Habe einen Unfall in der Probezeit gemacht im Oktober. Bis jetzt immernoch keinen Brief erhalten?
hey, habe im rückwärts Gang mit dem Auto ein parkendes Auto beschädigt und die Polizei war da. Ich hab keinen verletzt und das war mein erster Unfall. Ich habe bis jetzt keinen Brief erhalten, worüber ich natürlich sehr erleichtert bin, denn einen Monat später würde meine Probezeit enden. Heißt das nun, ich hab meine Probezeit bestanden? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
1 Antwort
Ich habe eine schlechte und zwei gute Nachrichten für dich.
Die schlechte: Probezeitmaßnahmen können auch nach Ablauf der Probezeit noch anordnet werden (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG), wenn der Verstoß während der Probezeit begangen wurde.
Die erste gute Nachricht: Ein einfacher Parkunfall mit Sachschaden hat keine Probezeitrelevanz, sondern wird lediglich mit einem Verwarngeld i.H.v. 30 € geahndet (TBNR 101136; 1.5 BKat).
Die zweite gute Nachricht: Eine Verkehrsordnungswidrigkeit aus Oktober 2021 ist höchstwahrscheinlich inzwischen verjährt (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG). Dass die Verjährung ausreichend oft im Sinne des § 33 OWiG unterbrochen wurde, um den Eintritt der Verfolgungsverjährung zu verhindern, dürfte ausgesprochen unwahrscheinlich sein.