Wohnung mitfinanzieren obwohl nicht im Grundbuch eingetragen- wie absichern?
Die Tochter meiner Freundin baut gerade mit dem Freund das Dachgeschoß in dessen Eigentumswohnung aus.Sie hat bereits einen Kredit dafür aufgenommen. Da sie nicht im Grundbuch steht, fragt sich doch- was tun zur Vorsorge für den Fall der Trennung -kann man notariell vereinbaren, daß er ggf. die Schulden übernimmt?Gilt das vor der Bank?
2 Antworten
Das hört sich alles etwas wüst an.
Wenn beide das Dachgeschoss ausbauen ist das schön, im Zweifel hat die Tochter aber nichts davon wenn beide sich trennen, da sie nicht im Grundbuch steht.
Wenn Sie selbst dafür einen Kredit aufgenommen hat, ist er vermutlich teurer als nötig, da nicht grundpfandrechtlich abgesichert. Weiterhin haftet sie alleine für das Darlehen, wennd er Freund nicht mit drinsteht, sonst gesamtschuldnerisch. Wenn sich dann beide trennen, hat sie nicht nur nichts vom Umbau, sondern muss evtl. noch das Darlehen selbst zurückzahlen.
Im Innenverhältnis können Sie vereinbaren, was Sie wollen und wie Sie es wollen (schriftlich, mündlich, notariell). Das ist der finanzierenden Bank ehrlich gesagt vollkommen egal. Er kann sich natürlich verpflichten, die Schulden zu übernehmen, aber ob er dann eine Bank findet, die ihm Geld gibt oder ob sie aus der Schuldhaft entlassen wird, falls beide das Darlehen abgeschlossen haben steht auf einem anderen Blatt.
Alles komisch ! Warum nimmt die Tochter den Kredit auf, wenn doch der Freund offenbar alleiniger Eigentümer der Wohnung ist ? Welche Sicherheit hat die Bank für den Kredit an die Tochter ? Haftet der Freund ebenfalls mit ? Fragen über Fragen. Eine Empfehlung zu geben ist nicht möglich.