Unfall mit 1,24 Promille, Muss ich eine mpu machen?

3 Antworten

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Mit 1,24 Promille bist du immer beim § 316 StGB, schon ohne Unfall. Hier möglicherweise eher schon § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB.

Und eine Verurteilung nach § 315c oder § 316 StGB hat regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB).

Eine MPU wird erst zwingend ab 1,6 Promille angeordnet (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV), ist aber spätestens seit dem Urteil des BVerwG vom 17.03.2021 - 3 C 3.20 - auch ohne Ausfallerscheinungen ab 1,1 Promille möglich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich sehe das ein wenig anders!

Ich denke schon, dass Du zur MPU musst.

Und PS:

Die Vergangenheit, von wegen null Punkte usw., interessiert die in der Regel überhaupt nicht!

Wenn Du was retten willst, empfehle ich dringend einen Anwalt!

"Welche Konsequenzen hat eine Alkoholfahrt mit Unfall?Eine solche Straftat zieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich. In der Regel wird die Fahrerlaubnis entzogen, deren Wiedererteilung erst nach einer bestandenen MPU erfolgt."

https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-mit-alkohol/#:~:text=Welche%20Konsequenzen%20hat%20eine%20Alkoholfahrt,nach%20einer%20bestandenen%20MPU%20erfolgt.

So wie Du es schreibst, wurde der Führerschein nicht entzogen, sondern Sichergestellt durch die Polizei, denn wenn er entzogen worden wäre, hättest Du schon Dein Urteil.

Du wirst vermutlich einen Strafbefehl bekommen und mit etwas Glück zur ein Fahrverbot für ein paar Monate.

Wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte und du somit eine neue beantragen musst, dann könnte die Straßenverkehrsbehörde auch verlangen, dass Du eine MPU machst, aber vermutlich nein, weil es die erste Verfehlung dieser Art ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Answer123  28.01.2022, 00:24

Mit über 1,1 Promille sind wir regelmäßig beim § 316 StGB, schon ohne Unfall. Und eine Verurteilung nach § 316 StGB hat regelmäßig eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Ein Absehen davon müsste schon im Einzelfall begründet sein. Insofern halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass der FS mit einen Fahrverbot davon kommt.

Nico2904 
Beitragsersteller
 27.01.2022, 16:48

Danke Ihnen schonmal für Ihre Antwort. Ich wurde schon öfters mal nach der arbeit (Feierabendbierchen) von der Polizei angehalten. Es waren da allerdings immer "nur" im Schnitt 0,3 Promille festgestellt worden. Wird dies mit reinberechnet oder wird das gar nicht erst festgehalten?

wfwbinder  27.01.2022, 17:07
@Nico2904

DAs waren wohl Fälle ohne auffällig Fahrweise und ohne Strafe? Dann zählt das nicht.

Nur Sachendie im Verkehrszentralregister stehen, werden berücksichtigt.

Nico2904 
Beitragsersteller
 27.01.2022, 17:33
@wfwbinder

Ja, war ohne auffällige Fahrweise. Vielen Dank. Ab wann weiß man denn in der Regel "ob oder ob nicht?"

wfwbinder  27.01.2022, 22:17
@Nico2904

Wenn der Strafbefehl kommt. je später desto besser (unwichtiger)