Muss ich meinen Nachhilfelehrer bezahlen, wenn er mir in einer Probestunde nichts beibringen konnte?

4 Antworten

Wofür ist eine Probestunde da? Um zu sehen, ob man miteinander klar kommt.

War ereinbart, dass die Probestunden Geld kostet?

Wenn ja, dann zahle die 15 Euro. Ein Prozess kostet mehr Geld un dNerven, als 15 Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Ich sehe das ein wenig anders als die Vorschreiber: der Schilderung nach hatte der Nachhilfelehrer keine Kenntnisse zum Thema und konnte es somit gar nicht vermitteln, dafür, dass er sich in der Stunde das Wissen verschafft, würde ich auch nichts zahlen wollen.


anni3689 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 13:08

richtig

Anni, zahle die 15 Euro, ist stressfreier, glaube es mir!

Hake das Thema für dich ab und lasse den links liegen, gut ist!


anni3689 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 16:34

Ist ja lieb gemeint, aber wenn ich das rechtlich gesehen nicht zahlen muss, wieso sollte ich dann? Das ist doch eine Abzocke...

Alarm67  27.10.2024, 16:45
@anni3689

Na dann streite halt über Wochen/Monate rum, inkl. Anwalt mit den verbundenen Kosten, mir wäre das bei einem Betrag von 15 Euro nicht wert.

Da lebe ich lieber stressfrei und schone meine Gesundheit!

Aber OK, musst Du selbst wissen!

Die erste Frage ist: was ist vertraglich vereinbart?

Der Charakter einer Probestunde ist, dass man danach sich entscheidet, ob ein Vertrag über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Schulhalbjahr, zu schließen ist. Da hierfür vom Nachhilfelehrer Aufwand betrieben wird und Leistungen erbracht werden, fällt natürlich die vereinbarte Vergütung auch für die Probestunde an, es sei denn, der Vertrag schließt das explizit aus.

Dein Punkt ist jedoch ein anderer: Du hast in der Probestunde Sachmängel festgestellt, die Fragen an der Qualifikation des "Nachhilfelehrers" (ist das wirklich ein Lehrer oder etwa ein anderer Schüler?) aufwerfen. Damit wurde der Leistungsgegenstand (die Probestunde) nicht in akzeptabler Weise erbracht. Der Nachhilfelehrer kann nach §437 BGB nun eine Nacherfüllung antreten (weitere Probestunde) oder den Kaufpreis mindern (das ist hier ja wohl passiert).

Das wäre im Rahmen des Vertragsrechts abzuhandeln.

Wenn nachweislich der Nachhilfelehrer für die Stunde nicht die erforderliche Qualifikation hatte, dann kann man das auch als Betrug bezeichnen, denn es wurde ein Vertrag unter Vorspiegelung von Kenntnissen geschlossen, die nicht vorhanden waren. Das wäre dann im Bereich des Strafrechts und bei §263 StGB nachzulesen. Aufgrund der Höhe der Summe von 30 EUR (jetzt 15 EUR) dürfte sich jedoch die Anstrengung nicht wirklich lohnen, diesen Beweis der mangelnden Kenntnisse zu führen, denn das wird schwer.

Abgesehen davon: wo gibt es denn heute noch eine qualifizierte Nachhilfestunde (meist ja nur 45 min) für 30 EUR?