Baufinanzierung: Können Außenanlagen wie erforderliche Stützmauern bei einem Hausneubau mitfinanziert werden?
Oder müssen solche Dinge wie erforderliche Stützmauern bei einem Neubauvorhaben grundsätzlich aus Eigenmitteln bedient werden? Wie handhaben Banken das üblicherweise?
3 Antworten
Eine Bank interessiert in erster Linie, ob eine Finanzierung durch ggf. Eigenkapital und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung gedeckt ist. Sie wird sich sicherlich schon das Bauvorhaben bzw. die Baupläne anschauen und auch im Hinblick auf ein etwaiges Risiko der nicht Rückführung des Kredites den Neubau beurteilen. Alleine schon aus der Tatsache heraus, sollte sie ihre Grundschuld geltend machen müssen. Sie muss sich eben gewiss sein, dass das Bauprojekt auch marktgerecht ist und zur Not an einen anderen Käufer veräußert werden kann. Insofern könnten vergoldete Wasserhähne schon ein Thema sein :-) Doch ob jetzt eine Außenanlage mit Rollrasen oder durch Stützpfeiler verschönt wird, ist eher weniger das Thema der Bank :-)
lohepudel
Zu den baulichen Außenanlagen gehören Einfriedungen, Aufschüttungen, Mauern, befestigte Wege, Abwasserkanäle, -rohre und Leitungen. Angemessene Kosten hierfür sind wert relevant und fließen somit in den Beleihungswert ein.
Neubauten werden oftmals mit kümmerlich kargen Außenanlagen angeboten. Statt einer massiven Umfriedung findet man teilweise kleinwüchsige Zwerggehölze, die oftmals die nächste Wärmeperiode nicht überstehen. Und bestenfalls als Hunde-WC dienen. Es folgt die Versiegelung des Vorgartens mit grauem Schotter statt Grün. Und den Gast "begrüßen" sodann Mülltonnen, in fast allen Farben - schwarz, gelb, braun usw. -
Für den Wertermittler wäre eine derartig spartanische Gestaltung der Außenanlagen sicher nicht werterhöhend.
Ich bin mir sicher, keine Bank interessiert sich dafür, ob das Darlehen nun für Stützmauern, massivgoldene Wasserhähne oder einen Hubschrauberlandeplatz drauf geht.
Entscheidend ist nur, ob das Darlehen ausreichend abgesichert ist und der Darlehensnehmer ausreichend zahlungsfähig.