Unverbindliche Punkt in Flensburg 23. Aber nie einen Führerschein?

4 Antworten

Sollte der Richter damals tatsächlich keine Führerscheinsperre angeordnet haben:

Die Führerscheinstelle könnte immer noch eine MPU anordnen! Denn in der Vergangenheit hast Du dich als unbelehrbar gezeigt.

Nicht nur, dass Du regelmäßig ohne Führerschein gefahren bist, nein, Du hast sogar DREIUNDZWANZIG Punkte angesammelt.

Man, das ist ja rekordverdächtig!!


Taio568 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 23:19

Ja verstehe da ihren Unmut. Aber wie gesagt. Ich habe damals keine Sperre bekommen. Da mein Richter die Situation verstanden hatt und mir damit eine Chance gegeben hatt. Also verstehe ich das jetz so wenn der Antrag Bei der Führerscheinstelle ist ist es kein Muss das ich mpu machen also könnte auch so klappen ?

Answer123  19.09.2022, 23:33
@Taio568
ist es kein Muss das ich mpu machen also könnte auch so klappen ?

Theoretisch ja. Die Chance würde ich allerdings bei deutlich unter ein Prozent verorten. Die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.

Der Richter muss schon sehr besoffen gewesen sein, wenn er dir keine Sperre (auf Lebenszeit) verpasst hat...

Du wirst warten müssen, bis die Punkte weg oder zumindest bis auf 7 runter sind, vorher wirst du keine Fahrerlaubnis bekommen. Die Fristen kannst du in § 29 Abs. 1 StVG nachlesen.

Eine MPU wird unter Garantie ebenfalls verlangt werden (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 bis 7 FeV).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Taio568 
Beitragsersteller
 20.09.2022, 08:51

Aber nach der Sperrfrist von 6 Monaten ist es doch möglich sein Führerschein wieder zu bekommen. Wieso sollte man dann warten bis es auf 7 runter geht. Und inzwischen sind 4 fahre vergangen. Das mit der Mpu verstehe ich das anders leider nicht. Trtz der recherre

Answer123  20.09.2022, 17:13
@Taio568

Mit mehr als sieben Punkten bis zu kraft Gesetz ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Mit diesem Punktestand darf dir keine Fahrerlaubnis erteilt werden, ein Ermessensspielraum der Behörde besteht m. E. nicht.

Nein, nicht einfach so. Stell deinen Antrag und warte, was die Behörde sagt. Sicher, dass du keine Sperre mehr hast?


Taio568 
Beitragsersteller
 19.09.2022, 20:25

Ja ich habe die beim Kba ja die Information eingeholt da steht nix von einer Sperre. Ich sehe halt nur die Punkte und habe mich schon angemeldet bei einer Fahrschule und auch recht viel Geld angezahlt und bin auch fasst fertig hab das jetz mal aus Zufall gesehen weil ich was gegoogelt habe und jetz kapier ich es halt nicht. Keine Sperre aufgelistet sowohl vom Gericht nicht und vom kba es stehen nur die Punkte da. Aber ab 8 Punkte bekommen man ja denn Führerschein entzogen ein halbes ja. Danke für die Antwort die kommt.

Tiiii  20.09.2022, 07:00
@Taio568

Dann bleibt dir ja nichts, als den Antrag zu stellen.

Du kannst einen Führerschein beantragen. Aufgrund der wiederholten Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und der Summe gesammelten Punkte werden so oder so Zweifel an deiner Kraftfahreignung bestehen. Diese wirst du im Rahmen einer Begutachtung (MPU) ausräumen müssen. Auf eine gerichtliche Sperre kommt es also insoweit noch nicht mal an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung