Nein, der M zahlt nur die Einstellung aller Fenster bis max. 95 Euro inkl. MwSt, jede anderslautende Handwerkerrechnug fällt dir vollständig allein an. Es handelt sich um einen Bagatellschaden aller Fenster, nicht mehrere einzelner :-O
Wie willst du beweisen, welche der eingebrachten Sachen deiner Mutter und damit zum Nachlass gehörten? Die Bank erteilt anders als bei einem Depot lediglich Auskunft, das ein Fach gemietet war, aber nichts über dessen Inhalt, den sie garnicht kennt.
Da hat dein Bruder leichtes Spiel, insbesondere wenn er er unmittelbar vor dem Tod eurer Mutter etwas entnähme. Da machst du garnichts :-O
Von der Klingel selbst geht kein Lärm noch Ruhestörung aus. Das darf man immer und dich auch wecken, wenn du die nicht abstellst :-O
Du hast deinen Parkplatz und darfst es getrost dem Eigentümer überlassen, was er mit den anderen Stellflächen im seinem Hof macht.
Tasäschlich ist es de(in)en Besuchern zuzumuten, im öffentlichem Parkraum kostenpflichtig zu parken und ein paar Schritte zu laufen. Einfach nur unverschämt, einem 84-Jährigen das Nutzungsrecht in seinem Eigentum derart abzusprechen :-O
Hast den Stellplatz gesondert gemiete? Dann solltest du deine Klappe nicht so aufreißen, sonst parkst du demnächst da, wo du deinen VM gern parken lassen möchtest :-O
Lohnt es sich evtl. den Vermieter um eine Minderung zu bitten, wenn ich "im Recht" bin?
Ja, aber nicht bitten, die kannst du n. § 560 (4) BGB per Textform angekündigt selbst vornehmen, soweit sich nach der ersten Abrechnung eine Überzahlung ergäbe, also weniger als 720 € Heizkosten berechnet wurden.
Dein VM hat bis dahin schlicht doppelten Verbrauch unterstellt und nach deiner ersten Abrechnung wird die Vorauszahlung 60 €/Mon. entweder gesenkt oder sogar erhöht, weil selbst 720 € Heizkostenschätzung pro Jahr bei dir zu wenig war.
Sind die 60€ Heizkosten wirklich gerechtfertigt oder nicht?
Woher sollen wir wissen, wieviel du heizt? Der Mietpreisspiegel informiert neben eigenen Erhebungen des VM über Heizkosten lediglich mit reinen Erfahrungswerten oder statistischem Mittel: Der eine heizt für Baby, gehbehinderten Senior oder Blumenparadies zu Hause tropisch, der andere kommt nur zum duschen und pennen in seine Bude und heizt mit Frostwächtereinstellung quasi garnicht :-O
0,80 €/qm Heizkosten sind also eine völlig unbedeutende Zahl und geben keinerlei Minderung der veranschlagten 720 EUR her :-O
Noch einmal: Erste Betriebskostenabrechnung abwarten, Heizkosten prüfen, mit Abschlag 720 EUR vergleichen und handeln - für die kalten Betriebskosten und 60 € gilt dasselbe.
Natürlich muss niemand in eine Wohnung einziehen, in der Toilettendeckel fehlen
Stimmt. Ist er aber und damit ist der besichtigte und bei Mietbeginn vorhanden Zustand kein Mietmangel, den der Vermieter beheben müsste.
Findet ihr tatsächlich kein neues Modell müsst ihr damit leben wie mit den Sprüchen eurer Gäste :-O
Worauf willst du eigentlich hinaus? Die Beerdigung zahlst du ohnehin auch nach deiner Erbausschlagung und dem Bestattungsunternehmen gegenüber haftets du voll als Auftrageber. Und die 1.500 EUR gehören dir nicht mehr.
Falls es noch andere Totenfürsorgeverpflichtete, etwa Ehegatten, Kinder gäbe, kann man entweder um Kostenersatz aus dem von ihnen angetretetnen Erbe auffordern oder zu anteiliger Tragung aus eigenem Vermögen.
Schlagen alle aus nur dann, wenn ihre Einkünfte, nicht Vermögen oberhalb des Selbstbehaltes liegen: Hartzer, Azubis oder Spozialrentner sind da außen vor.
Was spräche dagegen, die Wohnung mit Sperrmüll, ohne besenrein gefegt zu haben am 14.01. mit allen Schlüsseln zu übergeben, wenn die Hausverwaltung eine entsprechende Mietmängelfreiheitsbescheinigung abgäbe und euch die überzahlte halbe Januarmiete übergäbe und fragt genau das nach?
Gerade weil das Projekt Bestädigkeit benötigt, müßt ihr auf einen Gewerbe-Mietvertrag mit langer Laufzeit drängen.
Bietet man euch den denn überhaupt mit dieser Finanzierungsgrundlage an? Was, wenn durch die Cornakrose ohnehin sinkendes Spendeninteresse mal ausbleibt? Wer haftet für kaufende Miete und Betriebskosten?
Nicht die Maklerin, der Vermieter entscheidet, wer den Mietvertrag erhält. Etwa der, der die Wohnung so nimmt wie sie ist und damit dem VM Auseinandersetzungen mit seinem Vormieter erspart.
Es kommt also darauf an, wie sehr du die Wohnung willst und wie wenig sich der Vermieter dafür anstrengen muss :-O
Selbstverständlich müssen euch die Vormieter ihre Wohnung nicht kostenfrei überlassen. Erstattet Ihr Ihnen nicht 12/30 der bereits bezahlten Dezembermiete, zieht ihr dort eben nicht am 19.12. ein.
Warum sollte der Vermieter da mitmischen wollen? Er hat seine Miete von den ausziehenden und bekommt sie ab Januar von den nachfolgrenden Mietern völlig stressfrei.
Dein Übergabetermin bestimmt sich durch wirksame Mietvertragsregelung oder dem Gesetz. Du erzeugst dir deinen eigenen Stress unnötigerweise selbst, und zwar nicht zu knapp: Wie unbedarft ist das denn, spätestens bis 9 Uhr am 01.01. Übergabe der geräumten, besenreinen Wohnung hinbekommen zu wollen? Genau diese Übergabe am ersten Arbeitstag zu üblichen Geschäftszeiten nach Beendiguing des Mietverhältnisses schuldest du dem alten Vermieter dem Gesetz nach. Oder ein Nutzungsersatz i. H. einer Monatsmiete, wenn sie um 9:30 Uhr nicht nahtlos weitervermietet werden könnte :-O
Von umfänglichem Schadensersatz, wenn der Nachmieter weg. gescheiterter Übergabe fristlos kündigt, rede ich schon garnicht...
Und wie schaffts du es, an einem Tag einzuziehen und wenigstens dein Bett aufzustellen? Stellst du erst die Möbel hin und dekorierst, gar renovierst später drumherum?
Ist das dein erster Umzug?
Dann empfehle ich dir dringend, den Mietern mitzuteilen, ihr Angebot doch anzunehmen, einen Termin für Schlüsselübergabe gegen Barzahlung mit Quittung zu vereinbaren und die Schlüssel abzuholen.
Und ab 19.12. jeden Tag dort ein Zimmer zu dekorieren, ggf. zu renovieren und einzurichten. Schlafzimmer und Küche sind das letzte, was man in der alten Wohnung abbaut und das erste, was man in der neuen aufbaut.
Darf ich meine Möbeln jetzt schon aus dieser Wohnung holen oder muss ich zu sehen wie sie Diebstahl begehen?
Das käme darauf an, ob die Möbel mietvertraglich unentgeltich zum Gebrauch überlassen sind, wie das bei Einbauküchen oft der Fall ist oder mitvermietet wurden, wie das bei möblierten Zimmern gemacht wird.
Im ersten Fall kann man seine Leihe jederzeit zurückfordern, im zweiten die Mietsache nicht.
Da kann man der Witwe nur viel Erfolg beim Suchen wünschen und hoffen, dass sich das Dokument noch auffindet, mitr dem sich ihr Anspruch durchsetzen lässt.
Oder dass sie bei der Erziehung Ihrer Kinder so gute Arbeit leistete, dass die den Unterschied von richtig und falsch erkennen und den gemutmaßten Willen der Eltern dem Grunde nach umsetzen, in dem sie lebzeitig ihrer Mutter keine Ansprüche an den väterlichen Nachlass stellen.
Du kannst dein Erbe ausschlagen und damit den anderen Erben gleichmäßig zukommen lassen.
Tust du es nicht, musst du die angefallene Erbschaft dem Amt unaufgefordert mitteilen und dannn ggf. durch dieses Einkommen mit Anrechnung oder Aussetzung deiner Leistungen rechnen.
Kann ich den Mietvertrag eventuell sogar fristlos kündigen?
Nein. Mit Schlüssel- und damit Wohnungsübergabe gegen Mietzahlunge ist ein Mietverhältnis zustandegekommen. Und der Mangel der Form ist heilbar: Der vertragliche Vermieter reicht eine Vollmachtsurkunde im Original einfach nach. Du kannst (sofern anderslautend vereinbart nur zum frühstmöglichen Termin) ordentlich kündigen.
Die Wohnung gehört ihr. Dir steht nur ein Wertausgleich zu, sofern dein tatsächliches Erbe am Nachlass ohne lebzeitig verschenktes Kapital niedriger wäre als der fiktive Wert zur Pflichtteilsquote mit dieser Schenkung.
Bsp.: Nach Schenkung von 150 hinterlässt er 100, dir also 50. Fiktiv stünden dir von (150+100=) 250 zur Pflichtteilsquote 1/4 oder 62,5, mithin ein Ausgleich von 12,5 in Geld zu deinem Erbrecht 50 zu.
Darf sie diese Forderung stellen?
Sofern keine Mietkostentragung im Innenverhältnis der Lebensgemeinschaft vertraglich ausdrücklich geregelt wäre, nein. Die bloße Tatsache, das es tasächlich lebzeitig gemeinsam bezahlt wurde, gibt diesen Rechtsanspruch jedenfalls nicht her.
Dann wären es keine Erbfallverbindlichkeiten des Erblassers, da das Mietverhältnis und damit eine gesamtschuldnerische Kostentragungspflicht des Verstorbenen auf die Mitmieterin n. Maßg. d. § 563 II 3 BGB überging.
https://dejure.org/gesetze/BGB/563.html
G imager761
ist es meine Schuld, weil ich nicht auf den Fleck hingewiesen hatte in der Beschreibung.
Ja. Der Fleck auf den Fotos kann auch auf der Kameralinse oder durch Reflexion entstanden sein.
N. h. M. d. Rechtsprechung haftest du für dein Angebot und hast "verkehrswesentliche Eigenschaften", also mithin eben insbes. einen Fleck, ausdrücklich in dem Angebotstext der Warenbeschreibungzu offenbaren.
Andernfalls gilt es als Sachmangel i. S. d. § 434 BGB und berechtigt zur Rückgabe, da man bei einer zwei Monate alte Jacke normalerweise erwartet, dass sie "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", nämlich frei von Flecken ist :-O
Der war wirklich schwer zu erkennen.
Trotzdem haftets du und hast die Ware auf Verlangen zurückzunehmen, wenn Kaufpreisminderung abgelehnt würde.
Was kann ich jetzt tun und muss ich ihm das Geld jetzt geben?
Ja, nach (für den K kostenfreier!) Retoure der Jacke durchaus.
G imager761