Ist es ein Rotlichtverstoß oder Haltelinieverstoß?

2 Antworten

Ohne Garantie: Ich würde jetzt mal behaupten, dass du noch nicht in den s. g. geschützten Bereich (Kreuzungsbereich) eingefahren bist, insofern müsste es beim Haltlinien-Verstoß bleiben (10 € Verwarngeld; TBNR 141211; 154 BKat). Vorausgesetzt, du hast keine Fußgänger beim Überqueren gefährdet (70 € + 1 Punkt; TBNR 141730; 150 BKat). Deswegen wird normalerweise auch zwei mal geblitzt, um das eindeutig festzustellen und zu dokumentieren.

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Valeria8791 
Beitragsersteller
 05.06.2020, 09:43

Direkt Gefährdet habe ich ihn nicht, aber stand schon zur Hälfte in Fussgänger Schutzbereich drinne. Fussgänger hatten aber noch rot. Bzw da waren keine.

Haltelinienverstoß. Aber bei den Ämtern ist dies auch Ansichtssache...