Baufinanzierung: Können Außenanlagen wie erforderliche Stützmauern bei einem Hausneubau mitfinanziert werden?

4 Antworten

Eine Bank interessiert in erster Linie, ob eine Finanzierung durch ggf. Eigenkapital und eine hohe Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung gedeckt ist. Sie wird sich sicherlich schon das Bauvorhaben bzw. die Baupläne anschauen und auch im Hinblick auf ein etwaiges Risiko der nicht Rückführung des Kredites den Neubau beurteilen. Alleine schon aus der Tatsache heraus, sollte sie ihre Grundschuld geltend machen müssen. Sie muss sich eben gewiss sein, dass das Bauprojekt auch marktgerecht ist und zur Not an einen anderen Käufer veräußert werden kann. Insofern könnten vergoldete Wasserhähne schon ein Thema sein :-) Doch ob jetzt eine Außenanlage mit Rollrasen oder durch Stützpfeiler verschönt wird, ist eher weniger das Thema der Bank :-)

Ja, Außenanlagen wie erforderliche Stützmauern können häufig in die Baufinanzierung einbezogen werden, wenn sie als notwendige Bestandteile des Hausbaus gelten. Entscheidend ist, dass die Notwendigkeit, beispielsweise zur Stabilisierung des Grundstücks, nachgewiesen werden kann. Banken akzeptieren solche Maßnahmen oft, wenn sie im Bauantrag oder in der Bauplanung enthalten sind. Ein Gutachten eines Architekten oder Ingenieurs kann hilfreich sein, um die Dringlichkeit zu belegen. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Finanzierung mit der Bank abzuklären, da nicht alle Anbieter Außenanlagen standardmäßig finanzieren. Einige Banken können zusätzliche Nachweise oder eine detaillierte Kostenaufstellung verlangen. Eine transparente Planung und Kommunikation mit der Bank erleichtert die Integration dieser Kosten in den Kredit.

lohepudel

Zu den baulichen Außenanlagen gehören Einfriedungen, Aufschüttungen, Mauern, befestigte Wege, Abwasserkanäle, -rohre und Leitungen. Angemessene Kosten hierfür sind wert relevant und fließen somit in den Beleihungswert ein.

Neubauten werden oftmals mit kümmerlich kargen Außenanlagen angeboten. Statt einer massiven Umfriedung findet man teilweise kleinwüchsige Zwerggehölze, die oftmals die nächste Wärmeperiode nicht überstehen. Und bestenfalls als Hunde-WC dienen. Es folgt die Versiegelung des Vorgartens mit grauem Schotter statt Grün. Und den Gast "begrüßen" sodann Mülltonnen, in fast allen Farben - schwarz, gelb, braun usw. -

Für den Wertermittler wäre eine derartig spartanische Gestaltung der Außenanlagen sicher nicht werterhöhend.

Ich bin mir sicher, keine Bank interessiert sich dafür, ob das Darlehen nun für Stützmauern, massivgoldene Wasserhähne oder einen Hubschrauberlandeplatz drauf geht.

Entscheidend ist nur, ob das Darlehen ausreichend abgesichert ist und der Darlehensnehmer ausreichend zahlungsfähig.