Geblitzt? Fahren ohne Führerschein?
Hallo zusammen.
VORERST MÖCHTE ICH KEINE DUMMEN KOMMENTARE!! ICH BIN NICHT SCHULD ICH FRAGE NUR NORMAL!
Kann mir bitte jemand weiter helfen?
Also ich kenne Jemanden, der keinen Führerschein mehr hat, weil er getrunken hatte am Steuer! (Zurecht hat er dann keinen mehr, Selbstverständlichkeit!) Er wurde letztes Jahr erwischt und hat nun eine Strafe abzuzahlen 2000€! Jetzt hat er mit 21km/h zu schnell ein tolles Foto bekommen. Natürlich wollen sie jetzt wissen wer gefahren ist.
Kann mir jemand anständig erklären was auf ihn zukommt!
DIESE PERSON IST MIR TROTZ SEINER FEHLER SEHR WICHTIG UND ALLE MENSCHEN MACHEN FEHLER!!
2 Antworten
Hier mal die möglichen Rechtsfolgen, die mir einfallen:
- Bis zu 1 Jahr Haft oder eine (hohe) Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) für den Fahrzeugführer.
- Das Gleiche nochmal für den Halter des Fahrzeugs, wenn der Bescheid wusste (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG).
- Das Fahrzeug kann eingezogen werden (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 + 2 StVG).
- Außerdem kann eine isolierte Sperre für den Fahrzeugführer verhängt werden (0,5 - 5 Jahre, im Extremfall auch für immer). In der Zeit kann keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. (§ 69a Abs. 1 StGB)
- Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt es außerdem nochmal Punkte im FAER (Flensburg): Im Falle einer Sperre sind es 3 Punkte, die 10 Jahre lang stehen bleiben. Ohne Sperre sind es 2 Punkte für 5 Jahre.
- Für den Geschwindigkeitsverstoß gibt es grundsätzlich auch noch mal 1 Punkt, der 2,5 Jahre stehe bleibt. Das Bußgeld liegt bei 70 € (außerorts) bzw. 80 € (innerorts). (11.3.4 BKat)
Die einzelnen Punkte sind weitgehend kumulativ zu verstehen, d. h. sie können alle zur Anwendung kommen, es kann aber auch sein, dass nur bestimmte der genannten Folgen eintreten. Die Liste ist nicht zwingend abschließend und vollständig, entscheiden tut ausschließlich das Gericht. Punkt 6 fällt vermutlich weg, da in Tateinheit mit der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 OWiG; § 4 Abs. 2 Satz 4 StVG).
Disclaimer: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. IANAL, TINLA
"In diesem Kontext geht die Strafe fürs Fahren ohne Führerschein über ein Bußgeld hinaus. Dieses Vergehen wird als Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gewertet.
[Ihrem] Bekannten droht also eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechende Geldstrafe."
https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/#auto_fahren_trotz_fahrverbot