Vorladung wegen Betrug?

7 Antworten

woher wollen sie wissen, das es um ihre Person geht?

schlechtes Gewissen?

ist mir vor ein paar Jahren passiert...kam auch ne Vorladung..habe noch nie mit sowas zutun gehabt...und was ich da erfahren habe... hatte mit mir da indirekt zutun...

gehen sie einfach hin... hören sie sich das an... sagen müssen sie eigentlich garnix...

dann erfahren sie worum es geht...

bei mir gings um ein Verkauf bei ebay...monate vorher...ich glaube sogar über 1 Jahr... war ein Messsender für Amateurfunker...mit dem teil war alles legal... war einBausatz... ohne batterie dabei...

die Polizeibeamtin hat mir gleich gesagt...das das nicht mich betrifft...das til kam nämlich 14 tage später zurück...als nicht zustellbar... da es bezahlt war und wer auch immer sich nicht meldete.. lags monate bei mir im keller...

auf jedenfall wurde das teil dazu verwendet in einem Hotel ein Nebenzimmer abzuhören...und da war mir klar... das teil kam doch an... und wurde als nicht zustellbar zurückgeschickt... da muß man erstmal drauf kommen...ich hatte der Polizeibeamtin gesagt das das Päckchen noch im keller liegt... und habe den leerkarton zur Spuren und adressenermittlung ...kein ahnung davon...da einen tag später abgegeben...

damit war die Geschichte auch gegessen... also nicht nervös werden...

kann alles einen harmlosen Grund haben...

alles Gute ihnen

Natürlich hast du kein Recht darauf, sowas am Telefon zu erfahren. Da könnte ja jeder anrufen. Genausowenig kann die Polizei übrigens durchsetzen, dass du dort erscheinst. Das ist in D der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Wenn es dich interessiert, kannst du natürlich hingehen und dir den Vorwurf anhören. Ich rate aber dazu, keinerlei Aussage zu machen.

Hallo,

da dir der Tatvorwurf unbekannt ist, würde ich den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen oder ggf. um einen neuen Termin bitten, falls dir dieser Termin beruflich nicht passt.

Dir als Betroffenen wird am Termin lediglich mitgeteilt, wie der Tatvorwurf lautet und dass es dir (rechtlich !) überlassen ist, ob du dich zu dieser Anschuldigung äußern willst.

Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen, bei der du dich möglicherweise unbewusst selbst belasten könntest.

Du als Beschuldigter hast zumindest bei der Polizeianhörung ein Aussageverweigerungsrecht. Oftmals ist es sinnvoller, insbesondere wenn der Vorwurf einer Straftat im Raum steht, dies dem Beamten z u v o r mitzuteilen, dass du es vorziehst, einen Anwalt hinzuzuziehen !

(Ich selbst hatte schon einmal eine solche Vorladung betr. Verkehrsrecht und hatte die Aussage verweigert .... war letztlich die richtige Entscheidung eine Anwältin für Verkehrsrecht hinzuzuziehen!)

toi, toi, toi 👋

Proportional einfache Gegenfrage ..... Vorladung als Beschuldigter? Der müsstest Du nach deutschem Recht nicht folgen.

Einer Vorladung der Polizei musst Du nicht folgen, höfliche Menschen sagen zumindest ab.

Kommt die Vorladung allerdings vom Staatsanwalt oder vom Richter, musst Du dieser folgen, ohne wenn und aber!

Ohne Anwalt würde ich bei einem Betrugsvorwurf nicht hingehen.

Die sind geschult, einmal gesagtes ist dokumentiert und lässt sich recht schwierig bis gar nicht mehr korrigieren!!!