Mit Cannabis zu Fuß an der Deutschen bzw Niederländischen Grenze (0,5g)?

Hey

Fiktives Szenario :

Person X war bei einem Coffeshop in Holland und hat sich dort einen Baggy geholt. Person X hat in den Niederlanden einen geraucht und ist mit 0.5g im Baggy nach Deutschland gegangen (zu Fuß). In Deutschland nah an der Grenze kam dann der Zoll und hat eine Personenkontrolle und Durchsuchung durchgeführt. Die 0.5g wurden gefunden. Ebenfalls wurden Papes und ein Grinder festgestellt. Person X war sehr respektvoll gegenüber den Beamten. Person X hat gesagt, dass Sie dachte, dass es das Gras zuende geraucht hätte. Personalien wurden aufgenommenen. Es gab keine weiteren Tests und keine weiteren Fragen bezüglich des Konsumverhaltens. Kurz angedeutet wurde, dass es sich um die Einfuhr von BTM handelt. Darüber wurde aber kein richtiges Gespräch geführt und Person X hat sich dazu nicht geäußert. Person X ist 18 Jahre alt, hat keine Vorstrafen ( Weiße Weste) und besitzt einen Führerschein in der Probezeit. Der Zollbeamte hat Person X gesagt, dass es sich um ein häufig vorkommendes Ereignis handeln würde und dass das Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit eingestellt werden würde. Person X hat zum Schluss einen Zettel unterschrieben in dem deklariert wurde, dass Person X eine Tüte mit Gras (1g Brutto) und einen Grinder mit sich führte. Es wurde im Zettel nicht vermerkt, dass sich um die Einfuhr handelt.

Person X stellt sich folgende Fragen :

- Wird eine Info zu 100% an die Führerscheinstelle weitergeleitet? Was würde schlimmstenfalls und was würde bestenfalls passieren?

- Ist eine Strafverfolgung wahrscheinlich? Person X traut dem Beamten nicht ganz bei seiner Aussage.

Eure Meinung würde mich sehr zu diesem FIKTIVEN und AUSGEDACHTEM Szenario interessieren.

MfG

Gesetz, Holland, Polizei, Recht, Strafe, Zollkontrolle, Cannabis, strassenverkehrsrecht
Trotz fälliger MPU mit Internationalen Führerschein fahren können?

Hi, ich hatte mal wieder seit langem mit jemandem das Gespräch darüber, ob es möglich ist, während man hier in Deutschland eine MPU ablegen müsse z.B als Ergebnis einer Trunkenheitsfahrt oder Fahren unter Einfluss von Cannabis durch einer Polizeikontrolle, mit einem Führerschein, der in dem Fall in Australien gemacht wurde, ein vollwertiger Führerschein, mit welchem dann ein internationaler beantragt wurde, um in der Lage zu sein, in anderen Ländern zu fahren.

In dem Fall hat die Person über 2 Jahre in Australien gelebt und dort auch den kompletten Prozess durchlaufen von Theorie, Praxis und "begleitenden Fahren".

Jetzt stellt sich dir Frage, auch wenn dies so nicht gedacht war, ob diese Person legitim hier auf deutschen Straßen fahren dürfte?

Als Beispiel: Einer Person wurde 2015 bei einer Polizeikontrolle der Führerschein entzogen, da diese unter Einfluss von Drogen das Fahrzeug geführt hat.

Die Person hat aus persönlichen oder job relevanten Gründen sich dazu entschieden in ein anderes Land auszuwandern, ganz gleich ob langfristig oder nicht anfangs die Intention war.

Nun beschließt die Person, nach über einem Jahr Aufenthalt in Australien, einen Führerschein zu machen, da diese ja keinen nachweisen kann, um ihn übertragen zu lassen oder einen internationalen zu beantragen.

Nach einer Weile ist der Führerschein bestanden und die Person ist qualifiziert, alleine ein Fahrzeug zu führen. Internationaler Führerschein wurde beantragt.

So... Ist es legal or illegal für diese Person, diesen Führerschein hier in Deutschland zu nutzen und ein Fahrzeug zu führen?

Da mich eine ähnliche Frage vor Jahren brennend interessiert hat, wo ich des öfteren gehört und gelesen habe, dass man trotzt MPU einen EU-Führerschein in z. B Rumänien, Tschechien, Polen u.s.w machen kann und der gelten würde.

Unter der Voraussetzung, dass man nachweisen kann, einen Wohnort für mindestens 6 Monate in dem Land besessen zu haben.

Somit könnte dieser Führerschein hier wohl in Deutschland genutzt und einem nicht abgenommen werden, sofern man sich nicht wieder strafbar macht mit genau dem gleichen Vergehen, welches zur MPU geführt hat.

Halbwissen wurde bei der Fragestellung sicher nicht helfen und eine verlässliche Antwort bieten.

Würde mich mal interessieren, ob diese Aussagen stimmen mit dem EU-Führerschein als Alternative und ob der geschilderte Fall der Person erlaubt, mit dem Führerschein in Australien erworben hier im Deutschland genutzt werden kann.

Liebe Grüße

Führerschein, Recht, Rechtsanwalt, strassenverkehrsrecht