Weil sonst keiner antwortet, nun ich.
Nach meiner Kenntnis gilt das Abflussprinzip auch für außergewöhnliche Belastungen. Das ist ja bspw. auch bei langwierigeren Zahnbehandlungen der Fall, wo man u.U. auch jahresübergreifende Behandlungen erst im Folgejahr bezahlt und ansetzt.
Warum das in der Vergangenheit schonmal geklappt hat? Vielleicht, weil jemand im FA nur flüchtig auf den Beleg geschaut hat?
Ob Du die PKV dazu bringen kannst, diese Berechnung nicht turnusmässig und vielleicht automatisiert erst nach Abschluss des Jahres zu erstellen, sondern extra für Dich manuell kurz vor Weihnachten, das wäre die nächste Frage.
Ob man es mit dem Beleg des Folgejahres trotzdem versucht, keine Ahnung. Strafbar wäre es wohl nicht.
Ich zahle bspw. manchmal in der Apotheke auf Rechnung. Für die Steuer lasse ich mir die Liste ausdrucken, und ich glaube kaum, dass das Zahlungsdatum in die EDV der Apotheke eingearbeitet ist.