Löschungsbewiligung Kosten

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precious: Die Löschungsbewilligung des Gläubigers (Bank) bedarf der öffentl. Form, d. h.: Der Notar beglaubigt die Unterschriften der vertretungsberechtigten Unterzeichner und bestätigt zugleich durch eine sog. Vertretungsbescheinigung, dass die Unterzeichner befugt sind, die Bank zu vertreten. Diese Bescheinigung kann auch durch einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister/Genossenschaftsregister erbracht werden. Die Gebühren des Notars, mit der die Bank in Vorlage getreten ist, sind ihr zu statten, nicht jedoch ihre eigenen Kosten für den Entwurf der Bewilligung. Das wird oft verwechselt.

Noch eine Empfehlung: Lass die Grundschuld nach Erhalt der Löschungsbewilligung sofort im Grundbuch löschen, damit sie nicht gepfändet werden kann. Zur Löschung bedarf es eines schriftl. Antrags des Grundstückeigentümers mit Beglaubigung seiner Unterschrift.


precious 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 19:40

Ah super, danke für die schnelle und verständliche Antwort!

Weißt du vielleicht auch noch, ob ich die Kosten für die erneute Zusendung tragen muss. Es ist doch nicht meine Schuld, dass die Löschungsbewilligung auf dem Postweg verloren gegangen ist, zumal die Bank die Löschungsbewilligung auch noch an die Firma meines Schwiegervaters geschickt hat. Ich habe die Bank gefragt wie das sein kann, mein Schwiegervater ist doch längst verstorben und die Firma verkauft Mein Mann ist der Erbe des Hauses, die Löschungsbewilligung hätte doch an ihn geschickt werden müssen.

Franzl0503  06.10.2012, 07:57
@precious

precious: Erlischt die Forderung, hat der Schuldner Anspruch auf Aushändigung 1. der vollstreckbaren Ausfertigung der Schuldurkunde, 2. der Löschungsbewilligung, 3. des Grundschuldbriefes (bei Briefgrundschuld/Briefhypothek) und 4. der Objekt- und Bonitätsunterlagen, die er dem Gläubiger ausgehändigt hat.

Nicht der Schuldner hat zu beweisen, dass er die Unterlagen nicht erhalten hat, sondern der Gläubiger (Bank) hat zu beweisen, dass er sie dem Schuldner ausgehändigt hat.

für die erneute Zusendung

Nein, Portogebühren von € 52 für die erneute Zusendung wären zuviel. Die Portogebühren muss die Bank selber tragen.

Frag zunächst mal die Bank, wofür konkret € 52 berechnet werden.


precious 
Beitragsersteller
 04.10.2012, 12:45

Ja, ich habe die Mitarbeiterin der Bank auch gleich gefragt, wo das steht, dass das 52,00 € kostet. Sie hat gesagt, das würde dann auf der Löschungsbewilligung oder dem Anschreiben stehen. Also muss ich wohl doch abwarten und erstmal bezahlen.