Habe Pflegegrad 3, bin Schwerbehindert GdB 100, sitze im Rollstuhl (Merkzeichen aG) und beziehe die Grundsicherung mit Mehrbedarfskosten.

Durch das Merkzeichen aG bin ich von der KFZ Steuer befreit. Darf ich ein Auto (was behindertengerecht umgebaut ist) auf meinen Namen besitzen, mit dem ich regelmäßig zu Ärzten und Therapien gefahren werde, um somit die KFZ Steuer zu sparen?

Das Auto ist ja schon vorhanden, es läuft nur bisher auf jemand anders. Der jetzige Wert des Autos bezieht sich auf ca. 13.000 Euro