Wenn das im MV so eindeutig geregelt ist, verstehe ich die Frage nicht. Natürlich besteht demnach kein Anspruch auf Verzinsung.

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Das Rückwärtsparken mit einem Bußgeld zu belegen kann man durchaus als pedantisch empfinden. Rein rechtlich gesehen, dürfte es aber wohl korrekt sein, denn in Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) ist als Erläuterung 2 zu dem Zeichen ausgeführt:

"Im Zeichen ist bildlich dargestellt, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind."

Da das abgebildete Fahrzeug mit der Vorderachse auf dem Gehweg steht, könnte ein Vorgehen gegen die Strafe schwierig werden.

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Wenn du mit dem Vermieter sonst nichts mehr zu tun haben wirst, würde ich an deiner Stelle versuchen, das maximale rauszuholen. Folglich würde ich mitteilen, dass die Abrechnung für 2022 bereits verjährt ist und die Erstattung für 2023 auf dein Konto überwiesen werden soll.

Hängt aber natürlich von dem Betrag ab... Wenn die Nachzahlung nur ein paar Euronen beträgt, solltest du abwägen, ob es sich überhaupt lohnt, die Zeit dafür aufzuwenden.

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In der Situation halte ich persönliche Befindlichkeiten für unangebracht. Entscheidend ist, dass der Schuldnerberater seine Arbeit gut macht. Ihr müsst ja keine Freunde werden. Nur aus diesen Gründen 2 Monate nutzlos verstreichen zu lassen, wird die Situation nicht besser machen.

Ich kann daher nur raten: Gefühle ausschalten und das ganze auf der Sachebene mit dem Berater angehen.

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Es geht aber nicht um eine Firma, sondern um ein Haus. Warum sollte jemand der ein Vermögen von 12 Mio erbt, nicht eine davon oder auch gern mehr an Steuern zahlen? Den Kredit muss man ja auch nur aufnehmen, weil man das Haus nicht verkaufen WILL. Das ist jammern auf ganz hohem Niveau, aber das können wir Deutschen ja sehr gut. Mein Mitleid hält sich daher sehr in Grenzen.

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Gehört abgeschafft

Um auf Wachstumskurs zu kommen, braucht es Investitionen. Das haben alle Parteien - selbst die FDP - erkannt. Wichtig ist, dass diese sinnvoll erfolgen. Unter der Ampel wäre das Geld in Sozialausgaben und sinnloser Klimaförderung versickert. Ich hoffe, dass unter einer neuen Regierung die Schuldenbremse ausgesetzt und in die Wirtschaft bzw. die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen investiert wird. Das kann durch Steuererleichterungen und den massiven Abbau von Bürokratie erfolgen. Dann wird es mittelfristig auch wieder laufen.

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Du stellst die falschen Fragen. Was wenn du morgen einen schweren Unfall baust und die Versicherung daraufhin die Leistung verweigert?

Es verhält sich also genau andersrum: Du solltest die höhere Fahrleistung mitteilen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

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Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

Hallo zusammen,

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.

Nun habe ich zwei Optionen:

  1. Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
  2. Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.

Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
  2. Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.

Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.

Viele Grüße

Ben

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Bei dem Sachverhalt gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die man nur abwägen kann, wenn man die gesamten Einzelheiten des Falls kennt. Seriös kann das nur dein Steuerberater beantworten.

Daher lautet mein Beitrag: lass dich in der Sache beraten. Entweder hast du schon einen SB oder du suchst dir einen. Tipps aus einem Laienforum sind am Ende meist deutlich teurer als ein Steuerberater.

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Ist hier jemand der mit 1.642 Euro Netto auskommt und wie genau?

Hallo meine Lieben. Ich habe eine neue Arbeit und eine neue Wohnung verdiene da 2.300 Euro Brutto das sind bei mir 1.642 Euro Netto

Davon gehen ab FIXKOSTEN

- Miete 560

- Strom 75

- Wasser 40

- Heizung für 32 Quadratmeter Altbau 75

- Tanken 100

- Essen 300 (jeden Tag Lebensmittel für 10)

- Zahnzusatz 12,87

- Handy 6,66

- Motorradversicherung 25,37

- Gamepass 17,99

- Netflix 4,99

- Disney+ 5,99

- Rundfunkbeitrag 18,45

- Privathaftpflicht 3,13

- Internet/TV/Telefon 70,00

LEBENSHALTUNGSKOSTEN GESAMT 1316,31 = 80%

= REST FREIZEIT = 326,55 = 20%

DAVON Sparen 75,00 = 4,5%

Davon Freizeit 250,00 = 15%

(Freizeit = Kino, Bücherei, Essen gehen, Party, Zigaretten, Kleidung, Süssigkeiten)

Gibt es da draussen jemanden der vergleichbar verdient? Wichtiger... Kalkuliere ich im Bereich Strom, Wasser, Heizung, Essen zuviel oder zu wenig? Dadurch dass ich komplett neu in der Stadt bin zur Zeit sehr viel zu Hause bin und deshalb am Wochenende eigentlich den ganzen Tag nur Fernsehe oder Xbox spiele...

Meine wichtigsten Punkte in denen ich noch unsicher bin?

Müsste ich für Strom mehr kalkulieren oder könnte ich weniger rechnen?

Rechne ich bei den Heizkosten richtig?

Kalkulieren ich die Bereiche Wasser, Heizung und Essen richtig oder muss ich an einer Stelle mehr oder weniger Rechnen?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe entschuldigt die doofe Frage... ich bin mir gerade total unsicher... ich bin jetzt seit einem Monat in meiner allerersten eigenen Wohnung und weiss noch nicht ob ich das richtig kalkuliere oder ob ich zuviel oder zu wenig rechne.

Liebe Grüße

Peter

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Für den Einstieg ins Berufsleben ist das schon ok. Die Kalkulation passt soweit und du kannst dir ja schon einigen "Luxus" leisten. Ich würde in jedem Fall darauf schauen, alle möglichen Weiterbildungs- und Aufstiegschancen zu nutzen. Je nach Branche ist das Gehalt nach Ablauf Probezeit und in den weiteren Jahren gut steigerungsfähig. Hängt aber natürlich auch vom Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick ab. Viel Erfolg!

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In der Bewährung solltest du dich bewähren und durch gute Führung zeigen, dass ein Absitzen der Haftstrafe nicht notwendig ist. Innerhalb der Bewährungszeit wieder straffällig zu werden, führt in aller Regel zum Widerruf der Bewährung. Das ist auch genau richtig so, denn offenbar hast du aus der Strafe noch nicht genug gelernt.

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Natürlich hast du kein Recht darauf, sowas am Telefon zu erfahren. Da könnte ja jeder anrufen. Genausowenig kann die Polizei übrigens durchsetzen, dass du dort erscheinst. Das ist in D der Staatsanwaltschaft vorbehalten.

Wenn es dich interessiert, kannst du natürlich hingehen und dir den Vorwurf anhören. Ich rate aber dazu, keinerlei Aussage zu machen.

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Das ist ne Debitkarte wie viele andere auch. Entweder wird sofort vom Referenzkonto abgebucht oder du zahlst später komplett bzw. in Raten. Für den gewährten Kredit werden natürlich Zinsen verlangt und zwar nicht zu knapp. Genaues findest du bei jedem Anbieter im Preis-/Leistungsverzeichnis.

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Es gibt ein zentrales Unternehmensregister. Das du da aber einfach Bilanzen abfragen kannst, wage ich zu bezweifeln. Und selbst wenn: wer sagt denn, dass die veröffentlichen Daten korrekt sind?

Eine Limited hat kein gesetzlich festgelegtes Mindestkapital. Mir fällt kein Grund ein, dort auch nur einen Euro anzulegen. Zuden ist der genannte Zinssatz absolut unrealistisch für Anlagen in EUR oder CHF. In welcher Währung soll die Anlage denn erfolgen?

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Eine passende Stelle wird dir bestimmt bald zugewiesen. Dazu dann natürlich auch eine Unterkunft und Verpflegung. Kann ja echt nicht sein, dass man sich da selbst drum kümmern soll...

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Die Firma kann den gleichen Namen haben, rechtlich aber ein ganz anderes Unternehmen sein. Hier kann das keiner wissen. Du musst die Firma also schon direkt fragen.

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