Abschlagsfrei mit 63 in Rente?
Vor einem Tag war hier eine Frage bezüglich Rente mit 63
ich war gestern über Nacht im Schlaflabor ...der dritte Termin...
eigentlich war für mich alles klar nach Termin bei der Rentenstelle...
ich wollte in 1 Jahr meinen Rentenantrag stellen und dann mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen.
Dann hatte ich zufällig gestern abend einen Pfleger, der mich da verkabelt hatte und Maske etcetc..kam mit ihm ins Gespräch... der ist auch mit 63 in Rente... aber ohne Abschläge... hatte auch knapp über 35 Jahre.. bei mir sinds 35 jahre und 3 Monate... also zurück zu dem Pfleger... der hatte 89 aussetzer in der Stunde...mir wurde vorgestern von der Ärztin grsagt... ich hätte 59 Aussetzer... naja gestern Nacht steht Bericht noch aus...
Was ich fragen wollte... stimmt das das man bei 80 % Schwerbehinderung mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen kann?(der Pfleger sagte mir er bekäme 80%)
Bevor ich mich im Internet totsuche..weiß da jemand genaues oder wo genau mehr darüber steht? Oder gibts irgendjemand, dem es hier genau ging und Erfahrungsbericht geben könnte?
mir gehts nicht wirklich um die Abschläge... hatte mich da schon mit abgefunden... aber ohne Abschläge ist halt besser als mit Abschlägen...
da es ja irgendwie um finanzielles geht... hoffe ich das ich das hier fragen darf...
vielen dank erstmal...für die Hilfe
1 Antwort
Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.
Im Link eine Tabelle.
Bei mir wird das auch nichts. Eigentlich war ich sogar erstaunt, dass ich überhaupt eine Altersrente bekommen werde.
ich hatte vor Jahren meine Mutter gepflegt zuhause... die Zeit wurde mir angerechnet...naja morgen habe ich termin bei meiner Hausärztin...mal sehen was die sagt... bei mir sind noch 3 Krankheiten hinzu gekommen... ich glaube ich stelle einen neuen Schwerbehindertennachfolgeantrag...das andere sind dauernde Einbußen, das kann man mir nicht mehr wegnehmen...
Die Sache hat allerdings den Hakten, dass man 35 Versicherungsjahre vorweisen können muß. Für den Fragsteller offenbar kein Problem. Für mich war dann aber schon Ende Gelände.