Verlustverrechnungstopf bei Trade Republic: Wurden Verluste einfach gelöscht?

Ich habe ein Problem mit meinem Verlustverrechnungstopf von Neobroker Trade Republic und der Steuerberechnung auf meinem Konto. Vor kurzem habe ich eine Aktie mit einem realisierten Verlust von etwa 1.500 EUR verkauft. Zu diesem Zeitpunkt zeigte mein Verlustverrechnungstopf einen Betrag von über 1.100 EUR an; 400 EUR wurden mir bereits am gleichen Tag zurückerstattet, aber da bleiben noch etwa die 1.100 EUR der noch mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden sollte.

P.S. Die 1.000 EUR steuerfreie pauschale wurde bereits Anfang des Jahres aufgebraucht.



Allerdings ist Folgendes passiert:

1.  Drei Tage später wurde mein Verlustverrechnungstopf auf null gesetzt.

2.  Dann habe ich eine weitere Aktie mit Gewinn verkauft und wurde erneut besteuert, obwohl ich aufgrund meiner vorherigen Verluste keine Steuern hätte zahlen sollen (da gibt es noch etwa 1.100 EUR realisierte Verluste)

Ich habe folgende Fragen:

1.  Warum kann ich meine Verluste im Verlustverrechnungstopf nicht mehr sehen?

2.  Weshalb wurde ich bei meinem letzten Aktienverkauf besteuert, obwohl noch Verluste zur Verrechnung vorhanden sein sollten?

Laut meinem Verständnis sollten Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

 

Ich habe die Bank kontaktiert aber der Antwort war nicht zufriedenstellend:

 

Ich habe Ihr Konto überprüft und der Verlust von 1.500 € wurde nicht in den Verlusttopf aufgenommen, da eine Steueroptimierung dafür vorgesehen war. Das ist völlig normal und Teil des Verrechnungsprozesses. Diese Steueroptimierung hat Ihren Verlusttopf aufgefüllt und deshalb wurde Ihre letzte Transaktion besteuert.
Im Folgenden wird der Verrechnungsprozess erläutert:
 
1) Steuerrückerstattung: Bereits gezahlte Steuern werden, sofern möglich, zurückerstattet (seit dem 10.06.2024 erfolgen solche Steuerkorrekturen am Ende des Tages).
2) Wiederaufleben des Quellensteuertopfs: Bis zur Höhe der bereits für das Jahr gezahlten anrechenbaren Quellensteuer.
3) Freistellungsauftrag: Ist keine abgeführte Kapitalertragssteuer oder Quellensteuer vorhanden oder diese bereits verrechnet, wird der bereits beanspruchte Rahmen deines Freistellungsauftrages reduziert.
4) Verlustverrechnungstopf: Erst wenn die oben genannten Schritte durchgeführt sind, werden die restliche Verluste im entsprechenden Verlustverrechnungstopf vermerkt.

 

Was soll ich hier verstehen? Ich habe das Gefühl, dass meine Verluste, die noch übriggeblieben sind, wurden gelöscht. Soll ich vielleicht die Verlustbescheinigung beantragen? Wenn ja, wie kann man diese über die Steuererklärung zurückerstattet bekommen?

Danke.

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Verstehe ich nicht,

Vor der Transaktion hattest Du einen Verlustverrechnungstopf von 1100 EUR. War das der Verlustverrechnungstopf allgemein oder der für Aktien?

Dann erzeugst Du durch Verkauf einen weiteren Verlust von 1500 EUR.

Ich würde jetzt erwarten, dass nichts erstattet wird, sondern der Verlusttopf Aktien auf 2600 EUR anwächst.

Bitte prüfe nochmals genau, was Gewinne, Verluste und Verrechnungen waren.

Wenn Gewinne besteuert wurden und Dein Verlusttopf verschieden von Null wird, dann gibt es normalerweise eine Steuererstattung, denn unter dem Strich hättest Du dann keine bzw. eine reduzierte Abgeltungssteuer zu zahlen.

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Was kostet ein Führerschein bei Dir? 3000-4000 EUR?

Wenn diese Summe mit 50 EUR Einzahlungen angespart werden soll, brauchst Du 5-7 Jahre. Die Zinsen in dieser Zeit decken, da Du darauf keine Steuern zahlen wirst, knapp mehr als der Inflationsausgleich (der muss bei 2-2,5% nach Steuern liegen), d.h. über diese Zeit wird die Kaufkraft der Einzahlungen erhalten, aber nur, wenn die 3,25% bleiben und sich aufgrund von Zinssenkungen nicht plötzlich auf 2% oder weniger reduzieren. Da nach dem Führerschein wahrscheinlich ein Auto anzuschaffen ist, würde ich vermuten, dass dies nach einem Nebenjob klingt. Dann kannst Du auch mehr für den Führerschein zur Seite legen. Vielleicht liefern Verwandte ja auch ein paar Beiträge zu einschlägigen Anlässen (Geburtstag, Ostern, Weihnachten, ...).

Wenn Du in Fonds (ETFs sind Fonds) investierst, unterliegt Dein Investment einer Marktvolatilität, d.h. Kursschwankungen sorgen für steigende und fallende Werte. Ein Timing für die Liquidation von Positionen ist damit schwierig, denn Du weißt nicht, ob morgen alles 10-30% in die Tiefe gehen wird. Schau Dir die Corona-, Ukraine, Fukushima- und sonstigen Effekte an. Zwar gibt es normalerweise nach einem Crash auch eine Erholung, aber die kann auch mal ein paar Jahre auf sich warten lassen. Mit einem zeitlichen Ziel durch Fonds einen Betrag anzusparen kann daher gutgehen, kann aber auch durch die Marktentwicklung Dein Ziel verfehlen.

Da für den Führerschein ohnehin eine andere Einkunftsquelle entstehen muss, würde ich Dir empfehlen, diese erst mal zu suchen. Dann ist klar, ob ein kleiner Betrag (z.B. 25 EUR im Monat) langfristig in Fonds angespart werden kann, da nämlich Dein kurz- bis mittelfristiger Bedarf durch die Einkünfte gedeckt ist, oder ob zunächst mal alles in den laufenden Bedarf geht und Du erst in ein paar Jahren mit dem Ansparen beginnen kannst.

In Deiner aktuellen finanziellen Lage klingt das nach Tagesgeld oder sogar Festgeld, nicht nach Aktienfonds. Die Risiken von Fonds überwiegen aufgrund Deiner Einkunftssituation die Chancen.

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Die Allokation nach Regionen:

  • USA        45,34%
  • Großbritannien        6,12%
  • China        4,80%
  • Frankreich        4,15%
  • Japan        3,98%
  • Schweiz        3,87%
  • Taiwan        3,77%
  • Indien        3,63%
  • Deutschland        3,33%
  • Sonstige        21,01%

Zum Vergleich, die Gewichtung dieser Regionen nach GDP (+: zu hoch gewichtet, -: zu niedrig gewichtet, ~: ungefähr richtig):

  • United States   26,45% +
  • United Kingdom   3,25% +
  • China   16,57% -
  • France   2,88% +
  • Japan   3,69% ~
  • Switzerland   0,85% +
  • Taiwan   0,70% +
  • India   3,53% ~
  • Germany   4,27% -
  • Other   37,81%

Die Allokation nach Branchen:

  • Informationstechnologie        21,35%
  • Finanzen        17,88%
  • Industrie / Investitio...        11,55%
  • Konsumgüter zyklisch        10,91%
  • Gesundheit / Healthcare        10,35%
  • Telekommunikationsdien...        7,13%
  • Konsumgüter nicht-zyk...        6,55%
  • Grundstoffe        4,77%
  • Energie        4,12%
  • Versorger        2,91%

Das ist ein aus meiner Sicht ziemlich wenig balanciertes Portfolio.

  • Zu hoher Anteil der Industrieländer (Emerging Markets machen inzwischen mehr als 50% des GDP aus), insbesondere der USA
  • Zu hoher Technologieanteil (das bringt Volatilität), Taiwan Semiconductor hat in Summe fast 5% Anteil am Portfolio
  • Starke Abhängigkeit von Zinszyklen (Tech-Werte sind zinssensitiv durch ihre Investitionsbedarfe)
  • Ich persönlich halte aufgrund der diversen Struktur der Emerging Markets einen ETF auf den MSCI EM nicht für sinnvoll.

Wenn ich mal davon ausgehe, dass Du langfristig investierst, dann kann man ein 100% Aktienportfolio durchaus aufsetzen. Echte Währungsrisiken halte ich auch für relativ gering, da die hier enthaltenen Unternehmen praktisch alle global agieren und damit nicht einer einzelnen Währung und ihren Konversionsraten ausgesetzt sind.

Du kannst jetzt die Risiken aus den oben genannten Punkten für Dich bewerten und ggf. Anpassungen vornehmen.

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Es sind zwei Türen betroffen und ich sehe auch am Hinterrad noch einen Schaden. Das sollte von einer Werkstatt begutachtet werden, denn es können auch weitere Schäden an der B-Säule oder C-Säule entstanden sein. Bei einem Seitenaufprall ist damit zu rechnen.

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Die erste Frage ist: was ist vertraglich vereinbart?

Der Charakter einer Probestunde ist, dass man danach sich entscheidet, ob ein Vertrag über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Schulhalbjahr, zu schließen ist. Da hierfür vom Nachhilfelehrer Aufwand betrieben wird und Leistungen erbracht werden, fällt natürlich die vereinbarte Vergütung auch für die Probestunde an, es sei denn, der Vertrag schließt das explizit aus.

Dein Punkt ist jedoch ein anderer: Du hast in der Probestunde Sachmängel festgestellt, die Fragen an der Qualifikation des "Nachhilfelehrers" (ist das wirklich ein Lehrer oder etwa ein anderer Schüler?) aufwerfen. Damit wurde der Leistungsgegenstand (die Probestunde) nicht in akzeptabler Weise erbracht. Der Nachhilfelehrer kann nach §437 BGB nun eine Nacherfüllung antreten (weitere Probestunde) oder den Kaufpreis mindern (das ist hier ja wohl passiert).

Das wäre im Rahmen des Vertragsrechts abzuhandeln.

Wenn nachweislich der Nachhilfelehrer für die Stunde nicht die erforderliche Qualifikation hatte, dann kann man das auch als Betrug bezeichnen, denn es wurde ein Vertrag unter Vorspiegelung von Kenntnissen geschlossen, die nicht vorhanden waren. Das wäre dann im Bereich des Strafrechts und bei §263 StGB nachzulesen. Aufgrund der Höhe der Summe von 30 EUR (jetzt 15 EUR) dürfte sich jedoch die Anstrengung nicht wirklich lohnen, diesen Beweis der mangelnden Kenntnisse zu führen, denn das wird schwer.

Abgesehen davon: wo gibt es denn heute noch eine qualifizierte Nachhilfestunde (meist ja nur 45 min) für 30 EUR?

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Andere Ansicht

Warum nicht einfach die Altersvorsorgefonds ab 2026 direkt nutzen?

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html

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an einen Anlageberater der aus N-TV bekannt wäre

Damit ist wohl gemeint, ein Anlageberater, der Werbung auf n-tv geschaltet hat... Das kann jeder.

Wenn man Geld zahlen muss, um an einen anlegten Geldbetrag zu kommen bzw. diesen zu erhalten, dann ist das in praktisch allen Fällen ein Betrugsfall.

Steuern und Gebühren können ja von dem Guthaben, das dort vorhanden ist, abgezogen werden, d.h. im schlimmsten Fall bekommt man den reduzierten Betrag ausgezahlt. Das gilt insbesondere für Steuern und Gebühren der Bank.

Bei Honoraren Anlageberatern sieht es etwas anders aus, aber da er Deiner Schilderung nach als Treuhänder fungiert, hat er die Gewalt über die Anlagesumme und könnte damit auch seine Honorarsumme vom Auszahlungsbetrag abziehen.

Ich würde empfehlen, Anzeige zu erstatten und die aktuelle Situation in der der/die Betrüger noch auf Geld wartet/n, nutzen, um ihn/sie zu erwischen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering, denn Geld auf dem spanischen Konto bleibt nicht lange dort, da es ins nicht-EU-Ausland transferiert werden wird bzw. von harmlosen Dritten abgehoben und dann weitergeleitet würde.

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Eine Tierkrankenversicherung ist wie eine private Krankenversicherung, d.h. man muss die Beträge jeweils vorstrecken (vertragliche Verpflichtung zwischen Tierhalter und Tierarzt/-klinik) und erhält vertragsspezifisch eine Erstattung nach einer gewissen Bearbeitungszeit (wobei aber unabhängig von der Höhe der Erstattung die Verpflichtung gegenüber dem Tierarzt bzw. der Tierklinik besteht).

Daher sehe ich in der Vorgehensweise der Tierklinik höchstens den ungewöhnlichen Umstand, dass der Betrag vor der Operation fällig wurde.

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Ich selbst habe keinen Bedarf an Brennholz, d.h. dies gehört zu den Dingen, die ich tatsächlich noch nie recherchiert und gekauft habe. Zu meiner Überraschung gibt es auf Amazon jedoch eine ganze Reihe von Angeboten für Firewood, Anzünder und andere Holzscheite und -scheitchen.

Der wesentliche Punkt dabei ist, dass SEO nicht das wesentliche auf einem standardisierten Marktplatz ist, sondern die Aussagefähigkeit der Produktbeschreibung und der Preis zählen. Dann kannst Du Amazon Ads schalten, die Dein Holz bewerben und sponsorn. Ich weiß nicht, wie viel Holz sich damit für einen Hobbyverkäufer machen läßt, aber das scheint mir ein ziemlich margenarmes Geschäft zu sein. Richte Dich also darauf ein, dass es sich nur lohnt, wenn Du wirklich größere Mengen davon verkaufst,

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Rohstoffe haben einen intrinsischen Wert, d.h. einen Nutzen oder durch die Aufwände zur Wiederbeschaffung bestimmten Wert.

Papiergeld hat keinen intrinsischen Wert (vielleicht einen Brennwert). Du musst daran glauben bzw. jemandem vertrauen, der einen Wert garantiert. Daher nennt man dies Fiatgeld.

Die Währung EUR selbst ist eine Fiatwährung, die durch Zentralbanken garantiert wird. Der Gegenwert von 2 EUR heute kann aufgrund von Inflation und Deflation morgen 0,20 EUR und übermorgen 2.000.000 EUR entsprechen.

Suche mal nach dem Big-Mac-Index oder dem PNC Christmas Price Index. Hier werden Fiatwährungen im Beziehung zu realen Gegenständen oder Baskets davon gestellt und damit in ihrer Kaufkraft bewertet.

Wenn Du auf einer einsamen Insel bist, nützt ein Goldbarren wenig. In Zürich kann dieser schon mehr bewirken. Mit anderen Worten: der Wert ist ist mit dem Objekt verbinden, sondern er ergibt sich dadurch, dass jemand bereit ist, einen Gegenwert zu tauschen. Dieser mag je nach Wirtschaftslage, Situation und Perspektiven unterschiedlich ausfallen.

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Für den Verkauf können Gebühren anfallen, die höher als der Wert der Position selbst sind. In diesem Fall kannst Du auch den Weg der wertlosen Ausbuchung wählen.

Wenn der Wert der Aktie höher als die Gebühren sind, solltest Du einfach verkaufen. Verluste werden dann über den Verlusttopf mit den nächsten Aktiengewinnen verrechnet.

Bei manchen Banken gibt es außerdem den Grundsatz bei nicht wertlosen Positionen, dass die Gebühren für einen Verkauf nicht höher sein werden als der Wert der Position selbst. Es kann also sein, dass der Verkauf zu einem Ergebnis von Null führt.

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Werthaltige Substanzanlagen (Immobilien, Edelmetalle, Edelsteine, Kunst, etc.) haben sehr volatile Bewertungen und können im Fall einer Wirtschaftskrise auf einen eher illiquiden Markt stoßen. Daher würde ich davon abraten. Gerade Immobilien bringen weitere Verpflichtungen und ggf. laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung) mit sich, die Leerstände bestrafen. Daher würde ich diese Anlageklasse nicht nutzen, wenn es nicht um eine Grundinvestition für die eigene Nutzung geht.

An Kryptoanlagen glaube ich nicht, denn das ist weitestgehend Spekulation.

Geldwerte (festverzinsliche Anlagen, Sparkonten, Währungskonten) sind in der aktuellen Lage (man hat ja gerade wieder in den letzten Tagen gesehen, was passieren kann) ebenso sehr volatil. Zinserhöhungen und -senkungen können konträr zur Erwartung Marktreaktionen auslösen. Krisenherde in der Welt sorgen für Volatilität und zwischenzeitliche Panik. Gerade bei Verschiebungen von Zinserwartungen können auch Währungsgefüge sich deutlich verändern. Daher würde ich diese Anlageklasse nur an zweiter Stelle oder indirekt nutzen wollen.

Aktien sind das primäre Mittel, um an der Wirtschaft zu partizipieren und auf Horizonte von 10+ Jahren eine sinnvolle Rendite von 4-6% p.a. zu erreichen. Pessimisten werden das auf 15+ Jahre sehen, aber das ist für einen Rentner (im Alter von 65-67 Jahren) immer noch mit der Lebenserwartung von knapp 80 Jahren in Deutschland für Männer im groben Bereich.

Global diversifizierte Aktienportfolios (oder -fonds) sind unabhängig vom zukünftigen Wohnsitz und der dort herrschenden Währung. Es fallen ggf. bei der Liquidierung von Assets Steuern an, aber das muss man eben berücksichtigen. Hohe Steuern gehen typischerweise auch mit einer umfangreichen staatlichen Basisleistung und Infrastruktur einher, d.h. es gibt eine Kompensation in punkto Lebensqualität.

Für die nächste Generation (im Erb- oder Schenkungsfall) wären Aktienportfolios auch das Mittel der Wahl, um langfristig vielversprechende Positionen aufzubauen.

Daher:

  • Wenn dies nicht bereits durch vorhandene Investments abgedeckt ist, würde ich Liquidität in Höhe von ca. drei bis sechs Monaten vorhalten. Drei Monate, wenn es eine Rentenzahlung gibt, sechs Monate, wenn diese sehr unzureichend ist. => 9-36 kEUR
  • Eine Position im Gegenwert von ca. sechs Monaten Lebenshaltung würde ich in robuste Mischfonds anlegen, um darüber auch in Krisenzeiten ohne hohe Verluste relativ stabil verfügen zu können. => weitere 18-36 kEUR
  • Den Rest würde ich in global diversifizierte Aktienfonds anlegen. Das klingt für einen Rentner irgendwie konträr zur allgemeinen Meinung der Endphase des Lebens, aber 1. können Rentner auch gut 100 Jahre alt werden, 2. haben Rentner vielleicht Kinder, denen so etwas zu Gute kommen wird, und 3. ist das der Teil, der der Chancen mitnimmt, die im Verlauf der Zeit entstehen. Dieser "Rest" sollte nicht dringend benötigt werden, um das Leben in der Rentenphase zu finanzieren. => der verbleibende Betrag von 128-173 kEUR.

Genau betrachtet würde ich auch einem Arbeitnehmer mit 30 oder 40 Jahren diese Aufteilung empfehlen wenn nicht konkret Investitionen (z.B. in die eigene Familienimmobilie) geplant sind. Rentner sollten kein Endzeitdasein planen, sondern ein Leben, als würde es kein Ende geben. Die Familie wird ja weiter existieren.

Es dürfte daher einen Unterschied zwischen Renter mit Kindern und Familie und alleinstehenden Rentnern geben. Letztere werden vielleicht auch einen Horizont von 10 Jahren mehr von diesem Betrag (alles?) für ihr persönliches Glück verbrauchen wollen als erstere.

Ist ein Umzug in ein freundliches Land (z.B. Thailand, Vietnam, Südengland, Florida, Californien) geplant (kostengünstig streiche ich bei den letzten drei Vorschlägen), dann muss die Transition in diese neue Lebenssituation zuerst (aus ggf. anderen Mitteln) abgedeckt werden, dann beginnt die obige Rechnung.

Das wäre jetzt für meine Risikobereitschaft und Lebensplanung eine Aufteilung. Was in Deinem Fall passt, lässt sich schlecht sagen.

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Wieso gerade? Der Rutsch begann am Donnerstag.

Warren Buffett hat die Hälfte seiner Apple-Position verkauft. Was macht da wohl der Aktienkurs?

Es gibt ein paar unangenehme Anzeichen für die Aktienmärkte, obwohl die insgesamte Lage nicht so schlecht ist.

Warten wir also noch etwas ab und beobachten das Spiel... das gibt hübsche Kurse für die Aufstockung von Positionen. Immerhin gingen einige Indexe 5-10% in die Knie.

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Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

Wohnort: Bayern

Kirchensteuer: Keine

Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Sebastian

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Es müssen zwar Erträge ab 2018 versteuert werden, für die Gewinne aus solchen Fonds besteht jedoch auch auch Freibetrag von 100.000 EUR.

Die Teilfreistellung greift in Deinem Fall für Ausschüttungen während der Haltedauer, die Berechnung zu zahlender Vorabpauschalen, sowie die Berechnung des steuerrelevanten Gewinns beim Verkauf (abzüglich gezahlter Vorabpauschalen).

Das ist aufgrund der geringen Höhe des Gesamtbetrags ohnehin nicht relevant. Du solltest für die Veräußerung des Fonds keine Steuern zahlen müssen.

Kleiner Wermutstropfen: die Teilfreistellung und die Berücksichtigung der gezahlten Vorabpauschalen führen zur Berechnung eines geringeren steuerpflichtigen Betrags, der dann gegen den Freibetrag verrechnet wird. Das hilft Dir wenig, wenn nicht noch andere, wesentliche Fondspositionen aus Altbestand bestehen.

Wenn der Fonds daher eine gute Performance zeigt, kannst Du ihn auch noch eine Weile halten, denn die Gewinne bis 100.000 EUR wären ja steuerfrei. Es ist nur jedes Jahr die jeweils relevante Vorabpauschale noch zu zahlen.

Wenn der Fonds nicht besonders läuft (also die klassischen Union Investment und Deka Fonds), dann wäre ein Verkauf angebracht und die Nutzung des Erlöses oder die Wiederanlage in einen besseren Fonds.

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Selbst wenn verboten, die Unternehmen sind im Ausland.

Die Durchführung von Gewinnspielen mit Teilnahme ohne Entgeld ist in Deutschland für jeden möglich. Das folgt aus § 3 Abs. 1 GlüStV. Die Durchführung von solchen kostenfreien Gewinnspielen ist daher ohne Genehmigung möglich.

Wird ein Entgeld (Einsatz) verlangt, so wäre dies ohne behördliche Genehmigung ein Verstoß gegen §284 StGB. Wer sich an solchen illegalen öffentlichen Gewinnspielen beteiligt, kann nach §285 StGB auch selbst belangt werden.

Aus der Durchführung eines Gewinnspiels kann jedoch ggf. eine gewerbliche Tätigkeit abgeleitet werden, d.h. es folgen bestimmte Impressumpflichten für die Online-Werbung für solche Spiele. Wird ein solches Impressum nicht oder falsch angegeben, so wäre dies eine Ordnungswidrigkeit nach $11 TMG.

Wenn keine Verlosung stattfindet und keine Gewinnchance besteht, d.h. das Spielchen nur veranstaltet wird, um Adressdaten zu sammeln, wäre dies bei vorgespiegelten Gewinnen ohne Aushändigung ein Verstoß gegen §661a BGB bzw., wenn ein Gewinnspiel als solches nicht existiert, ein Verstoß gegen §5 UWG. Der Straftatbestand des Betrugs nach §263 oder §263a StGB liegt außerdem vor, wenn beispielsweise die erhaltenen Adressinformationen weiterverkauft oder für Hackingangriffe weiter genutzt werden.

Verstöße nach der DSGVO kommen natürlich ebenso in Frage, da der Zweck der Erhebung personenbezogener Daten falsch repräsentiert wird bzw. die Daten für einen nicht ausgewiesenen Zweck verwendet werden.

Die Mittel der Strafverfolgung sind begrenzt, da sich Verantwortliche für solche Gewinnspiele häufig im nicht erreichbaren Ausland befinden, bzw. durch technische Vorsichtsmaßnahmen die Verantwortlichen (selbst wenn es sich um deutsche Personen oder Firmen handelt) verschleiert werden können, so dass die Ermittlung nicht möglich ist.

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Wenn mein Tagessatz bei 1.600 EUR liegt und das Porto für ein Päckchen bei 3,99 EUR, dann würde bei ordnungsgemäßer Berechnung (die Post ist 1 km vom Home Office entfernt) für das Verpacken, den Weg zur Post, die Aufgabe des Päckchens und den Weg zurück insgesamt mit 30 min die Rechnung so aussehen:

100 EUR (Zeit 0,5 Std.) + 3,99 EUR (Porto) + 0,60 EUR (mit km-Pauschale) + 1,70 EUR (Kosten für das Verpackungsmaterial) = 106,29 EUR an Versandkosten

Das wäre höchst fair, aber Du würdest es aus einem anderen Grund nicht so wollen.

Wenn die 35 EUR Pauschale von Dir akzeptiert wurden, dann ist das zu zahlen. Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, spielt keine Rolle, da Ihr nicht nach Aufwand abrechnet.

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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte den Kindern ein Anteil zustehen?

Der Vater kann mit seinem Vermögen beliebig verfahren und dieses ausgeben oder vermehren nach Gedünken.

Außer einem generellen Unterhaltsanspruch (der jedoch nicht an Ereignisse wie einen Hausverkauf gebunden ist) gibt es keine Verpflichtung des Vaters gegenüber den Kindern.

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