Übertragungsvertrag auf dem Sterbebett rechtens?
Eine unglaubliche Geschichte aber wahr. Meine Oma war dreimal verheiratet. Meine Mutter ist aus erster Ehe Ihr Bruder aus zweiter Ehe. Alle drei Männer sind tot. Das gesamte Vermögen hat sich der Bruder meiner Mutter am Sterbebett ein Tag vor dem Tod des dritten Mannes im Beisein von Notar und Arzt (die haben auch was dafür bekommen) übertragen lassen.Der Mann hatte Prostata-Krebs. So dass die Ehefrau (Oma) gar nicht erst erbt. So hat der Bruder eigentlich das Erbe von meiner Oma vorher schon bekommen und meine Mutter geht leer aus. Ist so eine Unterschrift überhaupt rechtens? Ein Anwalt sagt, das alles unanfechtbar ist und ein anderer Notar sagt das das nicht legal ist. Was stimmt nun?
5 Antworten
Da sind verschiedene Punkte zu beachten.
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entweder fehlt was im Sachverhalt, oder die waren unsauber.
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Wenn die Oma leer ausgeht, muss der Mann nicht nur auf den Sohn der Oma aus der zweiten Ehe übertragen haben, sondern die Oma muss auch einen Erbverzicht beurkundet haben.
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Der Arzt und der Notar werden gleichlautend sagen, dass er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
Ich denke, da ist schwer reinzukommen.
Da die Schwester mit diesem dritten Ehegatten der Oma kein Rechtsverhältnis hat, geht sie leer aus.
Hätte früher etwas schleimen müssen.
Natürlich entfaltet eine notariell beurkundete Verfügung ihre Wirkung: Der Notar hat sich pflichtgemäß von der Testierfähigkeit überzeugt und die ausdrücklich beurkundet. Wenn dann noch ein anwesender Arzt bescheinigt, dass keine Bewusstseinstrübung im Zeitpunkt der Erklärung und Unterschrift durch Medikation vorlag, ist das rechtens.
G imager761
hecht:
Der Notar ist kein Mediziner. Deshalb hat er, wie es das Beurkundungsgesetz vorsieht, einen Arzt hinzugerufen und erst nach überzeugender Feststellung der Geschäftsfähigkeit den letzten Willen des krebskranken Testators protokolliert.
Eine Anfechtung des Testaments dürfte erfolglos bleiben.
So dass die Ehefrau (Oma) gar nicht erst erbt
Aber Pflichtteilsansprüche hat sie.
Wenn Notar und Arzt anwesend waren, kann die Geschäftsfähigkeit nur sehr schwierig bezweifelt werden. Das Erbe wird ihr wohl entgehen.
"leer ausgehen" wird sie also mit Sicherheit nicht
Und ob: Am Nachlass des dritten Ehemannes wäre die "Mutter" als Stiefkind überhaupt nicht erb- oder pflichtteilsberechtigt. Für eine hierfür erforderliche Adoption durch den Erblasser sehe ich jedenfalls keinerlei Anhaltspunkt.
Ein Anwalt, der solche Auskünfte gibt, sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.
Tatsächlich? Die Aussage, dass die Mutter von hecht120 am Nachlass ihres Stiefvaters weder erb- noch pflichtteilsberechtigt ist, wäre vielmehr zutreffend.
Und dass der Erblasser einen indirekten Vermögensübergang an seine Stiefkinder über seine Ehefrau lebzeitig wie auf deren Erbfall weitestgehend unterbinden will, rechtlich zulässig.
die "Mutter" als Stiefkind
Setz doch einfach mal die Lesebrille auf:
Meine Mutter ist aus erster Ehe
... der Oma
Aber Pflichtteilsansprüche hat sie.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Ist die Mutter des hecht120 von dem an Krebs vorstorbenen dritten Ehemann adoptiert worden?
Dafür sehe ich keinerlei Anhaltspunkt ("meine Mutter ist aus erster Ehe").
Vielmehr ist allein die Ehefrau ("Oma") am Nachlass ihres krebserkrankten Ehemannes gesetzl. erbberechtigt gewesen und nunmehr auf ihren Pflichtteil gesetzt und hat ggf. zus. pauschlierten Zugewinnanspruch.
Nur den kann sie an ihre Kinder vereben bzw. auf ihren Pflichtteil setzen.
schmale Brett?
Das ist das Brett, das Du vorm Kopf hast. Es geht um die Ansprüche der Oma. Von nichts anderem ist hier die Rede. Bevor man mit Besserwissereien loslegt sollte man Arbeit am Sachverhalt machen.
Bevor man mit Besserwissereien loslegt sollte man Arbeit am Sachverhalt machen.
Hast du auch etwas substantielles beizutragen?
Es geht um die Ansprüche der Oma. Von nichts anderem ist hier die Rede
Tasächlich? Ich lese: "So hat der Bruder eigentlich das Erbe von meiner Oma vorher schon bekommen und meine Mutter geht leer aus. Ist so eine Unterschrift überhaupt rechtens?"
Dem ist so.
Dass die Oma ein Pflichtteilsrecht und ggf. pauschlierten Zugewinnanspruch hat, habe ich nicht bestritten, sondern ausdrücklich beschrieben.
So dass die Ehefrau (Oma) gar nicht erst erbt
Bohr mal ein Loch ins Brett. Dann kannst Du den Sachverhalt besser sehen. Leer ausgehen kann die Mutter erst nach dem offenbar schon einkalkulierten Tod der Oma. So einfach kann die Sache sein, wenn man sich auf den Text der Frage konzentriert statt darauf, andere User mit ebenso überflüssigen wie inhaltlich falschen Anmerkungen zu nerven.
Das ist mit Sicherheit eine Angelegenheit für eine gerichtliche Auseinandersetzung - so pauschal kann man eigentlich nichts dazu sagen, aber es gibt natürlich vergleichbare Fälle auch mit unterschiedlichen Urteilen.
Man sollte einen Anwalt mit einer Zivilklage beauftragen.
Nur um das herauszustellen, "leer ausgehen" wird sie also mit Sicherheit nicht Ein Anwalt, der solche Auskünfte gibt, sollte sich sein Lehrgeld wiedergeben lassen.