Wenn das im MV so eindeutig geregelt ist, verstehe ich die Frage nicht. Natürlich besteht demnach kein Anspruch auf Verzinsung.
Das Rückwärtsparken mit einem Bußgeld zu belegen kann man durchaus als pedantisch empfinden. Rein rechtlich gesehen, dürfte es aber wohl korrekt sein, denn in Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) ist als Erläuterung 2 zu dem Zeichen ausgeführt:
"Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."
Da das abgebildete Fahrzeug mit der Vorderachse auf dem Gehweg steht, könnte ein Vorgehen gegen die Strafe schwierig werden.
Wenn du mit dem Vermieter sonst nichts mehr zu tun haben wirst, würde ich an deiner Stelle versuchen, das maximale rauszuholen. Folglich würde ich mitteilen, dass die Abrechnung für 2022 bereits verjährt ist und die Erstattung für 2023 auf dein Konto überwiesen werden soll.
Hängt aber natürlich von dem Betrag ab... Wenn die Nachzahlung nur ein paar Euronen beträgt, solltest du abwägen, ob es sich überhaupt lohnt, die Zeit dafür aufzuwenden.
In der Situation halte ich persönliche Befindlichkeiten für unangebracht. Entscheidend ist, dass der Schuldnerberater seine Arbeit gut macht. Ihr müsst ja keine Freunde werden. Nur aus diesen Gründen 2 Monate nutzlos verstreichen zu lassen, wird die Situation nicht besser machen.
Ich kann daher nur raten: Gefühle ausschalten und das ganze auf der Sachebene mit dem Berater angehen.
Nein. Das Arbeitsverhältnis ist mit Renteneintritt beendet. Eine Weiterbeschäftigung muss zwischen AN und AG vereinbart werden.
Es geht aber nicht um eine Firma, sondern um ein Haus. Warum sollte jemand der ein Vermögen von 12 Mio erbt, nicht eine davon oder auch gern mehr an Steuern zahlen? Den Kredit muss man ja auch nur aufnehmen, weil man das Haus nicht verkaufen WILL. Das ist jammern auf ganz hohem Niveau, aber das können wir Deutschen ja sehr gut. Mein Mitleid hält sich daher sehr in Grenzen.
In einer freien Werkstatt hätte er die Hälfte bezahlt. Die Batterie selbst zu wechseln vielleicht ein Viertel. Einen Stern zu fahren war immer schon teuer und die Preise kann man ja vorher erfragen.
Um auf Wachstumskurs zu kommen, braucht es Investitionen. Das haben alle Parteien - selbst die FDP - erkannt. Wichtig ist, dass diese sinnvoll erfolgen. Unter der Ampel wäre das Geld in Sozialausgaben und sinnloser Klimaförderung versickert. Ich hoffe, dass unter einer neuen Regierung die Schuldenbremse ausgesetzt und in die Wirtschaft bzw. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen investiert wird. Das kann durch Steuererleichterungen und den massiven Abbau von Bürokratie erfolgen. Dann wird es mittelfristig auch wieder laufen.
Du stellst die falschen Fragen. Was wenn du morgen einen schweren Unfall baust und die Versicherung daraufhin die Leistung verweigert?
Es verhält sich also genau andersrum: Du solltest die höhere Fahrleistung mitteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Bei dem Sachverhalt gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die man nur abwägen kann, wenn man die gesamten Einzelheiten des Falls kennt. Seriös kann das nur dein Steuerberater beantworten.
Daher lautet mein Beitrag: lass dich in der Sache beraten. Entweder hast du schon einen SB oder du suchst dir einen. Tipps aus einem Laienforum sind am Ende meist deutlich teurer als ein Steuerberater.
Für den Einstieg ins Berufsleben ist das schon ok. Die Kalkulation passt soweit und du kannst dir ja schon einigen "Luxus" leisten. Ich würde in jedem Fall darauf schauen, alle möglichen Weiterbildungs- und Aufstiegschancen zu nutzen. Je nach Branche ist das Gehalt nach Ablauf Probezeit und in den weiteren Jahren gut steigerungsfähig. Hängt aber natürlich auch vom Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick ab. Viel Erfolg!
In der Bewährung solltest du dich bewähren und durch gute Führung zeigen, dass ein Absitzen der Haftstrafe nicht notwendig ist. Innerhalb der Bewährungszeit wieder straffällig zu werden, führt in aller Regel zum Widerruf der Bewährung. Das ist auch genau richtig so, denn offenbar hast du aus der Strafe noch nicht genug gelernt.
Ich vermute, dass der angezeigte Kaufpreis inkl. Gebühren berechnet wird. Diese werden in der steuerlichen Bewertung ja später ebenfalls berücksichtigt.
Natürlich hast du kein Recht darauf, sowas am Telefon zu erfahren. Da könnte ja jeder anrufen. Genausowenig kann die Polizei übrigens durchsetzen, dass du dort erscheinst. Das ist in D der Staatsanwaltschaft vorbehalten.
Wenn es dich interessiert, kannst du natürlich hingehen und dir den Vorwurf anhören. Ich rate aber dazu, keinerlei Aussage zu machen.
Das ist ne Debitkarte wie viele andere auch. Entweder wird sofort vom Referenzkonto abgebucht oder du zahlst später komplett bzw. in Raten. Für den gewährten Kredit werden natürlich Zinsen verlangt und zwar nicht zu knapp. Genaues findest du bei jedem Anbieter im Preis-/Leistungsverzeichnis.
Es gibt ein zentrales Unternehmensregister. Das du da aber einfach Bilanzen abfragen kannst, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn: wer sagt denn, dass die veröffentlichen Daten korrekt sind?
Eine Limited hat kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital. Mir fällt kein Grund ein, dort auch nur einen Euro anzulegen. Zuden ist der genannte Zinssatz absolut unrealistisch für Anlagen in EUR oder CHF. In welcher Währung soll die Anlage denn erfolgen?
Eine passende Stelle wird dir bestimmt bald zugewiesen. Dazu dann natürlich auch eine Unterkunft und Verpflegung. Kann ja echt nicht sein, dass man sich da selbst drum kümmern soll...
Und was schließt du daraus? Dass sich der Durchschnittsdeutsche mit einem Bruttogehalt von damals 1.100 DM mehr Bier leisten konnte? Wohl kaum. Das Oktoberfest war schon immer teuer. Wer Bock drauf hat und einer geregelten Arbeit nachgeht, sollte sich das auch leisten können.
Die Firma kann den gleichen Namen haben, rechtlich aber ein ganz anderes Unternehmen sein. Hier kann das keiner wissen. Du musst die Firma also schon direkt fragen.
Weil Österreich verglichen mit D ein kleines Bergdorf ist. Natürlich geht da vieles einfacher und schneller.