Verdeckte Schenkung bei Immobilienkaufvertrag

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Die Literatur ist nicht eindeutig.

Manche Quellen gehen davon aus, dass es keine Zuwendungscharakter mehr gibt, sobald mehr als 50 % des Verkehrswertes gezahlt werden.

Aber der BFH hat auch schon bei einem Kaufpreis von 70 % noch eine gemischte Schenkung angenommen.

Es wird also eine Einzelfallentscheidung notwendig sein.

Aber mit den Kinder ist es sowieso relativ egal, denn der Kaufpreis wäre sowieso von der Grunderwerbsteuer befreit und wegen des FReibetrages von 400.000,. auch eine Schenkung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

wfwbinder  03.04.2014, 19:46

Man kann ein gutachten machen lassen. Das Finanzamt wird aber ggf. seinen eigenen Wert feststellen.

Man könnte aber auch mit dem Finanzamt direkt Kontakt aufnehmen und die Sache vorab klären.

Bis 20 % nach unten ist schwer nachweisbar. Aber bei Geschäften in der Familie wird genau geprüft. Ist hier aber eigentlich egal.


nicolasstelter 
Beitragsersteller
 02.04.2014, 15:34

Wäre es vor- oder nachteilhaft den Wert durch einen Gutachter feststellen zu lassen oder wie beurteilt das Finanzamt das ganze?

INSTWAB  21.04.2014, 21:28
@nicolasstelter

Gutachten ist immer gut, aber jeder weiß, 3 Gutachten, 4 Werte.

Es kommt einfach darauf an, was man will und ob es nur steuerlich, oder auch zivilrechtlich wichtig ist.

INSTWAB  21.04.2014, 21:28
@nicolasstelter

Gutachten ist immer gut, aber jeder weiß, 3 Gutachten, 4 Werte.

Es kommt einfach darauf an, was man will und ob es nur steuerlich, oder auch zivilrechtlich wichtig ist.