Mit 1,38 Alkohol am Steuer und Unfall in der Probezeit?

2 Antworten

Bei einer Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr wird regelmäßig eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB angenommen, ggf. steht sogar § 315c StGB im Raum (Quelle). Das heißt, du bist hier nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit, sondern Beschuldigter im Strafverfahren.

Dafür gibt es im Falle des § 316 StGB bis zu 1 Jahr Haft, Im Falle des § 315c StGB sogar bis zu 5 Jahre. Außerdem gibt es noch mindestens 2 Punkte dazu (Anlage 13 Nr. 2.1.5 bzw. 2.1.8 FeV), die 5 Jahre lang stehen bleiben (Quelle KBA). Über ein Fahrverbot (§ 44 StGB) (1-6 Monate) und ggf. die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) entscheidet der Richter. Im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis wird außerdem für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine Sperre von 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt (§ 69a StGB), zusätzlich gibt es 3 Punkte (Anlage 13 Nr. 1.5 bzw. 1.8 FeV), die 10 Jahre stehen bleiben. In jedem Fall folgt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG). Außerdem kannst du dich schon mal darauf einstellen, dass bei der Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen angezweifelt und dementsprechend eine MPU verlangt wird (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 + 5 FeV).

Zur Schadensbegleichung bzgl. des Unfalls gilt das, was wilees schon geschrieben hat: Deine KFZ-Haftpflicht wird zwar in Vorleistung gehen, sich aber das Geld von dir wiederholen. Bei mehr als 1,1 Promille vermutlich in vollem Umfang (Quelle).

tl;dr: Such dir einen guten Anwalt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Also ich denke Du solltest Dich neben Regressforderungen Deiner Versicherung für längere Zeit auf die Nutzung des ÖPNV einstellen ( Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­fe ) und Dich seelisch auf eine MPU vorbereiten.

https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/alkohol/