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Wird bei der Grundsicherung im Alter eine ausgezahlte Lebensversicherung angerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

Hab eine spezielle Frage an euch. Bitte nachsichtig sein, da ich ein absoluter Laie in dieser Hinsicht bin.

Nach aktueller Berechnung würden die Eltern meiner Partnerin momentan zusammen ca. 500 EUR Rente bekommen, da der Vater selbstständig war und nur ca. 13 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und die Mutter erst seit 15 Jahren in Deutschland arbeitet. Der Vater ist nun 77 Jahre alt und arbeitet seit längerem nicht mehr. Die Mutter wird 67 Jahre alt und möchte bald in Rente gehen. Aus diesem Grund haben wir beim Landratsamt über die Grundsicherung im Alter nachgefragt. Voraussetzung ist unter anderem, dass nicht mehr Vermögen als 2.600,00 EUR besteht.

In ein paar Monaten wird jedoch eine Lebensversicherung von der Mutter fällig über ca. 8.000,00 EUR. Dieses Geld wollte sie jedoch zur Seite legen, falls mal etwas mit dem Vater sein sollte oder eine größere Anschaffung ansteht mit der niemand gerechnet hat. Also einfach als "Notfallgroschen".

Die Überlegung war, das Geld bei Fälligkeit direkt auf das Konto meiner Partnerin buchen zu lassen. Aber eine Angestellte von der Lebensversicherung hat mir mitgeteilt, dass die fällige Lebensversicherung dem Finanzamt mitgeteilt wird und diese das nach Rückfrage dem Landratsamt mitteilt. Von diesem angesparten Geld der LV müssten Sie so lange zehren, bis die Grenze von 2.600 € unterschritten wäre. Anschließend würde die Grundsicherung greifen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Geld als „Notgroschen“ zur Seite legen können? Es soll quasi ausschließlich als Notreserve dienen.

Ich danke euch im Voraus für die Hilfe Gruß Dali

Grundsicherung im Alter, Lebensversicherung
Grundsicherung für Ehe-Mann 77J. im eigenen Haus 130 qm mit Frau?

Ehepaar (Frau 74J. mit nur geringer Rente, Mann 77J., sehr krank, 5 Herz-Stands, ohne anderes Vermögen oder Einkommen) lebt seit ca. !/2 Jahrhundert im eigenen Haus mit ca. 130 qm Wohnfläche auf ca. 200 qm Grundstück. Es fallen außerdem dringende Reparaturen des Flachdachs (Bungalow-Stil) wegen Undichte an. Auch Rohrleitungs-Reparaturen. Problem: 1. Nach der so langen Wohnzeit und in dem Alter + Altersschwäche und Erkrankung ist eine andere neue Wohnung sozialrechtlich nicht zumutbar ? 2. Kann der Mann nun 'Grundsicherung im Alter bei vermindertem (ohne) Einkommen (Gem. SGB IIX, 4.Buch, §§ 41-45 SGB IIX) 'berechtigt' beantragen ? Frau erhält nur ca. 500,- € Rente. 3. Können sie für die Kosten der nötigen Reparaturen irgendwelche besonderen Hilfs- Anträge aus entweder fall-bezogenen sozialrechtlichen oder aus damit im speziellen Zusammenhang gesehenen Bauerhaltungs-Gründen, vielleicht auch im Sinn öffentlichen Rechts, beim Sozialamt oder einem anderen zuständigen Amt der Stadt mit Aussicht auf Erfolg beantragen? 4. Kann das bisher vorhandene Fahrzeug (PKW) wegen der Gehbehinderung und Schwäche zur Fortbewegung in die Stadt oder auch nach Bedarf und Anlaß im Umkreis weiterbenutzt werden? Ist dafür ein Antrag auf eine fall-bezogen laufende teilweise Kostenerstattung mit Erfolgsaussicht möglich? 5. Sozialrechtliche Verpflichtung (wie auch die Möglichkeit) aus gerader Linie (Kind) fällt aus, da Einkommen weit unter 100.000,-/ j.

Rente, Behinderung, Grundsicherung im Alter

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