Verfahrenskostenbeihilfe?
Hallo zusammen,
ich benötige mal wider Eure Hilfe. Meine Schwester ist seit 2022 geschieden und erhielt aufgrund dessen, dass sie seit über 20 Jahren EM Rente bezieht Verfahrenskostenbeihilfe. Ihr damaliger Arbeitgeber hat sie jedoch die ganzen Jahre ohne Entgelt weitergeführt. Es erfolgte keine Abmeldung. Bis zum Dezember 2023. Nun wurde Sie abgemeldet und erhielt aufgrund dessen eine Einmalzahlung als Urlaubsabgeltung. Die Abrechnung wird als Aufrollungsdifferenz deklariert. Die ausgezahlte Summe ist schon beachtlich. Nun wird geprüft, ob weiterhin der Anspruch auf Verfahrenskostenbeihilfe besteht oder sie aufgrund evtl. erhöhten Einkünften die Kosten nun doch zahlen muss. Meine Frage - muss sie diese Urlaubsabgeldung als Einkünfte angeben und werden diese mit berücksichtigt? Ich freue mich von Euch zu hören und bedanke mich schon im Vorraus.
Sophia2611
1 Antwort
Ich wüsste nicht, weshalb dieses Einkommen/Vermögen besonders geschützt sein sollte.
Im Fall einer höheren Nachzahlung einer OEG-Rente nach jahrelangem Prozess habe ich mal einen Antrag wegen unbilliger Härte gestellt. Dem wurde auch entsprochen, da die Opferentschädigungsrente ähnlich wie Schmerzensgeld gewertet wurde und vorher ja nicht in monatlich unschädlicher Höhe zur Verfügung stand.
In der Folge blieb das Geld ein Jahr lang unberücksichtigt und anschliessend griff der damals aktuelle Schonvermögensfreibetrag. Sprich, das Geld wurde ausgegeben für Einbauküche, Möbel und so.
Ob das bei Urlaubsabgeltung auch funktionieren könnte, ich glaube eher nicht.