Vorfälligkeitsentschädigung trotz Finanzierung des Kaufpreises durch die gleiche Bank?
Beim Verkauf unserer Immobilie mussten wir 104.000€ Darlehensverpflichtungen bei der DSL Bank ablösen. Zusätzlich verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von rd. 13.000€.
Die DSL Bank hat auch den Kaufpreis und geplante Umbauarbeiten der Käufer finanziert und dafür ein Darlehen von 234.000€ ausgegeben. Der neue Darlehensvertrag und auch die Grundschuldbestellungsurkunde wurden vor der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Vorfälligkeitsentschädigung unterzeichnet, bzw. beurkundet. Obwohl somit für die Bank noch nicht einmal das Risiko bestand einen Schaden zu erleiden, besteht sie gleichwohl auf Schadensersatz in Form der Vorfälligkeitsentschädigung. Ist das Korrekt?
Arthur
3 Antworten
Das ist korrekt. Es ist völlig egal, warum man ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt immer an. Das steht im Übrigen auch in deinem Darlehensvertrag, den du damals abgeschlossen und unterzeichnet hast.
Sicherlich ist ein Schaden in Form von unterschiedlichen Konditionen entstanden. Aber unabhängig davon ist es für Deinen Vertrag mit der Bank bedeutungslos ob die Bank mit einem anderem einen Vertrag schliesst.
Das würde bedeuten, das zwingend die Aktiv-Aktiv Methode für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anzuwenden wäre. Dies lehnt die Bank allerdings ab.
Arthuro
Es bedarf der Unterscheidung zwischen
- der Übernahme des restl. Darlehens zu den vereinbarten Bedingungen (Zinsen, Tilgung, restl. Festschreibungszeit) durch den Erwerber der beliehenen Immobilie
- und einer Neubeleihung mit höherem Darlehen, neuen marktgerechten Zinsen und (längerer) Festschreibungszeit der Konditionen.
Zum Tragen kam die Neubeleihung mit der Folge der Rückführung des (alten) Darlehensrestbetrages, die den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung rechtfertigt. Die Identität des Darlehensgebers spielt hierbei keine Rolle.
Im Vertrag steht, dass der der Bank entstehend Schadeb zu ersetzen ist. Die Frage ist also, ob der Bank überhaupt ein Schaden entstanden ist