Falsches Sofa vom Möbelhaus abgeholt, Möbelhaus verweigert eine Lieferung?

Hallo Zusammen,

Ich brauche dringend eine Rechtsberatung,

Für den Umzug in einer neuen Wohnung habe ich vor circa 3 Wochen ein Sofa bei einem Möbelhaus (Poco) gekauft und musste es nach einigen Tagen abholen. Bei dem Kauf wurde da meine aktuelle Adresse im Haus-System vom Verkäufer erfasst.

Am Abholungstag, wo ich ein Transporter gemietet, die Ware vom Lager abgeholt und mithilfe von 4 Leute diese ins 3-Stock hochgetragen habe, musste ich mich beim Entpacken überraschen dass ich ein falsches Sofa erhalten habe.

Ich habe mich direkt am Tag danach bei zwei Verkäufern in der Filiale beschwert. Die beiden haben mir mitgeteilt, dass sie einen Auftrag an die Spedition weiterleiten, um mir das richtige Sofa nach Hause zu liefern und im Anschluss das falsche zurückzuholen.

In diesem Moment habe ich einem der beiden Verkäufer "mündlich" darauf hingewiesen , dass das Sofa an meiner neuen Wohnung in einer anderen Stadt zu liefern ist.

Ein paar Tage danach hatte ich einen Anruf von einer Speditionsfirma, wo wir einen Liefertermin ausgemacht haben.

Und genau hier hat das Problem angefangen. Das Sofa wurde an dem ausgemachten Termin an die alte Adresse von mir geliefert. Bei einem Gespräch mit den Verkäufern, wurde mir gesagt, dass diese Adresse im System eingetragen ist und gilt automatisch als Lieferadresse. Wobei es wurde bei den vorherigen Gesprächen mit den Verkäufern nie konkret nach der tatsächlichen Lieferdresse gefragt.

Nach tagelang Anrufversuche konnte ich endlich mit dem Abteilungsleiter reden und die ganze Situation erklären, wo er mir versprochen hat, die Sache mit den zuständigen Verkäufern zu klären und sich dann bei mir im Anschluss zurückmelden.

Mit ihm hatte ich heute noch ein Gespräch gehabt, wo er mir folgendes gesagt hat:

"Meine Kollegen haben mir mitgeteilt, dass Sie gar nicht erwähnt haben, dass das Sofa an Ihre neuen Adresse geliefert sein soll. Wir haben dann automatisch die Ware an der Adresse geleifert, die bei uns im System eingetragen ist. Als Lösung für das Problem kann ich Ihnen folgendes anbieten :

Sie kümmern Sich selbst um den Transport des falschen Sofa bei Ihnen zuhause in unserem Lager sowie die Abholung des richtigen Sofas und wir erstatten Ihnen einen Betrag von 50 Euro"

Ich habe Ihm erklärt, dass die neue Anmietung eines Transporters mit einem Fahrer, und das Fahren einer Strecke von Insgesamt 150 Km mir definitiv mehr als 50 Euro kosten würde (Dies könnte schon bis 200 Euro insgesamt kosten). Wir kamen am Ende leider zu keiner Lösung.

Was würdet ihr in diesem Fall empfehlen ? Welche Rechte bzw. Pflichten hätte ich bzw. das Möbelhaus in diesem Fall.

Danke im Voraus für euere Meinungen.

Recht, Rechte, Rechtsschutzversicherung, Verkauf, Kauf, Lieferung
Sind das wirklich Betrüger? Wie soll man darauf reagieren?

Soll ich mir alles ausdrucken und Anzeige erstatten? Ignorieren wäre doch fahrlässig, oder? Habe eine Mahnung, Zahlungserinnerung bekommen. Habe Notebookbilliger angerufen, da ich keinerlei Bestellung getätigt habe. Die sagten mir das seien Betrüger, ich solle die E-Mail löschen. In der E-Mail befindet sich eine Zip-Datei. Habe versucht sie runterzuladen. Es soll sich darin die Details der Mahnung befinden. Leider....oder vielleicht zum Glück, kann ich die Datei nicht öffnen so daß ich über die Bestellung nichts herausfinden kann. Soll ich alles kopieren, auch die Datei und damit zur Polizei?
1. E-Mail: Von: meikimaus82@web.de Inhalt der E-Mail: Sehr geehrte/r (Mein Vor und Nachname!),

leider haben Sie auf unsere freundliche Zahlungserinnerung vom 19.01.2013 nicht reagiert, so dass der nicht beglichene Betrag aus Ihrer Rechnung 6102336 vom 15.12.2012 von Ihnen noch nicht überwiesen wurde.

Ihre Rechnungsnummer: 226668865722 bei www.notebooksbilliger.de 241,00 Euro Lieferung an: (Mein Vor und Nachname)

Zahlungsmethode: Bankeinzug Wir verpflichten Sie den offenen Betrag binnen 6 Tagen ohne Abzug auf das in der Anlage genannte Konto zu überweisen. Sollte auch diese Frist ohne eine Überweisung verstreichen, so werden wir die Zahlung an unsere Anwälte zur professionellen Einforderung übergeben. Bitte ersparen Sie sich weitere Unannehmlichkeiten und Kosten und begleichen Sie umgehend die beigelegte Rechnung.

In der Anlage finden Sie Ihre Mahnung und weitere weitere Details Ihrer Bestellung.

Bitte beachten Sie, dass kein postalischer Versand der Unterlagen erfolgt!

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Ihre Kundenbetreuung Online Jonas Ludwig.

"Kann die Polizei was damit anfangen?" Viele Grüße Althaus.

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