Verfahrenskostenbeihilfe?

1 Antwort

Ich wüsste nicht, weshalb dieses Einkommen/Vermögen besonders geschützt sein sollte.

Im Fall einer höheren Nachzahlung einer OEG-Rente nach jahrelangem Prozess habe ich mal einen Antrag wegen unbilliger Härte gestellt. Dem wurde auch entsprochen, da die Opferentschädigungsrente ähnlich wie Schmerzensgeld gewertet wurde und vorher ja nicht in monatlich unschädlicher Höhe zur Verfügung stand.

In der Folge blieb das Geld ein Jahr lang unberücksichtigt und anschliessend griff der damals aktuelle Schonvermögensfreibetrag. Sprich, das Geld wurde ausgegeben für Einbauküche, Möbel und so.

Ob das bei Urlaubsabgeltung auch funktionieren könnte, ich glaube eher nicht.


Sophia2611 
Beitragsersteller
 25.04.2024, 16:27

Vielen Dank.