Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe
Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.
Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.
Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.
Was kann ich tun?
2 Antworten
Wenn deine Mutter mit der Verfügung einer Bankvollmacht nicht mehr zufrieden ist, soll sie sie halt zu deinen Gunsten der Bank gegenüber schrfitlich widerrufen. Und ihre Bankguthaben wieder hierzulande angelegt verlangen. Ebenso die gewünschte Bestattungsform einmal schrfitlich niederlegen.
Die Anlage von Vermögen auf Sparkonten im Ausland ist schlicht unsinnig, da Quellensteuer abgeführt wird dies dem Finanzamt offenbart ist. Auch wäre die Auflösung ja bei der ehemals kontoführenden Bank dokumentiert.
Das schützt deine Schwester vermeindlich vor lebzeitigem Elternunterhalt, Sozialhilfe (Grundsicherung) würde aber ebenso in voller Höhe gegen den Nachlass vollstreckt wie Kosten eines Sozialbegräbnisses.
Versicherungspolicen kann man sich ersatzweise neu austellen lassen - Versicherungsgesellschaft und Namen der Versicherten wären ja bekannt (Kontoauszüge Beitragszahlung).
Ich fange zunächst einmal mit den aufgelösten Sparbüchern an: Wenn die Schwester dieses Geld ins Ausland transferiert hat um es vor den Sozialbehörden zu verstecken, dann wäre das ein Fall für den Staatsanwalt, denn dann würden Sozialleistungen erschlichen durch Täuschung über den Umfang vorhandener Vermögenswerte. Wenn das Geld dann auch noch in Holland angelegt wurde, dann würde das in erster Linie zeigen, mit welchem Maße unbeholfener Dummheit die Schwester da agiert hat. Holland gehört nämlich zu jenen EU-Staaten, die Zinseinkünfte automatisch an die Heimatländer der Kontoinhaber melden. Deutsche Behörden würden also in jedem Falle von der Existenz solcher Guthaben erfahren. Sollte die Schwester gar das Geld ungefragt auf ihren eigenen Namen angelegt haben, dann wäre wiederum der Staatsanwalt gefragt, dennn das wäre ein Fall von Untreue i.S.d. § 266 StGB.
Ich würde die Schwester auffordern, Rechenschaft über die bisherigen Aktivitäten abzulegen und durchaus mit einer Strafanzeige drohen.
Und ganz generell wird eine Vorsorgevollmacht wie im vorliegenden Falle so auszulegen sein, dass sich die Bevollmächtigten in allen wesentlichen Dingen abzustimmen haben. Wenn so etwas nicht funktioniert, dann gäbe es da ja noch die Alternative, beim Amtsgericht die Anordnung der gesetzlichen Betreuung zu beantragen. Auch damit würde ich die Schwester konfrontieren und ihr nachdrücklich vor Augen führen, welche Konsequenzen das hat: Eine gesetzliche Betreuung würde nicht nur erhebliche Kosten verursachen, der Betreuer würde die Angelegenheit weit rigoroser in die Hand nehmen als irgendein Familienmitglied. Das würde bedeuten, dass der Schwester schnell ganz erheblicher Ärger ins Haus stehen würde.
beim Amtsgericht die Anordnung der gesetzlichen Betreuung zu beantragen.
Unter den beschriebenen Umständen würde ich das - ohne Zögern- unverzüglich machen und der Schwester garnicht lange Zeit geben noch zu regieren.