Ich hätte folgende Frage: 2 Personen kaufen ein Einzelunternehmen, welches dadurch zu einer OHG wird. Diesem Einzelunternehmen hatten diese Personen ein Darlehen gewährt. Mit dem Kaufpreis kaufen die Personen natürlich das Anlagevermögen, den Warenbestand und auch das Darlehen ab. Wie verhält es sich nun in der OHG mit dem Darlehen? Nun hätten ja die Gesellschafter der OHG das Darlehen gewährt? Ist es in der Bilanz nun als Eigenkapital oder als Fremdkapital auszuweisen? Oder gilt das Darlehen mit dem Kauf des Einzelunternehmens als zurückgezahlt? Wie ist das zu buchen?