Hausbau und Trennung in nicht Ehelicher Gemeinschaft

2 Antworten

Die Vermögensauseinandersetzung bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist ein ganz besonders heikles Thema. Heikel deswegen, weil es ausdrückliche gesetzliche Anordnungen für diesen Fall nicht gibt. Man wendet verschiedene Vorschriften an. Zu den Details das hier zitierte BGH-Urteil:

www.ra-kotz.de/nichteheliche_lebensgemeinschaft_auseinandersetzung.htm

Auch wenn es schwer fällt, lies das Urteil genau durch! Um mal aus meiner Sicht ein Fazit zu ziehen: Es ist fast unmöglich, sich Arbeitsstunden in solcher Situation vergüten zu lassen.

Mein Ratschlag: Wer Wind säht, soll Sturm ernten! Beauftrage einen Anwalt und bespreche mit dem, ob man die Ex nicht unter Fristsetzung und Androhung der Erhebung einer negativen Feststellungsklage auffordern sollte zu bestätigen, dass sie keinerlei Ansprüche mehr gegen Dich hat. Anwalt deswegen, weil man in rechtlich so schwierigen Sachen besser keine eigenen schriftlichen Stellungnahmen abgeben sollte um keine Fehler zu machen.


tracky 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 08:40

Hallo Privatier59, vielen Dank für die kompetente Antwort. Das Urteil ist zwar zäh zu lesen .-) aber dennoch sehr hilfreich. Danke

Es besteht kein Anspruch auf eine Vergütung von Arbeitsstunden, da deren Leistung freiwillig und im Rahmen der privaten Lebensführung erfolgte. Es gibt wohl keine schriftliche Vereinbarung, daß im Falle einer Trennung irgendwelche Vergütungen zu zahlen sind. Eine Beziehung ist doch kein Dienstleistungsvertrag mit gegenseitiger Verrechnung von Leistungen. Da es keine rechtliche Gütergemeinschaft gab, gibt es auch keine Gütertrennung. Jeder nimmt, was ihm gehört, und gemeinsame Anschaffungen werden aufzuteilen sein. Wenn sie nun eine Kompensation für Arbeitsstunden fordert, willst Du jetzt Miete fordern?

Du hast guten Willen gezeigt und sie bereits mit einem signifikanten Betrag unterstützt (der ihren bisherigen finanziellen Beitrag übersteigt), sogar ihre Wohnung tapeziert (auch ein geldwerter Betrag) und beim Umzug geholfen.

Solche Briefe von Anwälten sind schnell formuliert und verschickt, aber letztendlich bedeutet das nicht, daß die darin genannten Ansprüche in irgendeiner Form auch durchsetzbar wären. Daher gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Du schreibst einen freundlichen Brief zurück, in dem kurz und knapp die von Dir bereits ohne rechtliche Verpflichtung geleisteten Unterstützungen für die Durchführung der Trennung genannt werden. Die Forderungen weist Du zurück. Dann wartest Du auf den nächsten Schritt - schließlich will die Ex-Lebensgefährtin etwas von Dir und muss diesen Anspruch begründen.

  • Du besuchst einen Anwalt und läßt Dich im Rahmen einer Erstberatung erst mal beruhigen und Dir die rechtliche Grundlage bzw. das Fehlen davon darlegen.

Also: erst mal ruhig und freundlich blieben und abwarten. Fühlst Du Dich kompetent und in der Lage genug, das erst mal selbst durchzustehen, tu dies. Ansonsten suchst Du Dir sicherheitshalber auch einen Anwalt, der Deine Rechte mal erklärt.


tracky 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 08:46

Hallo Gandalf, Du hast Recht, ich denke ich werde Deinen Ratschlag befolgen, freundlich und ruhig zu bleiben und warte Ihre nächsten Schritte einfach ab. Ich bedanke mich für die sehr kompetente Antwort und halte Euch auf den Laufenden

Gruß tracky