Werden Arbeitsleistungen von Eltern dem Anfangsvermögen zugerechnet?

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Prinzipiell gilt zwar, dass Schenkungen, die der Vermögendsbildung dienten, z.b. Hauskauf zurückgefordert werden können. Schenken die dem Unterhalt dienen, z.B. Urlaube finanzieren, können nciht zurückgefordert werden. Für Deinen Fall habe ich im Netz gefunden:

Die Arbeitsleistung der Schwiegereltern wird nicht gesondert zu dem Anfangsvermögen gerechnet werden. Denn die Schenkung im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB muss eine Vermögensbewegung bewirken, was aber bei unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Eltern nicht angenommen wird (vgl. BGH FamRZ 1987, 910).

Meines Wissens nach geht das nicht. Aber das kann dir sicher besser dein Rechtsanwalt erläutern. In Sachen von Zugewinnausgleichsfragen solltest du unbedingt einen Rechtsanwalt beiziehen, da er gleichsam hier die bessere Sachkunde hat. Doch hat Frankfurter sicher schon eine sehr treffende Antwort gegeben.