Hausverkauf - Zwei Eigentümer, davon einer insolvent mit eingetragener Grundschuld. Was bleibt beim Nichtinsolventen hängen?
Hauswert ca. 50tausend. Offene Schulden bei der Bank ca. 70tausend. Jetzt gäbe es einen Käufer der 100tausend bereit ist zu zahlen.
a) 70tausend an die Bank + 15tausend an den Insolvenzverwalter + 15tausend an den zweiten Eigentümer
b) 50tausend an die Bank (weil Grundschuld, also geht IV leer aus) + 50tausend an den zweiten Eigentümer
c) 50tausend an die Bank (Grundschuld des Insolventen) + 20tausend an die Bank (weil die sonst dem Verkauf nicht zustimmt) + 30tausend an den zweiten Eigentümer
Was ist der normale rechtliche Weg, a oder b oder c? Ich finde dazu gar nichts im Gesetzestext, wäre also auch über Hinweise dankbar, wo sowas geschrieben stehen könnte.
4 Antworten
Nehmen wir es mal auseinander.
Wenn ich es richtig verstehe hat einer der Eigentümer ein Darlehen aufgenommen, was jetzt mit 70.000,- Euro valutiert.
Der andere Eigentümer hat gebürgt und der Grundschuldeintragung zugestimmt.
Die Sache ist nach meiner Kenntnis wie folgt zu betrachten:
- Die Bank wird sich holen, was sie zu bekommen hat. das nominell nur 50.000,- eingetragen sind, ist dabei unbeachtlich, denn die Grunschulden laufen immer auf "Summe + Nebenleistungen und Zinsen." Würde mich wundern, wenn es hier anders wäre. Daher nehme ich an, dass die 70.000- realisieren können.
- Trotzdem steht bei einem Verkauf den beiden Eigentümern natürlich je 50 % des Verkaufspreises zu.
- Damit bekommt den Mehrbetrag der andere Eigentümer.
- Ausserdem hat der natürlich für den Teil, der an seiner Auszahlung fehlt einen Anspruch gegen den, dessen Schulden bezahlt wurden, aber das dürfte hier wohl ins Leere gehen.
Bei dieser Sachverhaltsdarstellung gibt es aber einige Lücken:
Ist die Grundschuld wirklich nur auf einem Miteigentumsanteil eingetragen? Wäre zwar möglich, ist aber völlig unüblich.
Wer ist persönlicher Schuldner?
Grundsätzlich gibt es in der Insolvenz die abgesonderte Befriedigung aus Grundpfandrechten:
Nein, die Grundschuld ist nicht an einen Anteil gebunden. Was dann vermutlich für Möglichkeit a) spricht?
Also wie gesagt. Haus je zur Hälfte, Grundschuld auf dem Haus eingetragen, Kreidtnehmer ist er, sie war Bürge.
Es ist erst einmal die Frage wie die Grundschuld eingetragen ist und wie die Besitzverhältnisse an der Immobilie sind. Gibt es da einen Aufteilungsplan, wurde der Kredit von beiden unterzeichnet oder handelt es sich möglicherweise um eine Erbengemeinschaft? Wenn Du den Sachverhalt entsprechend aufdröselst, dann findest Du sehr wohl dazu, was die Gesetze aussagen.
Ebenso wäre es interessant zu wissen, in welcher Relation die beiden Eigentümer zueinander stehen, denn primär hat die Insolvenz des einen nichts mit dem Eigentum des anderen zu tun.
Grundschuld einfach von der Bank drin als erster Rang. Eigetragen beide als 1/2-Eigentum.
Die beiden sind verheiratet, aber nur er in der Insolvenz.
Er ist Kreditnehmer. Sie ist zwar Bürge, aber bis jetzt kam niemand auf sie zu.
Das Eigentum des anderen ist in sofern relevant, dass der IV wohl sonst eine Teilungsversteigerung anstrebt. Deswegen jetzt die Frage, was für sie günstiger ist, da eine Teilungsversteigerung wohl nicht klappt, da die Grundschuld zu hoch ist. Der Käufer wird nicht mitbieten wegen der wegfallenden Haftung.
Gerne Hinweise auf die Gesetze. Ich hänge noch bei den Absonderungsrechten fest, was sich aber nur auf die Bank bezieht. Den Miteigentümer ohne eigentliche Kreditbelastung bekomme ich da noch nicht unter.
Wie lautet der Text der Bankgrundschuld im Grundbuch? Sind sämtl. Miteigentumsanteile belastet oder nur der Anteil des Insolventen? Höhe der Hauptforderung? Zinshöhe? Zinsfäligkeit? Zinsbeginn wann? Höhe der Nebenleistungen? Einfache oder erweitere Sicherungsabrede mit der Bank?
Wer oder was ist IV?
Puh, sehe schon, dass das Ganze schwieriger wird, als gehofft.
Text habe ich nicht greifbar im Moment, war aber sowas wie "Summe 70tausend für Sparkasse XY". Rest müsste ich zuhause heute nachmittag nochmal suchen.
IV=Insolvenzverwalter
Gut, also wenn ich das richtig verstehe:
100.000 je zur Hälfte an die Eigentümer: Die eine Hälfte, die des Insolventen, geht direkt an die Bank. Der andere Eigentümer muss von seinen 50k noch 20k an die Bank abgeben und ihm verbleiben 30k, sprich Möglichkeit c)?
Und kann dann noch 20k von seiner Frau in der Insolvenztabelle geltend machen, richtig?