Muss ich meinen Nachhilfelehrer bezahlen, wenn er mir in einer Probestunde nichts beibringen konnte?
Ich hatte heute eine Probestunde mit einem Mathe Nachhilfelehrer. Er konnte mir in dieser Stunde nichts beibringen, hat mir YouTube Videos geschickt die das Thema erklären sollten und hat mir Fragen gestellt, ob seine Vermutungen richtig sind. Er hat erst am Ende der Stunde gesagt, dass er das Thema jetzt verstanden hat. Ursprünglich wollte er 30euro haben, jetzt noch 15euro. Ich sehe es aber absolut nicht ein dafür zu bezahlen, da er nur Müll geredet hat. Er droht mir jetzt mit seinem Anwalt. Muss ich es wirklich zahlen???
4 Antworten
Wofür ist eine Probestunde da? Um zu sehen, ob man miteinander klar kommt.
War ereinbart, dass die Probestunden Geld kostet?
Wenn ja, dann zahle die 15 Euro. Ein Prozess kostet mehr Geld un dNerven, als 15 Euro.
Ich sehe das ein wenig anders als die Vorschreiber: der Schilderung nach hatte der Nachhilfelehrer keine Kenntnisse zum Thema und konnte es somit gar nicht vermitteln, dafür, dass er sich in der Stunde das Wissen verschafft, würde ich auch nichts zahlen wollen.
Anni, zahle die 15 Euro, ist stressfreier, glaube es mir!
Hake das Thema für dich ab und lasse den links liegen, gut ist!
Die erste Frage ist: was ist vertraglich vereinbart?
Der Charakter einer Probestunde ist, dass man danach sich entscheidet, ob ein Vertrag über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Schulhalbjahr, zu schließen ist. Da hierfür vom Nachhilfelehrer Aufwand betrieben wird und Leistungen erbracht werden, fällt natürlich die vereinbarte Vergütung auch für die Probestunde an, es sei denn, der Vertrag schließt das explizit aus.
Dein Punkt ist jedoch ein anderer: Du hast in der Probestunde Sachmängel festgestellt, die Fragen an der Qualifikation des "Nachhilfelehrers" (ist das wirklich ein Lehrer oder etwa ein anderer Schüler?) aufwerfen. Damit wurde der Leistungsgegenstand (die Probestunde) nicht in akzeptabler Weise erbracht. Der Nachhilfelehrer kann nach §437 BGB nun eine Nacherfüllung antreten (weitere Probestunde) oder den Kaufpreis mindern (das ist hier ja wohl passiert).
Das wäre im Rahmen des Vertragsrechts abzuhandeln.
Wenn nachweislich der Nachhilfelehrer für die Stunde nicht die erforderliche Qualifikation hatte, dann kann man das auch als Betrug bezeichnen, denn es wurde ein Vertrag unter Vorspiegelung von Kenntnissen geschlossen, die nicht vorhanden waren. Das wäre dann im Bereich des Strafrechts und bei §263 StGB nachzulesen. Aufgrund der Höhe der Summe von 30 EUR (jetzt 15 EUR) dürfte sich jedoch die Anstrengung nicht wirklich lohnen, diesen Beweis der mangelnden Kenntnisse zu führen, denn das wird schwer.
Abgesehen davon: wo gibt es denn heute noch eine qualifizierte Nachhilfestunde (meist ja nur 45 min) für 30 EUR?
Ist ja lieb gemeint, aber wenn ich das rechtlich gesehen nicht zahlen muss, wieso sollte ich dann? Das ist doch eine Abzocke...