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Geld verliehen per Überweisung, Empfänger zahlt es nicht zurück

Hallo, ich habe vor 2 Monaten einem guten Freund 900 Euro auf sein Konto überwiesen, da es ihm finanziell sehr schlecht ging und Rückbuchungen bei ihm bevorstanden. Vorher haben wir per E-Mail drüber geschrieben, das ich es ihm gerne geben würde und um eine Rückzahlung brauchte es sich erstmal keine Gedanken zu machen, einen Darlehensvertrag besteht aber leider nicht auch keine Unterschrift von ihm das es geliehen war. In der E-Mail hab ich nur geschrieben, nimm es an, ich geb es dir gerne usw. das hat er dann nur mit einem Ja bestätigt, aber mehr auch nicht,,, und sich bedankt dafür.

In meiner Überweisung steht leider nur der Betreff: wie vereinbart

Auch kein Beweis das es ein Darlehen war denn wie vereinbart kann ja vieles bedeuten... 3 Monate zuvor habe ich schon mal eine offene Rechnung (600,00) für ihn bezahlt... dafür hab ich auch keine Unterschrift das ich es ihm nur geliehen habe...

Was kann ich nun tun? Er zahlt es nicht zurück und behauptet nun ich hätte ihm das Geld geschenkt, da ich ihm ja hätte helfen wollen, weil es ihm schlecht ging.

Hab ich überhaupt ne Chance mit einem Anwalt / Mahnbescheid? Klar hab ich Emails aber nie eine Bestätigung das ich es nur geliehen habe....Hab schon mit Tricks versucht ihn aus der Reserve zu locken aber er geht nicht darauf ein und behauptet ich hätte ihm das Geld geschenkt... Er kann ja auch Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen .. ist dann mein Geld weg?

Darlehen, Rückzahlung, schenkung

Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen

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