Beratungsgespräch bei der Führerscheinstelle?

2 Antworten

Die Teilnahme an dem Beratungsgespräch ist nur ein Angebot, keine Pflicht. Ich würde ihm allerdings empfehlen, das Angebot wahrzunehmen (§ 2a Abs. 2 Satz1 Nr. 2 StVG). Das ist die letzte Chance für ihn, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. Beim nächsten A-Verstoß oder den nächsten beiden B-Verstößen innerhalb der ggf. verbleibenden Probezeit ist die Fahrerlaubnis tatsächlich und vollständig weg.

Wobei, warte. Ich habe gerade deine Frage noch einmal gelesen: Der Unfall unter BTM-Einfluss, für den jetzt die Eskalationsstufe 2 angewendet werden soll, hat tatzeitlich vor dem Rotlichtverstoß stattgefunden? Das mag zwar inhaltlich berechtigt sein, juristisch korrekt ist das aber nicht. Für eine konkrete juristische Beurteilung bräuchten wir mal die konkreten Daten, wann was passiert ist. Und das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde im Wortlaut wäre auch hilfreich.

Das Beste ist wohl, dass sich dein Bekannter mal selbst hier meldet mit den nötigen Informationen. Nach deiner Schilderung ist da formal etwas sehr falsch gelaufen bei der Behandlung der Vorgänge durch die FEB.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Also der Unfall unter BTM war am 14.03.2020. Da wurde der Führerschein dann bis zum 07.09.2020 einbehalten von der Staatsanwaltschaft. Da wurde das Verfahren eingestellt und er bekam seinen Führerschein wieder.

Der Rotlichtverstoß war am 20.03.2021. Die Aufforderung zum ASF war am 02.06.2021.

Abgeschlossen wurde das ASF am 22.07.2021.

Nachdem die Teilnahmebestätigung eingereicht wurde kam dann der Brief den ich im Anhang hinzufüge.

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 - (Recht, Führerschein, strassenverkehrsrecht)

Answer123  01.08.2021, 21:40

Ok, dann habe ich deine Schilderung offenbar falsch interpretiert. Hier geht es also nicht um eine verkehrspsychologische Beratung im Sinne des § 2a Abs. 7 StVG, sondern um eine medizinisch-psychologische Begutachtungen (MPU) im Sinne der § 11 Abs. 3 i.V.m. § 14 FeV oder § 2a Abs. 4 StVG.

Es geht also erst mal um die Führung eine Abstinenznachweises und eine darauf folgende MPU. Ein einwandfreier Abstinenznachweises dürfte Voraussetzung für eine positive MPU-Prognose sein. Insofern sollte sich dein Bekannter (komisch, alle Leute hier fragen für Dritte) um eine entsprechende Abstimmung mit der FEB bemühen. Das angebotene Beratungsgespräch wäre eine geeignete Möglichkeit dafür.

BlueMirror 
Beitragsersteller
 01.08.2021, 22:53
@Answer123

Okay, danke für die Antwort. Also kommt er nicht um die MPU rum? Weil ja in dem schreiben steht die wollen ihn davor bewahren und bieten dafür dieses Gespräch an.

Kann er sich auf dieses Gespräch irgendwie vorbereiten? Er müsste wahrscheinlich sein Kind mit dahin nehmen, wäre das Vorteilhaft?

Kann die FEB ihm den Führerschein in diesem Gespräch auch abnehmen?

Er braucht seinen Führerschein auch um zur Arbeit zu kommen.

Hättest du vielleicht ein paar Tipps, dass er in diesem Gespräch positiv rüber kommt und er die MPU abwenden könnte, da er ja vor kurzem schon das ASF absolviert hat?

Answer123  02.08.2021, 18:40
@BlueMirror
Also kommt er nicht um die MPU rum? Weil ja in dem schreiben steht die wollen ihn davor bewahren und bieten dafür dieses Gespräch an.

Die FEB möchte ihn davor bewahren, eine MPU zu machen, die keine Aussicht auf Erfolg hat. Deswegen soll in dem Gespräch abgestimmt werden, dass dein Bekannter bis zur Anordnung der MPU schon mindestens 6 Monate einen Abstinenznachweis führt.

Er müsste wahrscheinlich sein Kind mit dahin nehmen, wäre das Vorteilhaft?

Davon würde ich unbedingt abraten. Die meisten Kinder haben eher Schwierigkeiten damit, eine halbe Stunde oder länger still und stumm auf ihrem Stuhl zu sitzen und den Erwachsenen zuzuhören. Wenn es gar nicht anders geht, sollte dein Bekannter das bei der Vereinbarung des Beratungstermins unbedingt ansprechen. Vielleicht gibt es dort ja eine Kinderspielecke oder ähnliches.

Kann die FEB ihm den Führerschein in diesem Gespräch auch abnehmen?

Dafür sehe ich aktuell keinen Anlass. Wenn er in dem Gespräch nicht gerade erzählt, dass er Dauerkonsument ist und permanent high, dürfte das eher nicht passieren.

Positiv vorzubringen wäre seitens deines Bekannten sicher die lange Zeit, die seit dem Vorfall vergangen ist. Ob es sinnvoll ist, das Aufbauseminar zu erwähnen, bin ich mir hier nicht sicher. Das könnte auch nach hinten losgehen, wenn bei der Sachberaterin dadurch der zweite Verstoß in den Fokus rückt.

Möglicherweise könnte ein Anwalt das so hinbiegen, dass auf Abstinenznachweis oder MPU verzichtet wird. Das kann ich aber nicht beurteilen und ganz billig würde das auch nicht. Es wäre aber dennoch zu überlegen, ob man nicht zumindest eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht Anspruch nimmt.