Haus Überschreiben mit Nießrecht währen der Wohlverhaltensphase?
Hallo zusammen,
Ich befinde mich seit 1 Jahr in der Wohlverhaltensphase und habe noch 2 Jahr vor mir.
Meine Eltern möchten ihr Haus an mich und meine beiden Geschwister zu gleichen Teilen überschreiben.
Sie würden das Haus mit Nießrecht überschreiben und dort wohnen bleiben. Es würden quasi nur unsere Namen ins Grundbuch eingetragen, alle Rechte und Pflichten würden bei meinen Eltern bleiben.
Ist das Momentan für mich möglich oder könnte der Insolvenzverwalter verlangen meinen Anteil irgendwie zu verkaufen (was ja eigentlich nicht möglich wäre ohne Zustimmung meiner Geschwister und meiner Eltern soweit ich das verstanden habe).
Könnte das ein Probleme für meine Restschuldbefreiung am Ende darstellen? Und müsste ich den Insolvenzverwalter darüber informieren?
Vielen Dank im Voraus
Mareike
1 Antwort
Nein. Mache das nicht! Das Haus stellt eine Schenkung dar. Zwar ist der Wert um das Nießbrauchsrecht gemindert. Aber der Restwert ist geschenkt. Und eine Schenkung, die im Hinblick auf ein späteres Erbe vorgenommen wird, wird zur Hälfte eingezogen und an Deine Gläubiger verteilt! Es kann sogar zu einer Zwangsversteigerung hinsichtlich Deines Hausanteils kommen!
Deine Eltern müssen abwarten, bis die Restschuldbefreiung erteilt wurde!
Ja, das geht. Man könnte es so machen, dass das Haus je zur Hälfte zunächst an Deine Geschwister übertragen wird. Und später könnten Deine Geschwister Dir Deinen Anteil eintragen lassen. Das wäre allerdings ein Schenkung der Geschwister an Dich. Jeweils als 2/15 el. Und da besteht jeweils ein Steuer - Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. (Nur wenn die Eltern was schenken, ist der Freibetrag 400.000 Euro, unter Geschwistern nicht!) Wenn also der Wert des jeweiligen 2/15el des Hauses (abzüglich Nutzungsrecht) mehr als 20.000 Euro beträgt, dann musst Du einiges an Steuern bezahlen. Deshalb ist das eigentlich kein so guter Weg.
Wenn es irgend wie geht, solltest Du also abwarten, bis die Wohlverhaltensphase vorbei ist.
Jeweils 5/30tel, oder?
Ich glaube, da hast du Mareike falsch verstanden. Sie fragt nach der Möglichkeit, dass sie ihren Anteil an die Geschwister abgibt und das wäre eine Entreicherung.
Die Eltern müssten das Erbe an die anderen beiden geben und die müssten es nach der Restschuldbefreiung an Mareike weiter schenken.
Ich spinne mal rum und vermute, dass die Eltern nichts von dern Insolvenz wissen sollen. Dann könnten die Eltern eben nicht das Haus verschenken und Mareike es weiter verschenken, auch wenn der Wert unter 20 T€ wäre. Sollte das das Problem sein, hilft nur entweder das ganze sonst wie zu verzögern oder mit offenen Karten zu spielen und es deshalb hinauszuschieben.
Vielen Dank für die Antworten.
Richtig, ich würde es ungerne sagen werde ich aber wohl machen müssen.
Meine Eltern würden aber ungerne weiter mit der Überschreibung warten wollen, deswegen hatte ich nach einer Option gesucht bei der sie das trotzdem schon machen könnten. Zum mindest zuerst nur auf meine Geschwister.
Könnt ihr mir sagen ob es noch andere Optionen gibt? Eventuell indem man Verfügungsbeschränkungen in den Schenkungsvertrag einfügt? Sowas wie dass das Haus nicht verkauft werden darf? Oder bringt das auch nichts?
Verfügungsbeschränkungen werden Dein Problem nicht lösen.
Ich würde den Eltern sagen, was Sache ist. Es sind die Eltern. Die wissen auch, dass im Leben nicht alles rund läuft. Und immerhin bringst Du alles gerade wieder in Ordnung, indem Du ein Verbraucherinsolvenzverfahren machst. Wenn Du ihnen sagst, wie es war, werden sie es verstehen. Und verstehen heißt verzeihen.
Eine Möglichkeit wäre noch, dass die Eltern zunächst jeweils ein Drittel an die anderen Kinder verschenken und das Nießbrauchsrecht eintragen lassen. Das dritte Drittel können die Eltern noch selber behalten. Nach zwei Jahren können die Eltern dann das dritte Drittel an Dich überschreiben. So sind auch die Notarkosten niedrig.
Weißt du eventuell ob die Möglichkeit bestehen würde, dass ich meinen Anteil an meine Geschwister abgebe und diese mir ein Drittel nach der Restschuldbefreiung übertragen?