Darf ich ein Auto auf meinen Namen laufen lassen, wenn ich Grundsicherung habe und Schwerbehindert bin?

5 Antworten

Grundsätzlich nein, da der Wert des Fahrzeuges zu hoch ist und das sog. "Schonvermögen" übersteigt.

Auch die Härtefallregelung nach SGB XII Par. 90 dürfte hier nicht greifen.

Eine exakte Auskunft bekommst Du natürlich von der für Dich zuständigen Sozial- bzw. Rentenstelle.

Noch ein Hinweis:

Eine dritte Person darf ein auf Dich zugelasenes, steuerbefreites Auto nicht verwenden wenn Du nicht dabei bist. Das wäre sonst Steuerhinterziehung.

Also gilt es nicht, auf Dich zulassen, Steuerbefreiung erhalten und andere fahren damit (auch nicht "nur manchmal").


Fiddi 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 13:52

Interessant wäre es auch mal zu wissen wie es mit Kindern aussieht. Es gibt viele Familien mit Schwer- bzw. Schwerstbehinderten Kindern, die ihr Auto auf Ihre Kinder laufen lassen, wegen der Steuerbefreiung. Wie funktioniert denn das da, wenn z.B. das Kind im Krankenhaus liegt, dann dürften die Eltern das Auto nicht nutzen solange das Kind im Krankenhaus ist und es mit dem Auto nicht besuchen fahren, oder?

user2358  18.06.2018, 14:01
@Fiddi

Jetzt wird es aber makaber und albern. Die nächste Frage wird wohl sein, wie es ist wenn das Kind im Sterben liegt, ob ich dann mit dem Auto den Arzt holen darf?

Gaenseliesel  18.06.2018, 14:29
@user2358

Der steuerliche Aspekt wurde schon in dem von mir angemerkten Link beleuchtet, ist also bekannt !

Aber was du am Schluss deines Kommentars schreibst, das ist nun wirklich interessant !!!

" in meinem Bekanntenkreis ist ein Fall, da hat der Vater Steuerbefreiung, und als der Sohn neu den Führerschein hatte und das Auto des Vater mitbenutzte, da hat der Sohn für diese Zeit zur Steuer angemeldet (bis er dann ein eigenes Auto hatte)."

....... da haben wir doch des Rätsels Lösung !

eine STEUERANMELDUNG für den zweiten Mitbenutzer und alles wird legal !

Gruß !

cyracus  18.06.2018, 20:24
@Gaenseliesel

DH! - Hast Du super recherchiert! (Morgen ist mein PC hoffentlich wieder ok und ich kann wieder ordentlich schreiben - mein Kommi hier wurde ja zu einer Katastrophe.)

Gaenseliesel  18.06.2018, 22:15
@cyracus

Lach.....nicht aufgeben, setzt dich durch !

Bist ein kluges Mädchen,

DU SCHAFFST DAS ! ;-))

Fiddi 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 02:47

Nur zur info mal Nachgefragt. Ich kenne in meinem Bekanntenkreis ein Ehepaar, er hat ebenfalls Merzeichen aG und das Auto was die haben, ist auch umgebaut, damit er mit seinem Elektrorollstuhl ins Auto kann, als Mitfahrer. Das Auto läuft auf ihn mit der Steuerbefreiung.

Seine Frau ist die alleinige Fahrerin des Autos, da er selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren darf. Seine Frau nimmt bei Regen das Auto um auf ihre Arbeitsstelle zu kommen, ohne ihn mit zu nehmen. Zählt das auch als Steuerhinterziehung?

Gaenseliesel  18.06.2018, 09:08
@Fiddi

Hallo Fiddi,

betr. deiner Nachfrage heißt es unter:

§ 3a KraftStG 

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Du siehst, legal ist die Nutzung durch die Ehefrau also nicht.

LG

Zum Nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer-schwerbehinderung/#bei_diesem_grad_der_schwerbehinderung_entfaellt_die_kfz-steuer_komplett

cyracus  18.06.2018, 10:34
@Gaenseliesel

Was ist denn, wenn jemand ein Auto besitzt, Arme sind gelähmt und ein anderer muss ihn fahren und der darf das Auto auch privat benutzen? - Antwort müssen Anwälte kennen. Firmen stellen ihren Angestellten doch auch Autos zur Verfügung zur Privatnutzung. Also abgesehen vom Sozialrecht gibt es steuerrechtlich noch mehr.

Gaenseliesel  18.06.2018, 11:15
@cyracus

lach......man cyracus, soetwas fragst du mich ?

Ich könnte mir vorstellen, es gibt in speziellen Fällen auch parallele Lösungen !

Es wäre doch auch hirnrissig, müsste jeder Ehepartner auf Grund o. g. Paragrafen für sich separat ein Auto kaufen und anmelden.

Gruß!

user2358  18.06.2018, 13:59
@Gaenseliesel

Macht es nicht so kompliziert:

Wenn jemand ein steuerbefreites Fahrzeug nutzt, ohne dass der "Grund für die Steuerbefreiung" dabei ist, dann darf er das grundsätzlich nicht.

Es gibt ausnahmen

"Lediglich Fahrten, die zur Fortbewegung oder zur Führung des Haushalts eines behinderten Menschen dienen, dürfen von anderen Fahrern absolviert werden".

Quelle zum Nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuerbefreiung/

Also;

"zur Arbeit fahren" oder "Sonntagsausflug ohne den Behinderten" ist Steuerhinterziehung, für den Behinderten zum Einkaufen fahren ist es nicht.

In meinem Bekanntenkreis ist ein Fall, da hat der Vater Steuerbefreiung, und als der Sohn neu den Führerschein hatte und das Auto des Vater mitbenutzte, da hat der Sohn für diese Zeit zur Steuer angemeldet (bis er dann ein eigenes Auto hatte).

Rechtlich  16.06.2018, 22:14

Außerdem bekommt er die Antwort nicht von Sozial u. Rentenstellen. Alter. Die bekommt er vom Finanzamt.

user2358  17.06.2018, 00:05
@user2358

Es geht doch um keine steuerliche Behandlung wegen Steuerbefreiung (=Finanzamt), sondern darum, ob er das 13.000 € teure Auto ohne finanzielle Nachteile auf sich ummelden darf (=Sozialbehörde/Rentenstelle).

Gaenseliesel  17.06.2018, 09:07
@Rechtlich

......13.000 € steht in der Frage oben ! Nur um dieses bereits vorhandene Auto geht es primär bei der Frage.

Bei einem KFZ bis zum erlaubten Zeitwert, gäbe es " 0 " Probleme.

Aber wie bereits gesagt, eine Nachfrage zur Absicherung kostet (noch) nichts.

Gruß !

Rechtlich  16.06.2018, 22:08

Gib den Leuten nicht solche Antworten. was macht ihr den.

Hallo !

Natürlich darfst du das. Wenn das KFZ ausschließlich für dich zum Transportieren bestimmt ist. Dann solltest du es sogar auf deinen Namen laufen lassen um alle Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist völlig legal. Du bekommst dann auch Parkplatzerleichterung. Damit du auch auf Behindertenparkplätzen parken darfst.

Liebe Grüße


user2358  16.06.2018, 21:33

Wieder einmal falsch.

Rechtlich  16.06.2018, 22:06
@user2358

Wieso falsch. Natürlich ist dies genauso. Hab ich doch selbst auch gehabt.

user2358  17.06.2018, 00:18
@Rechtlich

Also hattest Du ebenfalls Grundsicherung und ggfs. Mehrbedarfskosten und bist behindert?

Bitte die genannten Rahmenbedingungen des Fragenden beachten!

Es geht nicht nur um Steuerbefreiung.

Rechtlich  17.06.2018, 05:50
@user2358

Ich beachte Fragen im Gegensatz zu euch sehr genau. Und nein ich habe beides nicht. Ich arbeite.

user2358  17.06.2018, 10:00
@Rechtlich

Dann hast Du die in der Frage genannte und für die korrekte Antwort wesentliche Rahmenbedingung "Grundsicherung" entweder nicht gelesen oder niht verstanden.

Grundsicherung bedeutet, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht und staatliche Unterstützung erfolgt. Damit kann ich nicht beliebig handeln, sondern muss Bedingungen einhalten, um diese Grundsicherung weiterhin komplett bis hin zu garnichtmehr zu bekommen.

Deine Antworten ignorieren das und Du stellst es dar, als wenn der Fragesteller hier in seinem Handeln völlig frei wäre.

user2358  17.06.2018, 10:02
@Rechtlich

Wenn Du die Fragen genau beachtest, warum wusstest Du dann nicht, dass das Fahrzeug 13.000 € wert ist und das Schonvermögen weit überschreitet?

Rechtlich  17.06.2018, 12:58
@user2358

Er ist zu 100% Behindert. Ihr vergesst das Behinderte in unserer Gesellschaft anders als andere Vorzüge geniesen dürfen. Und wenn er auf Beförderung und auf Begleitung angewiesen ist kann er auch ein auto auf sich zulassen und Steuervorteile geniesen. Er hat ein Recht darauf. weiter ist das KFZ schon bereits bei dem Preis behindertengerecht aufgearbeitet. Außerdem war die Angabe ein ca-Wert. In meiner familie gibt es solche Fälle und ich komme aus dem Gewerbe und weiß genau was er darf und was nicht.

Hallo !

Bitte laß dich nicht in die Irre führen. Du darfst ein KFZ auf dich zulassen. Und du kannst entscheiden wer dich fährt.


cyracus  18.06.2018, 00:30

@Rechtlich, ernstgemeinte Frage: Bist Du ein Klon von @correct? Der glänzt hier ja auch oftmals mit seinen kreativen Antworten.

Rechtlich  18.06.2018, 00:41
@cyracus

Nein bin ich ganz gewiss nicht. Der antwortet doch nicht. Meine Antworten sind wenigstens nicht falsch. Ich hoffe nicht das du jetzt auch noch beleidigend wirst. Wenn jeder die Frage und antwort richtig lesen würde gäbe es nicht solche Beleidigungen. Ich hab das jetzt ausnahmsweise mit dem Klon überlesen. außerdem brauchen die Fragesteller kein Kreativteam sondern jemand welcher Fragen auch beantwortet. Ich lasse mich von niemanden beleidigen.

user2358  17.06.2018, 00:01

Wer fährt ja, aber er muss dabeisein! Bitte richtig lesen.

Rechtlich  17.06.2018, 05:48
@user2358

Ja wenn du meine Antwort richtig lesen würdest könntest du feststellen das ich nichts anderes geschrieben habe. Wenn er dabei ist. Warum kritisiert Ihr jede Antwort ???? Nichts anderes habe ich geantwortet.

Hallo,

also ich wäre hinsichtlich dieser Summe ganz vorsichtig, wird Grundsicherung bezogen !

* bezieht eine volljährige, alleinstehende Person Leistungen der Sozialhilfe, steht ihr seit April letzten Jahres lediglich ein Vermögensschonbetrag von 5.000 Euro zu ! *

( Alg 2 Beziehern wird ein Kraftfahrzeug bis höchstens 7500,- € (?) zugebilligt)

Ein Auto mit dem o.g. Zeitwert, übersteigt das zulässige Höchstmaß bei weitem.

Ich würde mich im Grundsicherungsamt vergewissern, ob deinem Wunsch als Einzelfallentscheidung, auf Grund deiner Behinderung entsprochen werden kann(eine Zusage am besten schriftlich geben lassen)

Tipp.....du solltest diese Frage mit all deinen( für mich) nachvollziehbaren Gründen dem Bearbeiter im Grundsicherungsamt ganz unverbindlich stellen, ohne den momentanen Ist- Zustand zu erwähnen.

Mehrbedarf neben Grundsicherung, steht auf einem gesonderten Blatt !

Betr. Steuerermäßigung:

@wjgmuc erwähnte es bereits richtig:

Sie gilt nur für ein Fahrzeug, das auf den behinderten Menschen selbst zugelassen ist. Das Fahrzeug darf dann auch nur von dem oder für den berechtigten Menschen genutzt werden.

Alles Gute und Glück !


user2358  17.06.2018, 00:27

Kannst Du das bitte auch Meister "Rechtlich" klarmachen.

Seine Antwort ist wieder einmal falsch, er glaubt es nicht und ändert jetzt seinen Nutzernamen sicher bald auf "Rechthaber".

Von diesen überflüssigen Diskussionen habe ich schon Kopfweh.

Gaenseliesel  17.06.2018, 00:35
@user2358

Ich denke er wird meinen Beitrag auch lesen, mal schauen !

Evtl. meldet @cyracus sich noch zu Wort. Denn sie hat den nötigen Durchblick betr. ALG2/Grundsicherung usw.

cyracus  18.06.2018, 00:09

Hallo Ihr lieben Kollegen,

hallo Fiddi,

ja, da bin ich - per Smartphone (PC kaputt), und damit kann ich keine links von webseiten kopieren und keine längeren Texte reinkopieren.

@Fiddi, bitte geh in mein Profil (Klick auf meinen Namen) und dort auf "antworten". Gleichin der ersten Antwort auf die Frage "Das Amt lehnt anchaffugskosten ab... " findest Du eine Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden.

Darin schreibe ich u.a. von den Ämterlotse. Bitte lass Dich bei Klärung dieses und anderer schwierigen Themen von solch einem Beistand begleiten.

Auch auf Sozialberatung gehe ich dort ein.

Dass finanziell arme Bürger, die finanzieller Unterstützung bedúrfen, nur reparaturanfälligere Autos besitzen dúrfen, ist eine der grandiosen Ideen unserer Gesetze schmiedenden Bundespolitiker - was wirklich ärgerlich ist.

Möglicherweise kann auch eine Erstberatung bei einem Anwalt für Sozialrecht sinnvoll sein.

Suche in meinen Antworten nach dem Wort

Beratungsschein

mit der Tastenkombination Strg+f (wie: finden).

(Mir idt eben hier die Seite ei gefroren, und ich will doch meine Info zu Dir rüberkriegen und diesen Text nicht gefährden - getippt mit 1 Finger).

Ich hoffe sehr, dass es fúr Rollis irgendwelche sinvollen Ausnahmen gibt!

Gaenseliesel  17.06.2018, 00:27

Fiddi,

ich weiß nicht inwieweit du über gesonderte Hilfen, die deiner Behinderung zu Gute kommt, Bescheid weißt.

Deshalb hier noch ein Hinweis:

https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/persoenliches-budget.php

Gruß!

Fiddi 
Beitragsersteller
 18.06.2018, 02:27
@Gaenseliesel

Das Persönliche Budget habe ich seit letztes Jahr, aber danke für den Hinweis dennoch. Ich habe das auch nur zufällig durch einen Bekannten damals erfahren das es sowas gibt. Traurigerweise sagt niemand von amtlicher oder behördlicher Seite das es so was gibt. Wie sollen dann Menschen denen es zu stehen würde, aber nicht wissen darum, es auch beantragen.


cyracus  18.06.2018, 00:26

ooooh - bei Dir ist "nicht hilfreich" rot zu sehen. Das war hoffentlich nicht ich mit meinem Handy-Seitengeschiebe!

cyracus  18.06.2018, 00:22

@Andri, hab den Link per Handy angeklickt (bin mit dem Firefox drin), und er ging nicht auf. Ist hoffentlich mit PC besser.