Verkauf von GmbH-Anteilen an Mitgesellschafter zum Nominalwert - rechtliche Probleme ?

5 Antworten

Was mir bei Dir/Euch nicht einleuchtet ist, es geht anscheinend um doch ordentliche Summen (Hausverkauf innerhalb eines kurzen Zeitraums, GmbH anteile die neu geordnet werden sollen.

Warum laßt Ihr Euch nicht mal vernünftig beraten. schon 1 Stunde Gespräch mit einer(m) Fachfrau(-mann), wird Dir mehr und dazu gesicherte Informationen bringen, während wir hier ja nur die dargebotenen Bruchstücke beurteilen können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

lorry62 
Beitragsersteller
 05.06.2014, 17:37

Der einzige dicke Brocken das Haus - der Rest klingt nach mehr als es ist - leider ....

Es stellt sich für mich einfach die Frage, warum?

Wo liegt der Sinn, dass Du statt 50 % 76 %, oder 100 % hast?

Geht es um die Stimmrechte? Bei Verlustvorträgen kann es ja nciht um Gewinnausschüttungen gehen.

Wichtig:

Wenn über 25 % (bis 50 %) den Besitzer wechseln, gehen die Verlustvorträge anteilig unter . § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG. Also ggf. jetzt 25 % und in 5 Jahren und 1 Tag die nächsten 25 %.

also 26 % und mehr wäre quatsch.

Interessant wäre den Grund der Transaktion zu wissen, oder Du gehst zu Eurem StB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da (nicht zu Unrecht...) gefragt worden ist, warum ich diese Frage überhaupt gestellt habe: Die ganze Überlegung hat rein private Gründe - es geht allerdings NICHT um eine Scheidung :-) Zunächst danke für den Hinweis auf die Verlustvorträge, das hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Dazu gleich noch eine Frage hinterher: Kann meine Frau den Verlust, den sie bei dem Anteilsverkauf machen würde, mit allen anderen Einkünften nichtselbständige Arbeit, V+V etc) verrechnen oder nur mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb ?

Können die entstehenden Verluste durch den Anteilsverkauf mit steuerpflichten Gewinnen aus einem Hausverkauf verrechnet werden ? (Der hausverkauf findet innerhalb der ersten Jahre nach Erwerb an)


wfwbinder  05.06.2014, 16:21

Der Verkauf der Anteile betrifft § 17 EStG Verkauf von Anteilen ....

Das Grundstücksgeschäft findest Du im Bereich § 23 EStG privates Veräußerungsgeschäft.

Das hat untereinander keinen Ausgleich. Der Verlust im Bereich § 17, kann nicht mit dem Gewinn im Bereich § 23 verrechnet werden.

lorry62 
Beitragsersteller
 05.06.2014, 17:39
@wfwbinder

Sch... - aber danke für die klare Antwort ...

Verdeckte Gewinnausschüttung wäre es wohl, wenn die Gesellschaft die Anteile selbst kauft.

Hier zahlt nur einfach einer zuviel.


EnnoBecker  16.05.2014, 12:43
Verdeckte Gewinnausschüttung wäre es wohl, wenn die Gesellschaft die Anteile selbst kauft.

Ein schönes Beispiel für eine Äußerung von jemanden ohne jegliche Ahnung.

Privatier59  16.05.2014, 19:22
@EnnoBecker

Ach was, ich repariere auch immer alle möglichen Sachen obwohl ich keine Ahnung vom Fach habe. Und es bleiben sogar immer Einzelteile übrig!

blackleather  17.05.2014, 16:30
@Privatier59

Mache ich auch immer. Wenn am Computer irgendwas klemmt, schraube ich auch erst mal selbst auf und schaue, ob irgendwo ein Zahnrad locker ist. Manchmal hilft auch ein Tropfen Öl. Man muss nicht immer gleich zum Spezialisten.

Privatier59  17.05.2014, 16:55
@blackleather

Mein Tipp: PC mit Wurzelbürste und Kernseife behandeln. Danach macht er nie mehr Probleme.