Was kann man machen, wenn der Notar die Auflassungsvormerkung nicht rechtzeitig eingetragen hat?
Wir haben ein Haus gekauft, wo extra ein Punkt aufgenommen wurde, das eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden muss. Der Notar hatten diesen Eintrag auch nach 9 Tagen noch nicht eingetragen, so das sich dann das Amtsgericht bzw. ein Insolvenzverwalter eingetragen hat und so wie es jetzt aussieht, der Kaufvertrag damit nichtig ist, weil es zur Schuldentilgung des Schuldners nicht reicht. Auf Rückfragen beim Notar wird nur "drumherum" geredet und das man sich mit dem Insolvenzverwalter nun abstimmen müsse.
Wer haftet in einem solchen Fall für den uns entstandenen Schaden? Der Schaden liegt darin, das wir das Haus, welches uns schon zu 50% gehört und wir dieses wieder in Schuß bringen und dann weiter verkaufen wollten, jetzt nicht mehr mit ganz kleinem Gewinn von rd. 10.000€ verkaufen können. Zudem sind die vom Verkäufer bei uns aufgelaufenen Schulden von mehr als 20.000€ jetzt auch nicht mehr voll titulierbar bzw. einholbar, weil es schon zu viele Schuldner gibt und selbst bei Verkauf nur ein Teil der Schulden getilgt werden können.
4 Antworten
Ich stimme @Privatier59 in vollem Umfang zu, denn auch aus meiner Sicht, wäre der Verkauf nach den Informationen aus den Kommentaren vermutlich anfechtbar, egal ob mit, oder ohne Auflassungsvormerkung.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe war das Objekt im Bruchteilseigentum von Euch und dem Verkäufer.
Der Verkäufer ist verschuldet, bei Euch, bei anderen und auch bei öffentlichen stellen.
Über sein Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter kann Verträge des Schuldners der letzen 3 Jahre anfechten. Da wäre die eingetragene Auflassungsvormerkung nur ein kleines Hinderlnis gewesen, denn er hätte den Vertrag auch noch anfechten können, wenn Ihr schon als Eigentümer eingetragen gewesen wärt.
https://www.streichert.de/kompetenzen/gmbh-in-der-krise/insolvenzanfechtung-gmbh/
A)
Anwalt konsultieren!
B)
Man muss bei einem Hauskauf nicht extra den Punkt bzgl. der Auflassung aufnehmen, das gehört automatisch mit dazu!
C)
Hört sich das danach an, als wenn selbst mit Auflassung der KV wohl eh angefechtet worden wäre.
D)
Geht zum Anwalt!
Danke für die Info. Da waren wir wg. des gesamten Vorgangs seit 2 Jahren ja schon und der schrieb sinngemäß: "..es scheint tatsächlich so, dass die Auflassungsvormerkung nicht rechtzeitig beantragt worden ist..... .....der Kaufvertrag ist derzeit nicht durchzuführen, weil einen lastenfreien Eigentumserwerb vereinbart war.......es stellt sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter zu Lasten anderer Gläubiger hier das einzige werthaltige Eigentum des Schuldners freigibt bzw. ob er weitere Konditionen auferlegt. Dies wird man jetzt abwarten müssen." Da wir mit unserem Kaufpreis am Limit waren und keinen Cent zusätzlich zahlen können, wird es wohl darauf hinauslaufen, das der Vertrag somit nichtig ist. Das kann doch so nicht richtig sein, das man immer der "Gelackmeierte" ist, seit 2 Jahren kämpfen wir uns damit rum und dann sowas auf den letzten Metern.
Naja... ein heikles Thema...
Ein Anwalt hatte bei mir ein Einreichungstermin vergessen...besser gesagt, seine Sekräterin...
Durch diesen verpassten Termin ist mir Geld in sehr hoher 5stelliger Höhe entgangen.
Es war nicht einfach, einen anderen Anwalt zu finden, ala eine Krähe hackt der anderen blablabla...
In einem anderen Ort habe ich doch einen Anwalt/Notar gefunden...
Vor Gericht lief es auf einen höheren Vergleich hinaus...die Hälfte zahlte der Anwalt selber, die andere Hälfte seine anwaltliche Versicherung...
ohne Rechtschutz lohnt sich das nicht...ist meine Erfahrung
Ja, das mit der "Krähe" und den "Augen" ist mir bekannt. Ich ziehe das auch ohne RS-Versicherung durch.
Schau mal in diese Vorschrift:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__133.html
Was Ihr da vorgehabt hattet ist eine anfechtbare Handlung. Es ging doch offenbar ausschließlich darum, die eigene Forderung zu retten indem dafür der Hälfteanteil erworben wurde. Eine Kaufpreiszahlung sollte durch Verrechnung mit vorhandenen Schulden erfolgen.
Mich brauchst Du von nichts zu überzeugen. Das kannst Du dem Insolvenzverwalter vortragen wenn der anfechten wird und das wird der machen. Gerade die untitulierten Forderungen werden da zum Problem.
Was heißt anfechtbar? Der Kaufpreis bestand zu 95% aus aufgelaufenen Schulden, die teilweise tituliert sind und fast die Hälfte bekommt sogar der Landkreis davon, weil die ebenfalls titulierte Forderungen hatten, welche wir durch den Kauf übernehmen wollten.
Das wird ja immer schlimmer! Nicht titulierten und damit derzeit überhaupt nicht durchsetzbaren Forderungen sollte Vorrang gegeben werden vor titulierten Forderungen anderer Gläubiger.
Das soll jetzt jemand verstehen? Wir haben 20.000€ in 2 Jahren an Kosten gehabt, haben diese entsprechend titulieren lassen und jetzt sollen wir das Geld nicht bekommen, weil man erstmal andere Forderungen befriedigen soll? Welchen Sinn ergibt das? Es sind nochmal rd 15.000€ Kosten aufgelaufen, welche wir nichtmal in den Vertrag aufgenommen haben, das ist dann nicht schlimm? Hinzu kommt, das wir als "Erbengemeinschaft" für seine Schulden beim Landkreis mit verantwortlich waren und das Haus damit belastet wurde. Diese Schulden hätten wir auch übernommen. Was ist daran schlimm?
Und die Aussage "Es ging offenbar darum, die eigene Forderung zu retten....." ist absoluter Bullshit. Ohne überhaupt die Gründe für den Kauf zu kennen, sollte man solche Aussagen nicht tätigen. 2 Jahre haben wir auf den Kauf hingearbeitet, da war erstmal auch kein Wort von Schulden oder Insolvenz (von der wir erst jetzt erfahren haben).