Kann man Einspruch wegen Handy am steuer einlegen wenn der Polizist nicht genau das Handy in meiner Hand gesehen hat sondern nur meine Augen?
Ich würde heute von der Polizei angehalten da ich mein Handy beim Fahren unter dem Lenkrad gehalten habe und darauf getippt habe. Ich und meine beiden Freundinnen die auch mit ihren Autos hinter mir gefahren sind haben ein Polizei auto in einer Seitenstraße gesehen. Ich allerdings nicht. Ich bin in einer 60 zone gefahren und bin der Meinung das die Polizisten nicht in mein Auto und auf meine Hand schauen konnten. Sie sind weder hinter, vor oder neben mir gefahren. Kann ich jetzt Einspruch einlegen weil keiner der beiden Polizisten mein Handy hätten sehen können?
2 Antworten
Wenn die das Handy nicht gesehen haben, dann ist es schwierig, Dir eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen. Du hättest ja auch was anderes da unten haben können, z.b. eine Geldbörse oder ein Notizbuch. Soweit man niemanden gefährdet, ist es erlaubt, da drauf zu schauen.
Wenn der Polizist neben der Fahrbahn stand, konnte er aber vielleicht sehen, was Du unter dem Lenkrad hattest!
Aber bedenke: Wenn Du einen Einspruch einlegst, dann könnte es eine Gerichtsverhandlung geben. Und dann werden Deine beiden Freundinnen als Zeuginnen geladen. Und die haben kein Aussageverweigerungsrecht. Die werden dann vom Richter gefragt und sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Wenn sie für Dich lügen und das nachweisbar wäre, dann könnten die beiden böse bestraft werden. Wer als Zeuge vor Gericht falsch aussagt, den fasst die Justiz hart an. Ich würde so etwas meinen besten Freunden nicht zumuten!
Wie sagte man zu Sokrates, als ihm der Schierlingsbecher gereicht wurde: "Nimm leicht, was sein muss!" In diesem Sinne würde ich Dir empfehlen, keinen Einspruch einzulegen und die Sache sportlich zu nehmen. Die Polizisten haben nur ihren Job gemacht. Und das ganze wird dir 125 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Das ist nicht so schlimm. Wenn aber Deine Freundinnen hart bestraft werden und Eure Freundschaft kaputt wäre, das wäre schlimmer.
Du gibst zu dass Du aufs Handy geschaut hast. Der Polizist liegt also richtig.
Ich kann Dir nur empfehlen, die Strafe als Lehre anzunehmen und künftig das Handy während der Autofahrt soweit weg zu tun, dass Du nicht in Versuchung kommst. Manche sterben wenn sie während dem Autofahren aufs Handy schauen. Du hattest also auch Glück. Bedanke Dich beim Polizisten für die Lehre.
Ich würde es an deiner Stelle nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Wenn zwei Polizisten sagen, dass sie dich mit einem Handy in der Hand gesehen haben, hast du relativ schlechte Chancen vor Gericht. Und komme bitte nicht auf die idiotische Idee, deine Freunde zu einer Falschaussage zu verleiten. Deine Freunde gehen dafür ohne Wenn und Aber in den Knast (§ 153 / § 154 StGB) und du natürlich auch (§ 160 StGB).
Du solltest außerdem bedenken, dass u.U. den Widerschein des Bildschirms in deinem Gesicht sehen kann. Das dürfte bereits genügen.
Danke, ich bin allerdings noch in der probezeit und dann müsste ich ein aufbauseminar machen