Ist es ein Rotlichtverstoß oder Haltelinieverstoß?

2 Antworten

Ohne Garantie: Ich würde jetzt mal behaupten, dass du noch nicht in den s. g. geschützten Bereich (Kreuzungsbereich) eingefahren bist, insofern müsste es beim Haltlinien-Verstoß bleiben (10 € Verwarngeld; TBNR 141211; 154 BKat). Vorausgesetzt, du hast keine Fußgänger beim Überqueren gefährdet (70 € + 1 Punkt; TBNR 141730; 150 BKat). Deswegen wird normalerweise auch zwei mal geblitzt, um das eindeutig festzustellen und zu dokumentieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Haltelinienverstoß. Aber bei den Ämtern ist dies auch Ansichtssache...