Depotleiche verkaufen?
Guten Tag zusammen,
Ich habe ein kleines Problem. Unzwar geht es darum, dass ich eine Aktie in meinem Depot hab, die gegen 0 läuft, also die Firma hat Insolvenz beantragt.
Diese Aktie kann ich nur über die Auslandsbörse, sprich mit 14,90 € Handelsplatzgebühr verkaufen. Der Gesamtwert der Aktie beträgt 3,80 €. Wie läuft der Verkauf jetzt ab? Wenn ich diese Aktie jetzt verkaufe, wird dann mein Verlusttopf aufgefüllt oder muss Ich nächstes Jahr diesen Verlust bei der Steuererklärung angeben?
Zudem würde Ich gerne wissen, ob ich mit dem Verkauf nicht im Minus bin bezüglich Orderkosten? Also die Handelsplatzgebühren betragen ja 14,90 € und die Aktie hat einen Wert von 3,80 €, dann müsste ich doch reintheoretisch "Schulden" bei der Bank haben, oder hab Ich ein Denkfehler?
4 Antworten
Servus, wenn du die Aktie verkaufst, entsteht ein Verlust aus der Differenz zwischen den Kaufpreis der Aktien und dem Wert der Aktie (3,80 €). Diese Verluste gehen entweder direkt in deinen Verlusttopf oder du kannst sie im nächsten Jahr bei deiner Steuererklärung geltend machen. Deutsche Broker/Banken buchen dies automatisch in den Verlusttopf. Hier wird es hoffentlich bald Änderungen geben. Dass Aktienverluste auch mit anderen Einkunftsarten "verrechnet" werden können. Wird derzeit rechtlich geprüft. Aber für dich hier jetzt noch nicht so relevant.
Du schuldest der Bank also nichts - die Gebühren werden einfach von deinem Konto abgezogen und der Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden.
Alternativ kannst du die Aktie auch als wertlos ausbuchen lassen, um die hohen Gebühren zu vermeiden und den Verlust trotzdem steuerlich geltend zu machen. Kontaktier dazu deine Bank.
Für den Verkauf können Gebühren anfallen, die höher als der Wert der Position selbst sind. In diesem Fall kannst Du auch den Weg der wertlosen Ausbuchung wählen.
Wenn der Wert der Aktie höher als die Gebühren sind, solltest Du einfach verkaufen. Verluste werden dann über den Verlusttopf mit den nächsten Aktiengewinnen verrechnet.
Bei manchen Banken gibt es außerdem den Grundsatz bei nicht wertlosen Positionen, dass die Gebühren für einen Verkauf nicht höher sein werden als der Wert der Position selbst. Es kann also sein, dass der Verkauf zu einem Ergebnis von Null führt.
Der Verlust wird Dir bei einem deutschen Broker oder einer Deutschen Bank in den Verlustverrechnungstopf verbucht.
Wenn Die Ordergebühr höher ist, als der Aktienwert, wird die Differenz von Deinem Konto abgebucht.
Du kannst die Aktie auch wertlos ausbuchen lassen, doch hier vorher informieren, ob die Depotbank dafür Gebühren verlangt. Die können nämlich manchmal sogar höher sein als die Orderkosten.
Du hast keine Schulden bei der Bank, nur bei dir selbst, nennt sich dann Verlust!
Und PS:
Bei solch einem Kleckerbetrag würde ich nichts machen, schon gar nicht sorgen über Steuern!