Kann ich den Kfz-Brief als Sicherheit einbehalten?
Meine Frau und ich haben vor 4 Jahren für einen Verwandten beim Kauf eines Kfzs den Darlehnensvertrag auf unseren Namen schreiben lassen. Wir hatten vereinbart, dass der Verwandte (brauchte dringend ein Auto und war aber aufgrund eines laufenden Hausdarlehens nicht kreditwürdig für die Bank des Autohändlers) die Autoraten, die wir zahlten, uns im gleichen Monat erstatten sollte. Bisher ist aber nur ein Bruchteil, des Kreditbetrages von ihm zurückgezahlt worden. Nun lief der Autokredit diesen Monat aus und die Bank schickte uns den Kfz-Brief zu, da meine Frau im Darlehensvertrag drin stand. Im Kfz-Brief selbst ist der Verwandte eingetragen.
Können wir den Kfz-Brief als Sicherheit bis zur vollständigen Zurückzahlung behalten oder ist dies rechtlich nicht erlaubt???
PS: Um die ganze Sache abzukürzen, bitte ich, dass der o.g. Sachverhalt nicht beurteilt wird, da ich/wir uns des Fehlers bewusst sind und für die Zukunft dies nicht mehr tun wollen. Danke :))
2 Antworten
Als Druckmittel kannst du den Brief natürlich behalten (siehe aber auch mig112), hat der Verwandte allerdings Ahnung von bestehenden Gesetzen, kann er die Herausgabe verlangen. Die Abtretung des PKWs galt nur für die Bank und dieser Kredit ist erledigt, also auch seine Abtretung. Wenn es weiter zu Rückzahlungsproblemen kommt, teile ihm mit, dass du rechtlich gegen ihn vorgehen wirst, z.B. auch durch ein Schuldanerkenntnis. Dafür muss du beweisen, welches Geld er dir nicht gegeben hat. Einfach wäre es, wenn er dir die Raten auf dein Konto überwiesen hätte oder auch nicht. Aber wenn er sagt, die anderen Raten hätte er dir in bar gegeben?? Du bist in der Beweispflicht.
Man kann den KfZ-Brief einbehalten, aber das ist sehr relativ. Wenn der Schuldner dadurch Druck bekommt ja, aber wenn er sich nicht drum schert ?
Im Prizip hört beim Geld auch die Verwandschaft auf, letztlich könnt ihr ihn behandeln wie jeden anderen säumigen Zahler auch, aber wollt ihr das und schafft ihr das ???