Erlischt ein P-Konto mit dem Versterben des Inhabers?
Wird ein P-Konto vererbt oder bleibt der Anspruch eines P-Kontoinhabers, die Unpfändbarkeit, nicht mehr bestehen wenn jemand verstirbt?
2 Antworten
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Das Konto selbst geht in die Erbmasse. Der Status als P-Konto ist mit dem Todesfall allerdings weg.
Das P-Konto wird nach dem Tod des Kontoinhabers als ganz normales Girokonto weiter geführt, denn die Qualifikation als P-Konto ist höchstpersönlich und besteht dann eben nicht weiter.