Mein Freund und ich bauen ein Haus. Das Grundstück gehört ihm, Finanzieren tun wir das Haus aber gemeinsam, wie regelt man das am besten?

Mein Freund und ich bauen gemeinsam ein Haus. Den Grund hat er letztes Jahr von seinen Eltern als Erbe geschenkt bekommen (er steht alleine im Grundbuch). Den Kredit von der Bank finanzieren wir aber gemeinsam. Der Kredit ist allerdings nur über 200.000€ da wir viel Eigenleistung mitbringen. Mein Vorschlag wäre nun gewesen, dass er mich 50/50 ins Grundbuch eintragen lässt, da ich ja auch gesamtschuldnerisch mit dem Kredit hafte. Ich hätte gemeint dass wir einen Notarvertrag machen wo drin steht im falle einer Trennung, dass er die Hälfte vom Grundstück wieder zurückbekommt (80.000€ Grundstück also würde er 40.000€ bekommen). Da dies ja sein Erbe war. Mein Freund möchte das aber nicht, da er ein höheres Eigenkapital hat wie ich. Ich habe auf der Bank 37.000€ und mein Freund 45.000 + Grundstück. Somit wären wir bei einem Grundbucheintrag von 40:60. Ein großes Thema was mein freund anspricht ist auch noch dass ich von den 100.000€ was ich tilgen müsste nie so viel zahlen werde, da wir ja Kinder wollen. Da zahlt er ja viel mehr wie ich. Und wenn ich ihm die Hälfte von dem Grundstück bei einer Trennung geben würde hat er wieder mehr EK. Und geschweige denn von der Arbeitsleistung die sein Papa bringt. Der wird jeden Tag auf der Baustelle sein(Rentner) und dein Papa vielleicht nur am Wochenende; Das hat mein Freund mir alles vorgerechnet und ich soll zufrieden sein mit 40%. Ich soll dankbar sein. Warum werde ich bestraft wenn ich mit 24 Jahren nicht so viel EK habe wie er mit 29 Jahren. Bitte helft mir ich brauche eure Meinung?

Grundbuch, Hausbau, Kredit, notar
Mehrfamilienhaus bauen - wie lässt sich das ohne Geld realisieren?

Hallo, mein Mann und ich möchten das Haus meines Bruders kaufen, der kurz vor der Zwangsversteigerung steht- wir wollen es noch davor kaufen- sind gerade in Verhandlungen mit den Banken und den Gläubigern, da diese ja alle zustimmen müssen. Nach etlichen Überlegungen und Recherchen, haben wir auch mittels Bauamt- festgestellt, dass man das Grundstück mit 5 Vollgeschossen bebauen kann - das Haus von meinem Bruder ist Baujahr 1920 zwar renoviert und bewohnbar aber leider für uns nicht brauchbar als familie. Nun wollen wir dort ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen errichten, seine restlichen Schulden auch damit abbezahlen. Nach unseren Berechnungen, bleibt ne ganze Menge über ( wird auch mit 60% versteuert, aber trotzdem gutes geld)

Meine bzw. unsere Frage lautet nun: Wie kann man das ohne geld realisieren?

wir kaufen das alte haus- reichen bauantrag ein- bei genehmigung reißen wir es ab- verkaufen in der zeit wohnungen- und können kostendeckung anfangen zu bauen? das wären laut unseren berechnungen knapp 6 wohnungen. ein möglicher ablauf ist uns noch nicht ganz klar. damit wir ihn retten gehen all unsere ersparnisse drauf. d.h. wir könnten erst anfangen bauen zu lassen wenn wir zeitgleich verkaufen das grundstück ist sehr begehrt daher die idee mit dem neubau

vielen dank vorab das bild zeigt wie es aussehen könnte

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Bauen, Hausbau, Mehrfamilienhaus
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern