Rückgabe von Arbeitsmitteln wie Schreibtisch und Bürostuhl?
Guten Tag,
ich habe von meinem Arbeitgeber u.a. einen Bürostuhl und einen höhenverstellbaren Schreibtisch bekommen. Alle Arbeitsmittel wurden mir damals per Post zugestellt.
Ich bin komplett im Homeoffice. Die Büros sind weit entfernt.
Nun endet mein Arbeitsverhältnis und mein Arbeitgeber verpflichtet mich, die Sachen, wie Bürostuhl und Schreibtisch, auf eigene Kosten zum Arbeitgeber zu bringen. Das wäre ein Tag Fahrt oder ich würde ein Spedition beauftragen müssen.
Es gibt keinerlei vertragliche Absprache dazu. Laptop, Bildschirm und co kann ich auf Kosten des Arbeitsgebers per Post zurückschicken.
Vielen Dank für alle Auskünfte, gerne auch mit den rechtl. Grundlagen für diesen Fall, falls vorhanden.
Viele Grüße!
8 Antworten
Gemäss Nr. 3 im Artikel wärst Du nur verpflichtet, die Arbeitsmittel zur Abholung bereit zu halten.
Siehe auch hier Beitrag 8 und 13. Und Par. 269 BGB.
Es ist ziemlich ungewöhnlich, das dir auch Tisch und Stuhl gestellt wurden. Gab es dafür einen Grund?
GGf kannst du ihm die Sachen zum Restwert auch einfach abkaufen.
Nun endet mein Arbeitsverhältnis und mein Arbeitgeber verpflichtet mich, die Sachen, wie Bürostuhl und Schreibtisch, auf eigene Kosten zum Arbeitgeber zu bringen.
Das kann der bisherige AG nicht verlangen. Du musst diese Büromöbel nur zur abholung bereithalten.
Die Antwort von @Andri123 ist absolut richtig und auch komplett richtig begründet.
Du solltest die "hilfreichste Antwort" dafür vergeben.
"mein Arbeitgeber verpflichtet mich"
Was heisst das?
Ohne Unterschrift bzw Vertrag ist das lediglich eine Bitte...
Wenn sie nix unterschrieben haben...ist das die sache des AG
Oder verschweigen sie hier in ihrem Text etwas?
Keine Untersterllungen bitte!
Es kam in Gesprächen zum Ausdruck und steht nun auch im Aufhebungsvertrag, den ich heute erhalten habe.
Ihnen ist klar was ein aufhebungsvertrag bedeutet?
Als bekommen erstmal nicht soviel ist sicher...hoffentlich ist die Summe im Aufhebungsvertrag 5stellig ...
In meinen Augen wurden sie verarscht...Erst recht wenn keine hohe Summe vereinbart ist...ein Aufhebungsvertrag ist frei verhandelbar...ansonsten unterschreibt man sowas nicht...
"Oder verschweigen sie hier in ihrem Text etwas?"
"Keine Untersterllungen bitte!"
Aber Tellerchen hat ja recht!!!! Eine der wichtigsten Informationen fehlt in der Frage: Es gibt einen Aufhebungsvertrag und die Rückgabe durch dich ist hierin ebenfalls geregelt.
Hast Du den Aufhebungsvertrag unterschrieben, bist Du auch an diese Vereinbarung gebunden!!!
Ich habe ein Angebot über 600€ zum Abkaufen erhalten. Dieses habe ich abgelehnt.