Gebühr für ein Fahrverbot von 0 Monaten?

4 Antworten

Wie die Kollegen schon festgestellt haben, bezieht sich die Gebühr nicht explizit auf das Fahrverbot. Das steht nur etwas missverständlich nebeneinander.

Die Gebühr wird durch den Bußgeldbescheid an sich ausgelöst. Rechtsgrundlage dafür ist § 107 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 OWiG.

Wieso wird es überhaupt mit aufgelistet bei 0 Monaten, da muss ich ihn doch logischerweise nicht abgeben oder?

Das sind Standardformulare, in die nur die jeweiligen Zahlen eingesetzt werden. Vermutlich werden die Daten sogar vollautomatisch aus der EDV der Bußgeldbehörde übernommen. Das Schreiben hat niemand per Hand erstellt, daher werden solche Sachen trotzdem immer mit aufgeführt.

Übrigens verschickt die Justiz sogar Kostenbescheide über 0,00 €, inklusive Rechtsmittelbelehrung.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Die Gebühr fällt nicht für die "0" Monate Fahrverbot an, die Gebühr ist bei jeden Gebührenbescheid die normale Bearbeitungsgebühr, denn deine Ordnungswidrigkeit hat in der Behörde einen gewissen Verwaltungsaufwand verursacht und dieser ist mit den 25 € Gebühren pauschal beglichen.


Janine58711 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 14:43

Ah okay vielen Dank, ich dachte erst die 3,50€ wären die Bearbeitungsgebühr.

Schubert610  27.08.2021, 14:53
@Janine58711

nee, leider nicht, es ist zu empfehlen wenn du wieder mal zu schnell unterwegs bist und von der Polizei vor Ort angehalten wirst die Strafe sofort zu zahlen, denn dann sparst du diesen ganzen Verwaltungsaufwand und zahlst nur die errechnetet Strafe wie in deinem Fall dann die 35 €.

Das sind einfach nur Textbausteine, die bei jedem, der Post von denen bekommt, mit aufgeführt werden.

Und bei Dir treffen halt nur Punkt 1 und 3 zu.

Sei doch froh, dass da bei Punkt 2 eine NULL steht. 😁😜😎

Und die Gebühren muss jeder bezahlen. Das Bearbeiten, Versenden, ........ kostet nun mal Zeit und Geld, mit Fahrverbot ja oder nein hat das NICHTS zu tun