Hallo zusammen,
angenommen es geht um folgenden fiktiven Sachverhalt:
Person X wohnt mit seiner Freundin seit einigen Jahren zusammen in seinem Haus (Eigentum). Seit ein paar Jahren hat sie finanzielle Probleme, weshalb sie Person X vor ca. einem Jahr gefragt hatte, ob er für sie einen Kredit aufnehmen könnte, weil sie aufgrund der negativen SCHUFA Auskunft keinen Kredit bekommt. Leider war Person X so naiv und hat dies für sie auf seinen Namen gemacht.
Der Kreditbetrag wurde von der kreditgebenden Bank direkt auf ihr Konto überwiesen. Mittlerweile befindet sie sich auch in der Schuldnerberatung.
Nun meine Fragen:
Seitdem Person X den Kredit für sie aufgenommen hat, wird ihr monatlicher Lohn direkt vom Arbeitgeber auf das Girokonto von Person X überwiesen. Die Rate für den Kredit hält Person X direkt von dem überwiesenen Lohn ein. Den Rest bekommt sie von Person X entweder bar oder überwiesen.
Person X hat aber erst vor kurzem zufällig davon gelesen, dass dies eigentlich ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen seiner Bank darstellt (Stichwort: Geldwäschegesetz). Bisher hat ihn die Bank nicht darauf angesprochen. Trotzdem möchte Person X umgehend, dass die Lohnzahlungen seiner Freundin wieder auf ihr Girokonto gehen. Dazu muss SIE jedoch zu ihrem Arbeitgeber und diesen über die Kontoänderung informieren.
1. Welche Möglichkeiten hätte Person X, falls sie sich aus welchen Gründen auch immer weigert, die Lohnüberweisung auf ihr Konto ändern zu lassen? Kann Person X die Änderung bei ihrem Arbeitgeber verlangen?
Bei der gleichen Bank bei der Person X sein Girokonto hat, hat er auch die Baufinanzierung meines Hauses laufen. Person X hat nun Angst, dass ihm seine Bank die laufende Baufinanzierung kündigt, weil die Gehaltszahlungen seiner Freundin verbotenerweise auf sein Girokonto laufen bzw. gelaufen sind und Person X gegen die AGBs verstoßen hat und sich vertragswidrig verhalten hat.
2. Wäre eine Kündigung der Baufinanzierung aus diesem Grund bei immer pünktlicher Rückzahlung der Raten überhaupt möglich / realistisch?
Einen Vertrag über ein Privatdarlehen hat Person X mit seiner Freundin nur mündlich beschlossen. Daher will er das ganze nun nachholen und schriftlich fixieren. Dazu gibt es jede Menge Mustervorlagen im Internet. Person X hat gesehen, dass dort auch immer Zinsen verlangt werden müssen, damit das Finanzamt die Kreditgewährung nicht als Schenkung wertet.
3. Welchen Zinssatz müsste Person X mindestens verlangen, damit diese Gefahr nicht besteht ?
Wie Anfangs im Beispiel erwähnt, wurde der Kreditbetrag von der kreditgebenden Bank direkt auf das Konto der Freundin überwiesen.
4. Hätte Person X ohne einen schriftlichen Darlehensvertrag die Chance, die Herausgabe der gesamten Summe zu verlangen?
Ich Danke Euch für jede Antwort und für jeden Tipp in dieser fiktiven Sache !
Viele Grüße, Vanessa K.