Hallo liebe Community
ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:
1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)
2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h
(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)
Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto
"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."
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Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?
Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.
Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße
Leaked ✌
Okay. Danke. Dachte, der Roller zählt als Fahrzeug unter 3,5 t und dann wären es ja nur 20 €...