Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

2 Antworten

Wenn deine Mutter mit der Verfügung einer Bankvollmacht nicht mehr zufrieden ist, soll sie sie halt zu deinen Gunsten der Bank gegenüber schrfitlich widerrufen. Und ihre Bankguthaben wieder hierzulande angelegt verlangen. Ebenso die gewünschte Bestattungsform einmal schrfitlich niederlegen.

Die Anlage von Vermögen auf Sparkonten im Ausland ist schlicht unsinnig, da Quellensteuer abgeführt wird dies dem Finanzamt offenbart ist. Auch wäre die Auflösung ja bei der ehemals kontoführenden Bank dokumentiert.

Das schützt deine Schwester vermeindlich vor lebzeitigem Elternunterhalt, Sozialhilfe (Grundsicherung) würde aber ebenso in voller Höhe gegen den Nachlass vollstreckt wie Kosten eines Sozialbegräbnisses.

Versicherungspolicen kann man sich ersatzweise neu austellen lassen - Versicherungsgesellschaft und Namen der Versicherten wären ja bekannt (Kontoauszüge Beitragszahlung).

Ich fange zunächst einmal mit den aufgelösten Sparbüchern an: Wenn die Schwester dieses Geld ins Ausland transferiert hat um es vor den Sozialbehörden zu verstecken, dann wäre das ein Fall für den Staatsanwalt, denn dann würden Sozialleistungen erschlichen durch Täuschung über den Umfang vorhandener Vermögenswerte. Wenn das Geld dann auch noch in Holland angelegt wurde, dann würde das in erster Linie zeigen, mit welchem Maße unbeholfener Dummheit die Schwester da agiert hat. Holland gehört nämlich zu jenen EU-Staaten, die Zinseinkünfte automatisch an die Heimatländer der Kontoinhaber melden. Deutsche Behörden würden also in jedem Falle von der Existenz solcher Guthaben erfahren. Sollte die Schwester gar das Geld ungefragt auf ihren eigenen Namen angelegt haben, dann wäre wiederum der Staatsanwalt gefragt, dennn das wäre ein Fall von Untreue i.S.d. § 266 StGB.

Ich würde die Schwester auffordern, Rechenschaft über die bisherigen Aktivitäten abzulegen und durchaus mit einer Strafanzeige drohen.

Und ganz generell wird eine Vorsorgevollmacht wie im vorliegenden Falle so auszulegen sein, dass sich die Bevollmächtigten in allen wesentlichen Dingen abzustimmen haben. Wenn so etwas nicht funktioniert, dann gäbe es da ja noch die Alternative, beim Amtsgericht die Anordnung der gesetzlichen Betreuung zu beantragen. Auch damit würde ich die Schwester konfrontieren und ihr nachdrücklich vor Augen führen, welche Konsequenzen das hat: Eine gesetzliche Betreuung würde nicht nur erhebliche Kosten verursachen, der Betreuer würde die Angelegenheit weit rigoroser in die Hand nehmen als irgendein Familienmitglied. Das würde bedeuten, dass der Schwester schnell ganz erheblicher Ärger ins Haus stehen würde.


blnsteglitz  06.02.2013, 10:57

beim Amtsgericht die Anordnung der gesetzlichen Betreuung zu beantragen.

Unter den beschriebenen Umständen würde ich das - ohne Zögern- unverzüglich machen und der Schwester garnicht lange Zeit geben noch zu regieren.