Eigentümer will Haus wegen Tod der Ehefrau verkaufen. Erbschein erforderlich?
Die Frau ist vor drei Wochen verstorben und nun will er das Haus recht schnell verkaufen. Beide Ehepartner sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Braucht er einen Erbschein um den Verkauf beim Notar alleine abzuwickeln oder reicht eine Sterbeurkunde der Ehefrau?
2 Antworten
Woher soll der Notar wissen, ob die Ehefrau ihren Mann nicht enterbt hat? Die Todesurkunde ist absolut nichtssagend bezüglich der Erbverhältnisse.
Diese müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden und das behördlich bestätigt.
Da ich selber (grob) von so einem Thema betroffen bin, dazu folgendes. Wenn jemand ein privates Testament findet, muss er es beim Amtsgericht (Nachlassgericht) einreichen. Nach Eröffnung aller Testamente und/oder Erbverträge erhält man ein Eröffnungsprotokoll. Damit kann man dann das Grundbuch berichtigen lassen. Auf dem Protokoll, das ich habe, steht alletdings, dass man bei privatem Testament einen Erbschein braucht. Ansonsten, gemessen an älterem Fall meiner Familie, hat man uns gesagt, dass man einen Erbschein nur fürs Ausland braucht. Ansonsten reicht beglaubigte Abschrift Testament plus Sterbeurkunde. Der Notar wird wissen, ob es geht