Wenn wir die Rendite zugrundelegen, die Benchmark wäre 10% und du hättest 20% gemacht, hättest du die Benchmark um 100% (20 / 10) -1 geschlagen. Also bist du in deinem Beispiel auch 2,7% schlechter als die Benchmark. Nur so ist es logisch und korrekt.

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Wenn die Bank 6-8 Wochen (!) für die Zusendung einer neuen Karte benötigt, solltest du im zweiten Schritt die Bank wechseln. Üblich sind max. 10 Tage. Meine Volksbank oder ING schaffen es in der Regel in max. einer Woche.

Wenn du Bargeld brauchst und keine Auszahlungsmöglichkeit besteht, kannst du das Geld eigentlich nur einem Freund oder Verwandten überweisen und von dem auszahlen lassen.

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Halte es für Humbug udn sehe es mir gar nicht an

Verkäufer, die angeben xx Prozent sichere Rendite zu erwirtschaften oder systematisch den Markt zu schlagen, kann man doch nicht Ernst nehmen. Wenn das möglich wäre, würden es alle machen.

Die Erfolgsstories lesen sich natürlich teilweise nicht schlecht. Das wird aber daran liegen, dass eben nur die Erfolgsfälle dargestellt werden. Wenn ich Käufe und Verkäufe von 1000 dressierten Affen auslösen lasse, haben einige von denen irgendwann auch den Markt geschlagen. Mein Vermögen würde ich von ihnen trotzdem nicht verwalten lassen.

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Was spricht denn gegen die Barzahlung? Sofern du dir den Erhalt quittieren lässt, sehe ich keine Nachteile gegenüber der Überweisung.

Alternativ soll dein neuer Gläubiger den Betrag halt mit entsprechendem Verwendungszweck an den VM überweisen.

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Dem Kunden erstellst du natürlich eine Rechnung, die zumindest die Pflichtangaben für Rechnungen enthält. Nachzulesen z.B. hier: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/umsatzsteuer-verbrauchssteuer/umsatzsteuer-national/neue-pflichtangaben-fuer-rechnungen-684834

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Schwierige Situation. Wenn der Ex noch zugänglich ist, solltest du mit ihm einfach eine Rückzahlungsvereinbarung treffen. Dafür braucht man kein Muster, die ist relativ einfach aufgesetzt, denn du weisst ja, was du vom Ex erwartest. Sicherheitshalber würde ich mich zur Unterzeichnung von einem Zeugen begleiten lassen.

Einen Anspruch darauf, eine solche Vereinbarung zu schließen, hast du leider nicht. Wenn dein Ex sich also querstellt, wird es schwierig und der Weg zum Anwalt wohl unausweichlich.

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Das solltest du auf jeden Fall schon mal machen, dann musst du bei Bedarf nicht mehr drauf warten. Wenn der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen hat, wirst du als Bürge wohl deine Leistungsfähigkeit nachweisen müssen. Eine Auskunft des Kindes wird der Vermieter vermutlich ebenso haben wollen. Zumindest kann er da sehen, dass keine Negativmerkmale vorliegen.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

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Wenn du mit Käuferschutz gezahlt hast, erhältst du dein Geld von Paypal zurück. Ob die es vom VK zurückbekommen, kann dir völlig egal sein. Wichtig ist nur, das der Käuferschutz auch wirklich greift und z.B. nicht um ausgeschlossenen Artikel geht.

Wenn der Antrag nicht innerhalb von 14 Tagen durch ist, sollte die Erstattung schriftlich mit Fristsetzung gefordert werden.

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Was sagt denn der Händler dazu? Der wäre eigentlich der richtige Ansprechpartner und nicht dieses Forum. Zahlen würde ich an deiner Stelle nix und das den Händler klären lassen.

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