ziehen
Hallo ihr lieben... Ich brauche dringend euren Rat. Ich,w.40,erwerbsunfähig durch Krankheit(bekomme Grundsicherung-Sozialhilfe) möchte mit meinem Partner zusammen ziehen. Er arbeitet z.Zt. noch auf 400 Euro-Basis,möchte sich aber bald selbstständig machen. Wie berechnet sich das alles? Die Whg würde größenmäßig reichen. Stimmt es,dass er dann komplett finanziell für mich aufkommen müsste? Wir sind nicht verheiratet. Ich kann mich doch nicht komplett von ihm abhängig machen...???
2 Antworten
Zu Punkt 1:Er bekommt einen Teil von der Arge für die Miete dazu. Zu Punkt 2 :Das kann ich nicht genau sagen,er ist Maurer,im Sommer läuft es gut...aber im Winter???
Also, er wird ja zur Zeit nicht von 400,- Euro leben. Wie bestreitet er seinen Lebensunterhalt?
Er will sich selbständig machen. Wird er denn damit sofort Geld verdienen?
Wenn ihr zusammenzieht, wird sein Einkommen für 12 Monate erstmal gar nicht angerechnet, weil da in Eurer Gemeinschaft noch der "Einstehungswille" fehtl, also das was Eheleute/Verlobte haben, nämlich für den anderen einzustehen.